ESSEN. Die GEW hat die jüngsten Aussagen von Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zur möglichen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte scharf kritisiert. Die Äußerungen griffen zu kurz, verfehlten die Realität schulischer Arbeit und sorgten bei den Beschäftigten für Verunsicherung, erklärte Ayla Çelik, Landeschefin der Gewerkschaft. „Die Arbeitszeiterfassung ist kein ‚Privileg‘, sondern rechtlich geboten“, so Çelik.

Auslöser sind Interviewaussagen Fellers, in denen sie eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte als „schwieriges Thema“ bezeichnete – und zugleich mögliche Konsequenzen wie ausgeweitete Anwesenheitspflichten an Schulen ins Spiel brachte („vielleicht auch in unterrichtsfreien Zeiten in den Ferien“). Feller: „Nach einer Entscheidung für eine Arbeitszeiterfassung könnten Lehrkräfte auch Freiheiten aufgeben müssen.“
Aus Sicht der GEW NRW ist eine solche Debatte problematisch. „Es ist weder angemessen noch zielführend, wenn in diesem Zusammenhang Szenarien wie Präsenzpflicht in den Ferien oder ausgeweitete Anwesenheitszeiten in den Raum gestellt werden“, sagte die Landesvorsitzende Ayla Çelik. „Eine solche Rhetorik verunsichert Kolleg*innen und verkennt die Realität schulischer Arbeit.“ Die Gewerkschaft verweist darauf, dass die Arbeitszeiterfassung nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts rechtlich vorgeschrieben ist. Es handele sich nicht um ein politisches Wunschprojekt oder ein gewerkschaftliches Privileg, sondern um geltendes Arbeitsrecht.
„Aus Sicht der GEW NRW ist Arbeitszeiterfassung daher selbstverständlich ortsunabhängig möglich und nicht an Präsenz im Schulgebäude gebunden“
Zugleich widerspricht die GEW NRW der Darstellung der Ministerin, wonach es im bestehenden System keine strukturelle Überlastung von Vollzeitlehrkräften gebe. Seit Jahren belegten Studien eine erhebliche Mehrarbeit, die aus professioneller Verantwortung entstehe – etwa für Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Beratung, Inklusion, Schulentwicklung, Digitalisierung und Krisenbewältigung. „Ein erheblicher Teil dieser Arbeit findet außerhalb der Schule statt. Aus Sicht der GEW NRW ist Arbeitszeiterfassung daher selbstverständlich ortsunabhängig möglich und nicht an Präsenz im Schulgebäude gebunden.“
Weiter betont Çelik: „Arbeitszeiterfassung kann nur als Instrument des Gesundheitsschutzes und der Transparenz verstanden werden.“ Wenn sie mit dem möglichen Verlust von Freiheiten oder zusätzlichen Präsenzpflichten verknüpft werde, verfehle sie ihren Zweck. Eine ehrliche Erfassung würde vielmehr sichtbar machen, dass das Schulsystem strukturell auf Mehrarbeit basiert – und damit politischen Handlungsdruck erzeugen. Die Landesvorsitzende fordert eine offene Debatte über Arbeitsbelastung, Entlastung und Ressourcen sowie den politischen Willen, aus seit Langem bekannten Erkenntnissen Konsequenzen zu ziehen. Als oberste Arbeitgeberin trage die Landesregierung Verantwortung für Wertschätzung, Vertrauen und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Interview Fellers mit der Rheinischen Post, in dem sie sich skeptisch zur Arbeitszeiterfassung äußerte (News4teachers berichtete). Die Ministerin verwies dabei unter anderem auf eine Arbeitszeitstudie des sächsischen Kultusministeriums, nach der Vollzeitlehrkräfte im Jahresmittel „im Großen und Ganzen“ nicht überlastet seien. Belastungsspitzen während der Schulwochen würden demnach durch unterrichtsfreie Zeiten ausgeglichen. Zudem betonte Feller, dass eine Arbeitszeiterfassung nicht isoliert betrachtet werden könne, sondern Auswirkungen auf die Organisation von Schule habe.
Offen ist demnach nicht mehr das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ der Umsetzung
Diese sächsische Studie ist allerdings umstritten. Lehrerverbände und Gewerkschaften kritisierten insbesondere die Methodik und warfen der Erhebung eine systematische Untererfassung der tatsächlichen Arbeitszeit vor. Studien aus anderen Bundesländern kommen zu deutlich anderen Ergebnissen. In Berlin etwa arbeiteten Lehrkräfte im Durchschnitt rund 100 Stunden pro Jahr mehr als gesetzlich vorgesehen, in Hamburg überschritt ein Viertel der Vollzeitlehrkräfte dauerhaft die gesetzliche Höchstarbeitszeit.
Unabhängig von der politischen Debatte gilt die Rechtslage als weitgehend geklärt. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits jetzt. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte schriftlich, dass diese Verpflichtung für alle angestellten Lehrkräfte bereits jetzt gilt; für verbeamtete Lehrkräfte sind die Länder in der Verantwortung. Offen ist demnach nicht mehr das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ der Umsetzung.
Wie eine solche Umsetzung aussehen kann, wird derzeit in Bremen erprobt. Dort läuft ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen, das ab dem Schuljahr 2026/27 auf ein ganzes Schuljahr ausgeweitet werden soll. Die Erfassung erfolgt per App, eine Präsenzpflicht im Schulgebäude ist damit nicht verbunden. Die gewonnenen Daten sollen langfristig in eine neue Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung einfließen.
Vor diesem Hintergrund weist die GEW NRW die von Feller angedeuteten Konsequenzen einer Arbeitszeiterfassung entschieden zurück. Aus Sicht der Gewerkschaft geht es nicht um Kontrolle oder Einschränkung, sondern um Transparenz, Gesundheitsschutz und die Anerkennung der tatsächlichen Arbeitsbelastung von Lehrkräften. News4teachers
Sind “Quartalssäufer” auch lifestylische Teilzeittrinker – die nur hin und wieder leeren.
