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Lehrer wegen Missbrauchs einer Siebtklässlerin zu Bewährungsstrafe verurteilt – seinen Beruf darf er laut Gericht weiter ausüben

SCHWEINFURT. Wegen Sex mit einer minderjährigen Schülerin ist ein Lehrer in Bayern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Schweinfurt verhängte dabei die höchste Freiheitsstrafe auf Bewährung, nämlich zwei Jahre, wie ein Sprecher des Gerichts am Montag sagte. Die Verurteilung erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes.

Das Gericht verurteilte einen Lehrer wegen Missbrauch einer Schutzbefohlenen. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Die Anklage hatte dem 40 Jahre alten Mann vorgeworfen, zwischen 2000 und 2001 zweimal mit dem Mädchen geschlafen zu haben, das zur Tatzeit 13 und 14 Jahre alt war. Dem Vernehmen nach soll der Sex mit der Siebtklässlerin einvernehmlich gewesen sein, strafbar ist er dennoch. «Denn darauf kommt es bei sexuellem Missbrauch nicht an», sagte der Sprecher.

Der Lehrer hatte die Vorwürfe eingeräumt und sich bei dem Mädchen entschuldigt. Das Gericht ordnete an, dass der 40 Jahre alten Mann die Therapie, die er bereits begonnen hat, fortsetzt und beendet. Aufgrund der besonderen Umstände gelten die Bewährungsauflagen für ihn vier Jahre lang. Mit der Verurteilung hat der ehemalige Religionslehrer seinen Beamtenstatus verloren.  Nach Angaben des Gerichts darf der Lehrer seinen Beruf aber weiterhin ausüben.

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Während des Verfahrens war  allerdings herausgekommen, dass sich der Religions- und Englischlehrer nicht nur an dieser Schülerin vergriffen hat. Drei Jahre lang, so erklärte der Angeklagte damals, habe er eine Beziehung zu einer Minderjährigen geführt. Und er hatte mit mehreren jungen Schülerinnen intime Internetchats geführt. News4teachers / mit Material der dpa

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