ESSEN. Die GEW hat die jüngsten Aussagen von Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) zur möglichen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte scharf kritisiert. Die Äußerungen griffen zu kurz, verfehlten die Realität schulischer Arbeit und sorgten bei den Beschäftigten für Verunsicherung, erklärte Ayla Çelik, Landeschefin der Gewerkschaft. „Die Arbeitszeiterfassung ist kein ‚Privileg‘, sondern rechtlich geboten“, so Çelik.
Auslöser sind Interviewaussagen Fellers, in denen sie eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte als „schwieriges Thema“ bezeichnete – und zugleich mögliche Konsequenzen wie ausgeweitete Anwesenheitspflichten an Schulen ins Spiel brachte („vielleicht auch in unterrichtsfreien Zeiten in den Ferien“). Feller: „Nach einer Entscheidung für eine Arbeitszeiterfassung könnten Lehrkräfte auch Freiheiten aufgeben müssen.“
Aus Sicht der GEW NRW ist eine solche Debatte problematisch. „Es ist weder angemessen noch zielführend, wenn in diesem Zusammenhang Szenarien wie Präsenzpflicht in den Ferien oder ausgeweitete Anwesenheitszeiten in den Raum gestellt werden“, sagte die Landesvorsitzende Ayla Çelik. „Eine solche Rhetorik verunsichert Kolleg*innen und verkennt die Realität schulischer Arbeit.“ Die Gewerkschaft verweist darauf, dass die Arbeitszeiterfassung nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts rechtlich vorgeschrieben ist. Es handele sich nicht um ein politisches Wunschprojekt oder ein gewerkschaftliches Privileg, sondern um geltendes Arbeitsrecht.
„Aus Sicht der GEW NRW ist Arbeitszeiterfassung daher selbstverständlich ortsunabhängig möglich und nicht an Präsenz im Schulgebäude gebunden“
Zugleich widerspricht die GEW NRW der Darstellung der Ministerin, wonach es im bestehenden System keine strukturelle Überlastung von Vollzeitlehrkräften gebe. Seit Jahren belegten Studien eine erhebliche Mehrarbeit, die aus professioneller Verantwortung entstehe – etwa für Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Beratung, Inklusion, Schulentwicklung, Digitalisierung und Krisenbewältigung. „Ein erheblicher Teil dieser Arbeit findet außerhalb der Schule statt. Aus Sicht der GEW NRW ist Arbeitszeiterfassung daher selbstverständlich ortsunabhängig möglich und nicht an Präsenz im Schulgebäude gebunden.“
Weiter betont Çelik: „Arbeitszeiterfassung kann nur als Instrument des Gesundheitsschutzes und der Transparenz verstanden werden.“ Wenn sie mit dem möglichen Verlust von Freiheiten oder zusätzlichen Präsenzpflichten verknüpft werde, verfehle sie ihren Zweck. Eine ehrliche Erfassung würde vielmehr sichtbar machen, dass das Schulsystem strukturell auf Mehrarbeit basiert – und damit politischen Handlungsdruck erzeugen. Die Landesvorsitzende fordert eine offene Debatte über Arbeitsbelastung, Entlastung und Ressourcen sowie den politischen Willen, aus seit Langem bekannten Erkenntnissen Konsequenzen zu ziehen. Als oberste Arbeitgeberin trage die Landesregierung Verantwortung für Wertschätzung, Vertrauen und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Interview Fellers mit der Rheinischen Post, in dem sie sich skeptisch zur Arbeitszeiterfassung äußerte (News4teachers berichtete). Die Ministerin verwies dabei unter anderem auf eine Arbeitszeitstudie des sächsischen Kultusministeriums, nach der Vollzeitlehrkräfte im Jahresmittel „im Großen und Ganzen“ nicht überlastet seien. Belastungsspitzen während der Schulwochen würden demnach durch unterrichtsfreie Zeiten ausgeglichen. Zudem betonte Feller, dass eine Arbeitszeiterfassung nicht isoliert betrachtet werden könne, sondern Auswirkungen auf die Organisation von Schule habe.
Offen ist demnach nicht mehr das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ der Umsetzung
Diese sächsische Studie ist allerdings umstritten. Lehrerverbände und Gewerkschaften kritisierten insbesondere die Methodik und warfen der Erhebung eine systematische Untererfassung der tatsächlichen Arbeitszeit vor. Studien aus anderen Bundesländern kommen zu deutlich anderen Ergebnissen. In Berlin etwa arbeiteten Lehrkräfte im Durchschnitt rund 100 Stunden pro Jahr mehr als gesetzlich vorgesehen, in Hamburg überschritt ein Viertel der Vollzeitlehrkräfte dauerhaft die gesetzliche Höchstarbeitszeit.
Unabhängig von der politischen Debatte gilt die Rechtslage als weitgehend geklärt. Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits jetzt. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte schriftlich, dass diese Verpflichtung für alle angestellten Lehrkräfte bereits jetzt gilt; für verbeamtete Lehrkräfte sind die Länder in der Verantwortung. Offen ist demnach nicht mehr das „Ob“, sondern lediglich das „Wie“ der Umsetzung.
Wie eine solche Umsetzung aussehen kann, wird derzeit in Bremen erprobt. Dort läuft ein Pilotprojekt zur digitalen Arbeitszeiterfassung an Schulen, das ab dem Schuljahr 2026/27 auf ein ganzes Schuljahr ausgeweitet werden soll. Die Erfassung erfolgt per App, eine Präsenzpflicht im Schulgebäude ist damit nicht verbunden. Die gewonnenen Daten sollen langfristig in eine neue Lehrkräftearbeitszeit- und Dienstverordnung einfließen.
Vor diesem Hintergrund weist die GEW NRW die von Feller angedeuteten Konsequenzen einer Arbeitszeiterfassung entschieden zurück. Aus Sicht der Gewerkschaft geht es nicht um Kontrolle oder Einschränkung, sondern um Transparenz, Gesundheitsschutz und die Anerkennung der tatsächlichen Arbeitsbelastung von Lehrkräften. News4teachers