Wie lange werden wir noch dieses hin und her lesen?
Geltendes Arbeitsrecht? Wieso klagt dann niemand? Wieso gibt es keine Kampagne seitens der Gewerkschaften?
Also wieder nur blaaablaaablaa..
Es wird geklagt. Sicherlich zu wenig!
Ganz aktuell und hoch interessant dazu ein Gerichtsurteil aus Bremen:
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/arbeitszeit-lehrer-gericht-bremen-100.html
https://personalrat.schule.bremen.de/informationen/arbeitszeit/arbeitszeit-jetzt-selbst-erfassen-15357
Die Pressdemitteilung vom OLG Bremen ist vom 07.01.26
https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/PressOVG%2020260107_Verk%C3%BCndung_6_LP_165_25.pdf
Ich hoffe der Personalrat und die Gewerkschaften treiben das Ganze bis zur endgültigen Klärung vors BVG.
Zumindest des OLG Bremen scheint das Vorschlagsrecht der Personalräte zur Arbeitszeiterfassung im Rahmen der Güterawehr (Unterrichtsvversorgung als Gut) kassiert zu haben.
Bitte korrigiert mich, sollte ich das Urteil falsch verstanden haben.
Ansonsten sehen wir uns hoffentlich alle (Angestellte LuL) am Donnerstag beim Streik.
Schon seit über 2 Jahren ist der PhV BW engagiert dabei: Er unterstützt Mitglieder bei einer Klage gegen das KM in BW. Dabei mahlen die Mühlen der Justiz leider seeeehr langsam, das KM schafft es, immer wieder Fristverlängerungen beim Verwaltungsgericht zu erreichen. Aber die Klagen laufen! Der PhV als Gewerkschaft kann nicht selbst klagen, das können bzw. dürfen aus rechtlichen Gründen nur betroffene Personen, die jeweils mit viel Einsatz ihre Arbeitszeit dokumentiert haben. Über den Verlauf der Gerichtsverfahren wird der PhV BW mit Sicherheit berichten, sobald Ergebnisse da sind. Also kein blabla, sondern es läuft ein kostspieliger Einsatz für die Mitglieder in BW!
In anderen Bundesländern sieht das beim PHV leider anders aus.
Ich erinnere mich noch sehr gut an eine Personalversammlung in NRW, auf der sich der Vertreter des PhV kritisch zur Arbeitszeiterfassung äußerte und dagegen war (Im Namen des Verbandes. Es handelte sich nicht um seine Privatmeinung.). Er distanzierte sich vom Landesverband BW und meinte auch, dass man in BW heute auch nicht mehr für die Arbeitszeiterfassung wäre.
Ein Grund, weshalb es so langsam vorangeht mit der Arbeitszeiterfassung, ist wohl der PhV. Und das sage ich als Mitglied.
Es ist bereits gerichtlich geklärt. Allerdings verweigert sich die Politik der gesetzlichen Umsetzung, sondern sitzt lieber aus. Klappt ja auch schon bei der Vermögenssteuer hervorragend.
Angestellte Lehrkräfte brauchen eine neue eigene Gewerkschaft.
Ich sehe hier sehr viel Nachholbedarf.
Die Vorgehensweise der jetzigen Vertreter ist alles andere als „angestelltenfreundlich“.
Dem stimme ich unumwunden zu. In der GEW sind die meisten Mitglieder Beamte, denn die meisten Lehrer sind ja auch Beamte. Als Vorteile werden oft die Rechtsberatung und die Schlüsselversicherung genannt und ja, mit ihren Beiträgen unterstützen die Beamten auch die Streiks der Angestellten.
Allerdings merkt man doch, dass die GEW fast nur “Angestellten-Interessen” vertritt. Ebenso der VBE, der sogar sagt, die verbeamteten Lehrer seien “die besseren” (sinngemäß) und deshalb müsse am Beamtentum festgehalten werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller angestellten Lehrer!!!!
Wir brauchen eine eigene Gewerkschaft für angestellte Lehrer. Bundesweit! Die könnte dafür eintreten, dass wir einen besseren Nachteilsausgleich gegenüber den Beamten bekommen und aktuell, dass wir auch eine bessere Bezahlung bekommen, wenn die “Besoldung” der “niederen Beamten” infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erhöht werden muss und damit alle höheren Stufen auch.
Was ist mit den angestellten Lehrern? Die Gewerkschaften schweigen dazu. Aber am Donnerstag sollen wir angestellte Lehrer ihren Aufrufen folgen und streiken.
Ich würde mich als Gründungsmitglied stark machen.
Nur weiß ich nicht, wo ich Gleichgesinnte finde.
Hier kann man auch nicht privat anschreiben…?
Der überwiegende teil der GEW-Mitglieder sind mitnichten Beamte. Die meisten Mitglieder sind Angestellte, die in anderen Bereichen (Erziehung und Wissenschaft) beschäftigt sind. Lehrkräfte sind ja nur ein Teil der potentiellen Mitglieder.
“Allerdings merkt man doch, dass die GEW fast nur “Angestellten-Interessen” vertritt.”
Das stimmt. Immer wieder hört und liest man GEW-Stimmen, die sich z.B. gegen die Verbeamtung von Lehrkräften aussprechen.
*Korrektur: ……….. dass die GEW fast nur Beamten-Interessen vertritt.
Sehr richtig! Wann, wo, wie?
Gibt es bereits. SchaLL NRW zB.
Aber leider nur in NRW. Warum verbreiten die sich nicht?
SchaLL ist aber keine Gewerkschaft, sondern ein Berufsverband, der die Interessen angestellter Lehrkräfte in den Personalräten vertritt.
Kennt die GEW sich wirklich schulrechtlich gut aus? Ich lese zu diesem Thema bei dem bekannten Schulrechtsexperten Günther Hoegg nämlich:
“Es gibt folglich – anders als bei Arbeitern und Angestellten in der freien Wirtschaft – keinen klar berechenbaren Zusammenhang zwischen geleisteten Arbeitsstunden und Lohn. Vielmehr sieht die Beziehung zwischen Dienstherr und Beamten wie folgt aus: Der Dienstherr unterhält und versorgt den Beamten bis an sein Lebensende – und dafür stellt der Beamte seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst des Staates.”
(Schulrecht! Aus der Praxis – für die Praxis. – S. 42-43)
Kein klarer berechenbarer Zusammenhang zwischen geleisteten Arbeitsstunden und Lohn!
Also eigentlich nicht rechtlich geboten!
Nun haben Gerichte anders entschieden? Dann müsste man schauen, wie eine höhere Instanz das Ganze bewertet. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass eine höhere Instanz ein Urteil einer niederen Instanz korrigiert oder gar aufhebt.
Nur komisch, dass jedes Bundesland tatsächlich für seine Beamten wöchentliche Arbeitszeiten festgelegt hat. In §13 der ADO findet man im übrigen folgenden spannenden Satz: „Für Lehrerinnen und Lehrer gilt grundsätzlich die wöchentliche Arbeitszeit des übrigen öffentlichen Dienstes.“
Ich verstehe das so, dass der Dienstherr die Arbeitszeit der Beamten festlegen kann unabhängig von den genau geleisteten Stunden, aber sicherlich auch das nicht willkürlich.
Ja, so ist es auch. Es gab lange Jahre, in denen Beamte 42 Stunden in der Woche gearbeitet haben und die Angestellten 39,75 Stunden…..doof nur, dass sich dies auf Lehrer nicht ausgewirkt hat, denn das Deputat war / ist für beide gleich….
Erst in den letzten Jahren wurde die Arbeitszeit für beide angeglichen (zumindest in NRW)
Es müssten also eigentlich die angestellten Lehrer ein geringeres Stundensoll haben. Bei all den Vergünstigungen, die die Beamten haben, wäre das ja nur gerecht.
Ich glaube, sowas hatte die CDU Berlin ja in ihrem Nachteilsausgleich für die nicht zu verbeamtenden Lehrer angedacht, aber als sie an die Macht kam, hat sie das ganz schnell wieder vergessen.
So! Wenn also die Angestellten im öffentlichen Dienst 41 Stunden erbringen müssen, gilt das auch für die Beamten, umgerechnet dann auf das jeweilige Deputat. Die GS Lehrer bedeutet das 28 x 45 Minuten Unterricht, der Rest ist für Tätigkeiten drumrum gedacht, bei Sek II Lehrern sind dies 25,5 Unterrichtsstunden…..
Richtig spannend wird es erst bei Z.B. SoFas, die in ihren bisherigen Verträgen 39,83 Stunden stehen haben. In Vollzeit arbeiten sie auch 28 Unterrichtsstunden am Kind, der Rest ist für andere Tätigkeiten reserviert (in Präsenz übrigens). Neu eingestellte SoFas arbeiten aber zukünftig 41 Stunden…..auch nicht stimmig….und vor allem ungerecht…..
Bei den SoFas sind aber auch die vielen Wochen Ferien (denn die haben wirklich Ferien) mit eingerechnet…..so gesehen verdienen sie am meisten im Vergleich zu anderen Berufsgruppen in derselben Eingruppierung…..alles irgendwie seltsam….
Und in der AZVO – NRW steht in §1 Absatz 2, dass die Arbeits- und Ruhezeiten NICHT für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen gelten.
Das ist veraltet. 2019 EuGH, 2022 BGH. Der Drops ist gelutscht.
Das, was der gute Herr Hoegg da formuliert und was daraus interpretiert wird, ist die Rechtsvorstellung aus dem Jahr 2017 (daher stammt soweit ich weiß auch die letzte Auflage des zitierten Werkes).
Alle aufgeworfenen Fragen sind bereits entschieden, die Rechtslage ist komplett klar: Auch das deutsche Beamtenrecht erteilt dem Dienstherren keinen Freibrief zur willkürlichen Ausweitung der Arbeitszeit. Diese liegt in NRW bei 41 Wochenstunden (ein Teil davon über Deputat abgedeckt, ein Teil zur freien Einteilung). Die Arbeitszeit ist zu erfassen, der Dienstherr muss dieses ermöglichen. Europäisches Recht steht über dem Beamtenrecht und das wurde vom BAG 2022 so bestätigt.
Welche höhere Instanz als das EuGH schwebt Ihnen vor? Das jüngste Gericht? Und nur weil das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis bei Beamten ein spezielles ist, heißt das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass das mittlerweile sechseinhalbjährige Urteil keine Rechtskraft besäße. Der Dienstherr muss es (eigentlich zeitnah, aber warum sollten die Kultusminister neben pädagogischer nicht auch juristische Konkursverschleppung betreiben?) lediglich in funktionales, nationales Recht überführen.
Schauen Sie in die Gesetze/Verordnungen der Bundesländer. Beispiel NRW: “Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt oder zugelassen ist, durchschnittlich 41 Stunden.”
In SH steht das nahezu wörtlich ebenso. Zudem gibt es auch keine höhere Instanz, die das Gebot der Arbeitszeiterfassung noch aufheben könnte (EuGH und BAG haben so geurteilt). Damit ist fast ihr ganzer Beitrag im Grunde obsolet.
Es geht bei der Arbetszeiterfassung nicht um den Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit, sondern um Arbeitsschutz. Deshalb ist das Zitat von Hoegg hier irrelevant.
Und da die gerichtliche Entscheidung schon auf europäischer Ebene gefallen ist, gibt es keine höhere Instanz mehr.
Fazit: Ja, die GEW kennt sich schulrechtlich besser aus als Sie.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich nicht aus Fragen der Entgeltzumessung, sondern aus Arbeitsschutzvorgaben (Arbeitszeitgesetz) – zumindest für angestellte Lehrkräfte.
Eine höhere Instanz als den EuGH müssen Sie erstmal erfinden. Das Thema iArbeitszeiterfassung ist höchstrichterlich entschieden worden, daran kann niemand rütteln.
Ah, ich lese, es haben sich bereits EUGH und Bundesarbeitsgericht dazu geäußert. Allerdings bzgl. der angestellten Lehrer. Davon gibt es ja nun immer weniger. Aber es wäre ja nur gerecht, wenn die angestellten Lehrer mehr Berücksichtigung ihrer tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bekommen, denn sie werden ja nicht wie die verbeamteten Lehrer bis an ihr Lebensende vom Staat “alimentiert”.
Das sind also zwei verschiedene Paar Schuh’. Angestellt oder verbeamtet.
Nein, das sind keine zwei Paar Schuhe, weil der Arbeitsschutz auch für Beamte gilt. Zentral im Urteil des EUGH war, dass ohne Arbeitszeiterfassung der Arbeitsschutz nicht wirksam eingehalten und kontrolliert werden kann.
Es geht in der gesamten Diskussion im Kern nicht um die Alimentation, sondern um Arbeitsschutz.
Dass Dinge wie das Deputatsmodell und damit auch die Berechnung von Mehrarbeit auf dem Prüfstand stehen, liegt lediglich daran, dass das Deputatsmodell nicht mit dem Arbeitsschutz vereinbar ist, weil es nicht die gesamte Arbeitszeit erfasst.
Na, dass Arbeitsschutz an Schulen nicht gilt, durften wir während Corona hautnah miterleben.
Das ist Quatsch.
Warum ist das Quatsch? Frau Gebauer hat damals sehr deutlich gemacht, dass Schulen „keine Arbeitsstätten“ wären und deshalb die Coronaschutzverordnungen wie z.B. Abstandsgebote nicht gelten.
eifnach der IG anpassen wie bei meiner Frau:
schön 35Std Wöchlein
2-3 Tage Homeoffice oder hier Homeschooling
Flexirulaub und diese derben Nullrunden ausgleichen.
Präsenjobs müssten jetzt mehr verdienen.
Bitte unterstützen Sie uns beim Streik und bleiben Sie bitte nicht nur Zuhause im gemütlichen Homeoffice.
Gleitzeiten für Ferien und Unterricht!
Metaller mit Lehrern zu vergleichen zeugt nicht davon, die hellste Kerze auf dem Leuchter zu sein.
Naja Lehrer arbeiten viel zu viel und geraten mit ihren 5 Tagen vor Ort im Gebäude auf die Nebenspur. Heute Morgen haben wir es wieder gesehen, die Lehrer haben gekratzt, sind durch Stau‘s los und die Anderen schlafen länger und bleiben im Homeoffice und verdienen dann auch noch das doppelte, ganz wie mein Hasilein. Nein nein, es sollte schlicht gerechter werden, fair und gut bezahlt.
Diese 41 Stunden sind auch alt.
Sind Sie beim Streik dabei oder lassen Sie uns wie immer im Stich?
Ich habe (als Beamter) mal meinen örtlichen GEW-Menschen angesprochen: Würde die Streiks gerne zumindest in meiner Freizeit unterstützen.
Bis heute (knapp über vier Tage später) keine Reaktion, mail o.ä.
Schon eine richtig auf Arbeitskampf gepolte Rampensau, die GEW, da wird feste hingelangt, unendlicher Kampfeswille…
Lehrer NRW ist da Auskunftsfreudiger. Das wurde auch von den Personalräten an alle Kollegen verschickt.
https://lehrernrw.de/2026/01/21/grosskundgebung-am-10-02-2026-in-duesseldorf-vorabinformation/
Über die GEW Veranstaltungen wurden wir von der Schulleitung informiert.
Sind das nur Lehrer in den Staus und vielleicht doch andere Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit sind.
Wenn ich Freitags mittags heimfahre und durch die Stadt dann deutlich länger brauche, kann ich kaum glauben, dass es sich hierbei nur um Lehrer handelt.
Das ist ein schöner Unsinn, den Sie da schreiben.
Es gibt nicht viele Menschen, die “das Doppelte” einer Lehrkraft verdienen. Und es ist auch längst nicht so, dass jeder Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten kann. Das können Polizisten nicht, Feuerwehrleute nicht, Kassierer im Einzelhandel nicht, Erzieherinnen in der KITA nicht. Die Liste ließe sich fortführen. Kinder lassen sich nicht im Homeoffice unterrichten und erziehen. Abgesehen davon haben Lehrkräfte seit jeher einen Großteil ihrer Arbeit im Homeoffice verrichtet.
Ihre immer wiederkehrende Forderung ist mit ihrer Rosinenpickerei und dem Vergleich mit dem Top- Prozent der Besserverdiener einfach unseriös.
Du bist dagegen, willst es halt nicht, Walter.
Unsinn ist es nicht, ich sehe es jeden Tag!
Wir brauchen jetzt nicht einfach irgendwas gegen Homeoffice zu verwenden. Klar, da ist es im Grunde auch ein Thema. Diese Präsenzjobs müssten viel besser bezahlt werden als die Homeofficejobs.
Mittlerweile völliges Ungleichgewicht.
Aber die Situation für Lehrer kann schnell verbessert werden, 4 Tage Woche / 35 Stunden Woche und den Ausbau digitaler Strukturen für so vieles (Konferenzen?), ein bisschen online Unterricht usw.
Letztendlich ist es die Attraktivität des Berufes, die da leidet, Walter
Die Hälfte unserer Arbeitszeit ist schon Homeoffice.
Dafür müsste der AG aber die erforderliche Ausstattung liefern. Das, was Sie machen, nennt man mobiles Arbeiten.
Ich kriege ja nicht mal die erforderliche Ausstattung, wenn ich an der Schule arbeite.
Wie nennen Sie das dann?
Real existierende Arbeitsverhältnisse im Schuldienst. Lehrerzimmer sind die Fortsetzung des Sozialismus auf deutschem Boden – zu wenig von jedem für alle bis auf wenige mit Funktionsstelle. Die haben zumindest einen eigenen Schreibtisch.
“Aus Sicht der Gewerkschaft geht es nicht um Kontrolle oder Einschränkung, sondern um Transparenz, Gesundheitsschutz und die Anerkennung der tatsächlichen Arbeitsbelastung von Lehrkräften.”
… und darüber hinaus geht es auch darum, Lehrkräfte überhaupt bis zur Rente/Pension im System zu halten – und zwar gesund und einsatzfähig, nicht als dauerkranke Karteileiche, weil nichts mehr geht.
Irgendwann – im Leben eines “altgedienten” Lehrers – gibt es einen Punkt, an dem 45/50 und mehr-Stunden-Wochen nicht mehr so einfach weggesteckt werden.
Dann noch die ewige Lehrerschelte, immer neue Aufgaben, immer schwierigere und immer anstrengendere Gesamtsituation im Unterricht, obendrein die Drohkulisse mit der Anwesenheit (heißt: keine frei wählbare Erholungspause – und sei es nur eine Autofahrt – nach dem Unterricht, damit es dann wenigstens abends produktiv und der Rest am Wochenende weitergehen kann)…
Das macht krank!
Ich habe mein Verhalten diesbezüglich verändert.
Wenn ich mich sehr schlecht, vulgo “krank” fühle und es nicht geht, melde ich mich krank.
In diesem Zustand konzentriere ich mich natürlich darauf, gesund zu werden. Das ist nicht nur ganz normal, sondern sogar so vorgeschrieben.
Wenn dieser “Kipppunkt” dann mit drei “p” irgendwann kommt (bisher sieht es aufgrund radikaler Ersparnis jeder unnützen Scheinbeschäftigung ohne Mehrwert im Schulsystem nicht so aus) – nun, wenn es zu viel wird, möge der Dienstherr mich in die Frühpension schicken.
Damit müsste ich dann wohl leben.
Jeder Akademiker wird es ja wohl hinbekommen, private Zusatzverträge, BU-Renten (ja, man kann mehrere haben!) usw. abzuschliessen – und statt hirnlos durchzukonsumieren wird natürlich investiert, investiert, investiert – auch in Wohlbefinden und Gesundheit und stets makellose Dokumentation aller Lehraufgaven gemäß Lehrplan.
Ergebnis dieser bunkersicheren, erz-kapitalistischen Vorsorge:
Das wohlig-angenehme Gefühl von “die können Dir nix, lass die Spinnerwelt mal machen”.
Dies verstärkt das Wohlbefinden ungemein.
Ich kann dazu nur sagen das meine Freundin Deutsch und Politik unterrichtet und allein damit eine höhere Zeit Belastung hat als ein Lehrer der Mathematik und Sport unterrichtet also würde doch eine direkte Arbeitszeit Erfassung für faire Bedingungen Sorgen. Warum muss sich da jetzt die Politik einmischen, Gesetz ist doch Gesetz oder etwas nicht?
Woher wissen Sie denn, wie viel ein Mathe- oder ein Sportlehrer arbeitet?
Haben Sie da auch eine Freundin oder einen Freund?
Also ich habe Mathe und Sportlehrer im Freundeskreis. Klar hat insbesondere der Sportunterricht seine ganz eigene Belastung (zugige Halle, Lautstärke, oft Randstunden) aber keiner von denen würde behaupten, auch nur im Ansatz die Arbeitsbelastung von Lehrkräften in Korrekturfächern zu haben.
Neulich habe ich mit einer Freundin gemeinsam Klausuren des 12. Jahrgangs korrigiert. Ich hatte gerade einmal bei vier Klausuren in PoWi die erste Aufgabe geschafft, da war sie schon mit dem Klassensatz durch. Und sie ist jemand, der gewissenhaft mit ausführlichen Randkommentaren korrigiert.
Nur weiter so, teile und herrsche… Sie betreiben das Geschäft der Arbeitgeber, was ist denn, wenn der jetzt der Meinung ist, ihre Freundin arbeite eben nicht effizient genug? Was ist, wenn der Sport- und Mathelehrer gerade erst anfängt und seine Ideen von einem ‘neuen’ Sportunterricht mit den Verhältnissen vor Ort arrangieren muss? Wie oft muss ihre Freundin in der Politiksammlung vor- und nachbereiten, ach ne, habe ich mit der Chemiesammlung verwechselt, denn die faule Bande korrigiert auch kaum.
Es ist doch völliger Quatsch, auf die Arbeit der KuK zu schielen und auf separate Entlastung oder Belohnung zu hoffen! Am Ende suchen sich alle dann ‘faule Säcke’ mit ‘leichten’ Fächern als Vergleich? Das ist wie Schüler mit ‘aber der XY hat doch auch…’.
Es geht am Problem vorbei, dass (m)eine Ministerin alberne Drohkulissen aufbaut, statt konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. Präsenzpflicht in den Ferien, soll ich lachen? Kein Arbeitsplatz, kein Platz für Material, aber Anwesenheit… Es gibt dann noch nette Urteile, dass Betriebsferien angeordnet werden dürfen, aber zwei Wochen frei verfügbar bleiben müssen. Gleiche Pflichten wie andere AN, gleiche Rechte, auch ein Fall von Recht ist Recht. Da liegen die Knackpunkte, nicht bei der Frage, ob A oder B mehr für sich herausholen kann. Übrigens, ja, Streik am Donnerstag, Solidarität und so…
“Was ist, wenn der Sport- und Mathelehrer gerade erst anfängt und seine Ideen von einem ‘neuen’ Sportunterricht mit den Verhältnissen vor Ort arrangieren muss?”
Dann wird das durch die individuelle Arbeitszeiterfassung abgebildet. Wo ist also das Problem?
Würde da nicht mitgehen. Und ich bin mir sicher Sie kennen die Belastungen eines Sportlehrers ganz und gar nicht.
Angefangen mit dem viel schwierigeren Studium (wird ja nicht jeder Sportlehrer) über die Lautstärkebelastung in der Halle bis hin zur Planung von Sportfesten und Sponsorenläufen für die gesamte Schulgemeinde. Von der hohen Verantwortung in der Halle möchte ich gar nicht erst anfangen.
Ich finde diese Pauschalisierung (Sport- und Mathelehrer sind weniger belastet) übergriffig und frech!!
Wer keine Ahnung hat, …!
Naja, sowas würde dann bei der Arbeitszeiterfassung heraus kommen. Und müsste dann entsprechend behandelt werden. Pauschal kann ich im übrigen nicht bestätigen das Mathe und Sport weniger aufwendig sind.
“Pauschal kann ich im übrigen nicht bestätigen das Mathe und Sport weniger aufwendig sind”
Ich schon. Vor allem, wenn wir über den Sek II-Bereich sprechen. Dazwischen liegen einfach Welten.
Aber ist ja auch kein Problem, die individuelle Arbeitszeiterfassung würde das ja abbilden.
Kann man so pauschal auch nicht sagen. Man kann auch in Mathe und Sport viel Zeit investieren, wenn man wirklich jedes Kind fördern und fordern will
Es muss bei der Arbeitszeiterfassung allerdings sehr klar zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern unterschieden werden. Die Gerichtsurteile gelten nur für die angestellten Lehrer! Die Besoldung der verbeamteten Lehrern erfolgt ganz und gar nicht nach ihrer Arbeitszeit.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt auch für Beamt*innen, muss aber gesondert geregelt werden. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2023/11/arbeitsrechtler-die-arbeitszeiterfassung-gilt-auch-fuer-lehrkraefte-wann-endlich-reagieren-die-kultusminister/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Gut. Aber wie gesondert regeln? Und es sind doch die meisten verbeamtet? Und was folgt am Ende aus dieser Unterscheidung?
“Das Urteil des BAG betrifft (..) nur den Arbeitnehmerbereich und damit das (private) Arbeitsrecht. Die Rechtsverhältnisse der Beamten sind dagegen dem öffentlichen Recht zugeordnet, sie unterliegen aber genauso den europarechtlichen Vorgaben. Wegen der Zuordnung zum öffentlichen Recht werden hier die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen durch gesonderte Bundes- und Landesgesetze – den sogenannten Arbeitszeitverordnungen – festgelegt.”
Bei der inhaltlichen Gestaltung sind die Länder aber nicht frei. “Soweit bisher nicht geschehen, haben die jeweiligen Gesetzgeber die Verpflichtung, für die in ihrem Bereich tätigen Beamten die vom EuGH vorgegebene Auslegung der RL 2003/88/EG umzusetzen und eine vollständige Erfassung der täglichen Arbeitszeiten vorzuschreiben.” Quelle: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/arbeitszeiterfassung-fuer-beamte/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
In dem zitierten Artikel steht doch auch, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung “strenggenommen” nicht für Beamte gilt.
Das andere ist Meinung des einen, dort genannten Arbeitsrechtlers. Der irrt sich womöglich?!?
“Abgesehen davon, dass Beamte sowohl in den Anwendungsbereich des ArbSchG fallen (Art. 2 Abs. 2 ArbSchG), unterliegen sie auch dem Arbeitnehmerbegriff des Europarechts und damit dessen Richtlinien. Durch Art. 1 Absatz 3 RL 2003/88/EG i. V. m. Art. 2 RL 89/391/EWG, auf den dieser Art. 1 Absatz 3 verweist, wird für beide Richtlinien festgelegt, dass sie für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche gelten. Ausnahmen gelten nur in Situationen von besonderer Schwere und besonderem Ausmaß und nur soweit sie für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung unerlässlich sind.” Quelle: https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/arbeitszeiterfassung-fuer-beamte/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich lese :
Für Beamte gilt das Arbeitszeitgesetz nicht
https://www.papershift.com/blog/arbeitszeiterfassung-fuer-beamte-besteht-hier-ebenfalls-eine-verpflichtung
Da die Arbeitszeitrichtline der EU auch für Beamte gilt, gelten wohl effektiv dieselben Regeln für Lehrkräfte: nicht mehr als 48 Stunden pro Woche, 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Tagen, mindestens 24 ununterbrochene Ruhezeit einmal pro Wochen, nicht mehr als 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag (inder regel 8 Stunden)
https://employment-social-affairs.ec.europa.eu/policies-and-activities/rights-work/labour-law/working-conditions/working-time-directive_de
Deshalb Klage ich im Moment wegen einer Klassenfahrt.
Das Problem ist, dass der Philologenverband Niedersachsen überhaupt kein Interesse daran hat, bestehende Ordnungen zu ändern. Niedersachsen deshalb, weil es in diesem Land maßgebliche Entscheidung für eine Arbeitszeiterfassung gibt. Das letzte Urteil vom 13.2.2025 ist inzwischen tatsächlich vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Revision angenommen worden. Bis dahin muss abgewartet werden (vielleicht 2027/28), wie sich das Bundesverwaltungsgericht in dieser Frage positioniert. Fakt ist jedenfalls, dass es eine Arbeitszeiterfassung geben wird.
Haben Sie da eine Quelle? Ich habe über Google nichts finden können.
https://www.bverwg.de/de/161225B2B23.25.0
Komisch, meine Nachbarin, Finanzbeamtin, hat Home-Office mit Arbeitszeiterfassung. Sogar Überstundenkonto.
Pecunia non olet.
Präsenzpflicht – an welchem Arbeitsplatz bitte? Wenn man sich die räumliche Ausstattung so mancher Schule anschaut, mit Großraumbüro als Lehrerzimmer, nur ohne normgerechte Bestuhlung und Beleuchtung – da muss vorher noch einiges passieren, bevor man die LuL zur Anwesenheit zwingen kann!
Es geht um die Drohkulisse und den Versuch, eine möglichst wütende Reaktion der Interessenvertretungen der Lehrkräfte auszulösen, um selbige darauf aufbauend als “faule Säcke” hinzustellen.
Dass deutsche Schulbauten nicht für die Arbeit aller Lehrkräfte in Präsenz während deren gesamter Arbeitszeit ausgelegt sind und dass diese Schulgebäude auch nicht ohne Weiteres – vor allem nicht ohne absurd hohe weitere Kosten – dafür umgebaut und ausgerüstet werden könnten, ist doch evident. Man überlege nur mal, wo allein die ganzen Bildschirmarbeitsplätze hin sollten und wer die bezahlen würde – etwa die ohnehin klammen Kommunen? In jedem Schulgebäude Deutschlands? Auweia …
Zusammenfassung: Man versucht Giftzähne zu zeigen – die aber, ehrlich gesagt, gar kein Gift enthalten.
Nicht zu vergessen, dass es schon wieder nicht für alle Lehrer Dienstgeräte gibt. Man war ja der Meinung es würde reichen, zu Corona einmalig Geräte anzuschaffen, natürlich die billigsten. Wartung Fehlanzeige! Neuanschaffungen Fehlanzeige!
Damit sind einige Schulen austattungsmäßig zurück auf der Zeit vor Corona. Und nicht zu vergessen, dass an extrem vielen Schulen als Dienstgeräte lediglich Ipads angeschafft wurden, mit denen alleine sich auch keine Unterrichtsentwicklung durchführen lässt.
Die Investitionen wären unglaublich, um die Büros einzurichten und, wenn man die Innenstädte von Schulen in Großstädten bedenkt, schlicht nicht durchführbar
Lehrerzimmer sind aber weder Sozialräume noch Großraumbüros im rechtlichen Sinne. Es bedarf also zunächst einmal einer Legaldefinition, die die Funktion eines lehrerzimmers definiert.
MINT-Lehrer
Das nicht funktionierende WLAN nicht zu vergessen.
Sollte die Präsenzpflicht unter den geschilderten Bedingungen tatsächlich kommen, stelle ich einen Pappkameraden auf.
“Das Bundesarbeitsministerium bestätigte schriftlich, dass diese Verpflichtung für alle angestellten Lehrkräfte bereits jetzt gilt; für verbeamtete Lehrkräfte sind die Länder in der Verantwortung.”
Richtig. Das wird immer unterschlagen. Diese Pflicht gilt für die angestellten Lehrkräfte. Die sind anders zu behandeln in dieser Frage, weil die Beamten nach dem Alimentationsprinzip besoldet werden. Das ist unabhängig von den geleisteten Stunden. Wäre ja spannend, ob die angestellten Lehrer auf Grundlage einer Arbeitszeiterfassung dann ein geringeres Stundensoll bekommen (müssen), die verbeamteten aber nicht. Ich sehe schon die Aufregung vor mir, die es hingegen nie bzgl. der Nachteile der angestellten Lehrer gibt.
Allerdings gibt es auch für die angestellten Lehrkräfte noch keine AZE.
Auch Beamte werden ( wenn Sie keine Lehrer sind ) abhängig von ihrer Stundenzahl bezahlt. In NRW sind das derzeit 41 Stunden pro Woche, die zu leisten sind.
Das ist kein Streit. Das ist eine politische Nebelkerze mit der entsprechenden Reaktion der Gegenseite. Wir sollten uns nicht in eine Scheindebatte verwickeln lassen, sondern auf zügige Umsetzung geltenden Rechts dringen.
Ich weiß nicht was ich schlimmer finden soll:
Das Kultusministerium welches sich nicht an geltendes Recht halten will
Oder
Die GEW mit ihrem männerfeindlichen Generischen Femininum, bei dem alle Männer und auch diversen sprachlich ausgegrenzt werden. Die GEW betreibt aktiv Misandrie!
Krasser Whataboutism, eine willkürlich umgangene Rechtslage mit einem emotionalisierendem Kulturkampfthema gleichzusetzen… Wenn Sie Hilfe bei der Entscheidung brauchen, fragen Sie bitte Ihre Ärztin oder Apothekerin. Sage ich als Mann.
Es ist schon interessant, wie sich die Landesregierungen winden, um den Tatsachen nicht ins Auge sehen zu müssen. Denn was als Konsequenz einer Arbeitszeiterfassung folgen müsste, will niemand bezahlen. Soweit geht die Wertschätzung für die junge Generation und diejenigen, die sie ausbildet, dann doch wieder nicht.
Traurig, traurig.
Super, dass die GEW es sagt, dass es geltendes Arbeitsrecht ist (trifft auch zu, siehe EuGH und Bundesarbeitsgericht Urteile).
Warum klagt dann keine der Gewerkschaften in keinem der Bundesländer?
Von Seiten der KMK ist das Verhalten schäbig zu nennen. Es wird alles getan, um möglichst Zeit zu schinden. Wenn in Bremen 1 Jahr noch eine Studie läuft. Dann wird in anderen Bundesländern frühstens in 2-3 Jahren etwas geschehen.
Das EuGH Urteil wurde übrigens 2019 gefällt. Das ist 7!!! Jahre her. Keine Klagen der Gewerkschaften, nur Mauern der KMK.
Offenbar leben wir doch in einem rechtsfreien Raum, wenn es dem Staat passt
Und wieder sieht man, dass sie Gewerkschaft es nicht schafft, zwei Schritte zu denken. Die Aussagen der Ministerin mit Anwesenheitspflicht in den Ferien usw. beziehen sich nicht auf den ersten Schritt der Arbeitszeiterfassung, sondern auf deren Konsequenzen. Denn was posiert wenn den Ländern schwarz auf weiß die Überstunden der Lehrkräfte vorliegen? Die sind verpflichtet die Einhaltung der Arbeitszeit zu kontrollieren. Das kann aber nicht geschehen, wenn die Arbeitnehmer/Beamten frei unkontrolliert zu Hause tun und lassen können wie sie wollen, denn dann könnten sie auch ohne Anweisung der Schulleitung selbstständig Mehrarbeit verrichten, es nicht erlaubt wäre. Somit bleibt eine Kontrolle nur vor Ort möglich, ergo eine Anwesenheitspflicht in der Schule. Bremen – Vorreiter in der Arbeitszeiterfassung – bereitet die mit der Präsenzverordnung vor, die 35h Anwesenheitspflicht in der Schule VOR ORT vorsehen soll.
Auch wer glaubt, dass in allen Bundesländern jetzt massig Apps dafür ausgerollt werden, irrt. Denn dann müsste es entweder Diensthandys für alle geben oder die Länder müssten den heimischen internetanschluss mitfinanzieren, weil eine häusliche Onlinepflicht zwecks Zeiterfassung auch einen Anspruch auf Internet bedeuten würde. Abgesehen davon wie das zum Beispiel bei uns hier technisch laufen sollten, wo es zig verschiedene Dienstgeräte gibt, iPads, Surface, Laptops mit Windows oder Linux. Da gäbe es auch keine Offlineapps für sowas.
Daher liebe GEW, ihr denkt viel viel zu kurz. Das Szenario der Ministerin ist eine der Konsequenzen, wenn man es mal drei, vier Schritte weiterdenkt. Wer Erfassung möchte, muss auch die Konsequenz bedenken, dass hat die Ministerin verdeutlicht.
„ …weil eine häusliche Onlinepflicht zwecks Zeiterfassung…“
Sie können mir sicher erklären, inwiefern eine „häusliche Onlinepflicht“ hilfreich zur AZE ist. Meine Korrekturen erfolgen in der Regel offline.
Dazu habe ich eine Frage: Wie checken Sie denn ohne Internet Ihre Dienstmails, Ihren Stunden- bzw. Vertretungsplan usw. und wie erfassen andere Arbeitnehmer ohne Internet ihre verrichteten Stunden? Wenn sie Homeoffice machen, werden sie in denn meisten Fällen einen privaten Internetanschluss haben und nutzen. Onlineunterricht machen wir doch auch durch unseren privaten Anschluss möglich.
Das Internet der Nicht-Lehrer wird in den meisten Fällen auch nicht von den Firmen bezahlt. Und zwecks unerlaubter Mehrarbeit: Die kann man ja auch machen, ohne sie einzutragen. Viele Arbeitgeber ermöglichen ihren Mitarbeitern im Homeoffice zu arbeiten. Das funktioniert so lange wie die Arbeitsergebnisse stimmen. Und wir als Lehrer sind ja wohl Meister im Homeoffice, oder? Und eine Offline-App zu programmieren, ist kein Problem, mein Freund ist Entwickler. In die trägt man seine Stunden ein und falls man zuhause kein Internet hat, in der Schule können sie dann mit dem Internet vor Ort übermittelt werden und fertig.
Vielleicht ginge es ja auch, die Internetkosten von der Steuer abzusetzen, so wie es mit Telefonkosten anteilig schon getan werden kann. Es gibt schon genug Lösungen. Von uns Lehrkräften wird ja auch immer erwartet, flexibel zu sein und alle Probleme aus der Welt zu räumen. Lehrer bringen ja schon seit Jahrzehnten ihren halben Hausstand mit in die Schule, damit sie effektiver arbeiten oder die Klassenräume ausstatten zu können etc. Das soll jetzt auf einmal ein Problem sein? Also, wenn es daran scheitert, weil jemand zuhause kein Internet hat …
Witzlos. Man ist doch eh schon 30 Stunden locker da bei voller Stelle. In 5 Std schafft man doch nix. Was soll das bringen? Außer noch mehr Arbeit, weil man eben trotzdem Zuhause arbeiten muss, weil man in der Schule gar nicht die Möglichkeit hat zu arbeiten? Wir haben gerade Mal 7 PCs für 150 Lehrkräfte.
Außerdem: Wie können Finanzbeamte dann Home-Office machen? Die haben auch eine feste Höchstarbeitszeit. Führt zu Überstundenabbau bei Überschreitung. Guess what, denen wird einfach geglaubt. Außerdem wenn Lehrer zu viel arbeiten, die bösen, und man sie nur mit Präsenz daran hindern kann, sollte man vielleicht mal überlegen die Aufgaben zu reduzieren Die Aufgaben werden doch nicht mehr nur weil man Präsenz hat
Ich freue mich ja schon auf die vielen Arbeitsgerichtsprozesse von vielen TZ-Beschäftigten in der Gastro und im Einzelhandel sowie Dienstleistern in der Gebäudewirtschaft, die dann auf Vollzeit klagen und nicht mehr nur stundenweise und auf Abruf beschäftigt sind.
Genauso wie lehrkräfte, die dann erwarten können, dass es keine “Freistunden” mehr in ihren Einsatzplänen gibt.
Die Gedankengänge haben und die Konsequenzen, die sich aus solchen Entscheidungen ergeben, überreißen die Politiker erfahrungsgemäß kaum. Hinterher wieder das berühmte “konnte man ja nicht voraussehen” ……… Dann wird das Bürokratiemonster wieder bemüßigt und alles ist schlimmer und schlechter als vorher.