Das Land sei dem Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, ein gutes Stück näher gekommen, sagte Ernst. Derzeit arbeiten 41 Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Dafür werden jeweils dauerhaft mindestens 50 Schüler benötigt. Die zusätzlichen Stellen für die Oberstufen an Gemeinschaftsschulen gingen nicht zu Lasten anderer Schularten, betonte die Ministerin. In dieser Legislaturperiode sei die Unterrichtsversorgung an allen Schularten verbessert worden.
An den drei Standorten Sandesneben, Nortorf und Bordesholm seien aber durchaus noch mehr Schüler zu wünschen, sagte Ernst. Sorge bereite die unterschiedliche regionale Verteilung der Oberstufen an Gemeinschaftsschulen. «Das hat zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler in Steinburg, in Ostholstein und im Lauenburgischen mehr höhere Abschlüsse erreichen als an der Westküste.» Hier gebe es Handlungsbedarf. Bildungsgerechtigkeit bedeute auch gleiche Chancen in allen Landesteilen.
Kritik an Oberstufen an Gemeinschaftsschulen
Der Regierungsbericht offenbart aus Sicht der FDP-Bildungspolitikerin Anita Klahn Realitätsverweigerung der Regierung. Oberstufen würden nach politischen Gesichtspunkten vergeben. Manche Oberstufen hätten so wenige Schüler, dass Grundschulen in dieser Größenordnung geschlossen würden. Schulen würden als ideologisches Experimentierfeld missbraucht.
Die Regierung schreibe sich die Welt schön, kritisierte Heike Franzen von der CDU. 5 von 17 neuen Oberstufen schafften nicht die vorgegebene Mindestgröße von 50 Schülern und nur 2 hätten mehr als 60 in der Eingangsphase. Die Gymnasien hätten durchaus die Kapazität gehabt, die Schüler aufzunehmen, die nun an Oberstufen in Gemeinschaftsschulen lernten, sagte Franzen.
Gegen heftige Proteste warf SPD-Fraktionschef Ralf Stegner CDU und FDP vor, sie führten einen unfairen Kampf gegen Gemeinschaftsschulen. Im Übrigen habe das Land Nachholbedarf: Die Abiturquote betrage im Norden knapp 39 Prozent und im Bundesschnitt 46 Prozent.
Ausgaben der Eltern senken
Ernst zufolge will sich die Regierung bemühen, die von Eltern zu zahlenden Ausgaben für Lernmittel zu senken. Im Durchschnitt fallen jährlich für ein Kind knapp 1000 Euro an – für Schulequipment, Bücher, Verbrauchsmaterial, Sportunterricht, Unternehmungen, Essen und Betreuung sowie Nachhilfe. Wer Nachhilfe in Anspruch nimmt, zahlt im Schnitt allein dafür 640 Euro, manche bis zu 1000.
Mit dem Ausbau von Ganztagsangeboten soll Ernst zufolge mehr Zeit für gezielte Förderung geschaffen und so private Nachhilfe überflüssig werden. Geprüft werde auch, welche Kosten das Ministerium durch Änderungen von Verwaltungsvorschriften beeinflussen kann. Als Beispiele nannte Ernst eine Höchstgrenze für Schulausflüge, die Anschaffung von Atlanten und Arbeitsheften sowie eine Begrenzung des Umfangs von Materiallisten zu Beginn des Schuljahres.
Die Gewerkschaft GEW fordert, das Schulgesetz so zu ändern, dass wenigstens Arbeitsbücher, Lektüreschriften und Kopien für Eltern kostenfrei werden. dpa
Warum nutzen die Schüler von Gemeinschaftsschulen nicht die Oberstufen vorhandener Gymnasien? Da würde mich die Argumentation der SH-Landesregierung interessieren.
Weil Gemeinschaftsschulen eine heilige Kuh linker Bildungspolitik sind und darum eigene Oberstufen zwecks weiterer Aufwertung ihres Images haben sollen. Ob das wirtschaftlich vernünftig ist, spielt keine Rolle.
Der Steuerzahler zahlt jeden Unsinn, wenn er politisch gewollt ist und als Gerechtigkeit oder Chancengleichheit verkauft wird. Hauptsache, das Kind bekommt einen hübschen Namen.
weil die regierung angst hat, dass die kinder neben dem einen jahr durch g9 ein weiteres jahr durch wuederholung der klasse 10 / einführungsphase am Gymnasium verliert.
In NRW sind die abiturschnitte der fesamtschulen trotz oder wegen g9 signifikant schlechter aks an den Gymnasien. ferner haben viele an die gymnasiale oberstufe gewechselte Realschüler massive Probleme mit dem niveauanstieg. das dürfte in sh nicht anders sein bzw. werden.
Signifikant? Ja, es gibt ein anderes Schülerklientel als an GY, nein, dieses schneidet nicht signifikant schlechter ab, die Notenunterschiede betragen 2 bis 4 Punkte je nach Fach. Die Wahlmöglichkeiten an GeS in Hinblick auf Leistungskurse in der GOSt sind wesentlich stärker eingeschränkt als an GY. Der Unterricht ab Klasse 6 ist an GY wesentlich stärker auf die Bedürfnisse und Erfordernisse der GOSt ausgerichtet, als das an GeS gehandhabt werden kann. Ziel aller suS einer GeS ist zunächst die Erlangung des Mittleren Schulabschlusses, weshal auch in den Erweiterungskursen (E-Ebene) allenfalls Realschulniveau erreicht werden kann und muss. Der Qualifizierungsvermerk hängt dann zum einen von der Zahl der Kurse auf E-Ebene sowie den erreichten Noten in den beiden Fächergruppen ab.
In der Regel zeigt sich, dass abgeschulte Gymnasiasten, die bis Klasse 8 vom GY an eine GeS wechseln, keine nennenswerten Vorteile haben. Und dies ganz im Gegensatz zu Realschülern, die nach der 10 in eine GOSt einer GeS oder eines BK wechseln.
In NRW dürfen Gymnasiasten, die nach Klasse 9 die Sekundarstufe I beendet haben, nicht mehr in den zehnten Jahrgang einer GeS aufgenommen werden, sie müssen in die EF (Einführungsphase (Jhg. 11) der GOSt übernommen werden.
Ein ganz wesentlicher Unterschied zwischen den Oberstufen an GY und GeS ist der an GeS deutlich höhere Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund.
Sie haben die Gründe für den schlechteren Abiturschnitt an Gesamtschulen korrekt wiedergegeben. An der Gesamtschule wird mit dem Ziel ZAP unterrichtet, am Gymnasium mit dem Ziel Sek II. Kein Wunder, weshalb der Übergang in die gymnasiale Oberstufe im Modus der geistigen Unterforderung der E-Kurse für im Klassenquerschnitt begabte Gesamtschüler so schwer ist.
Bis auf den Punkt geistige Unterforderung in den E.Kursen bin ich mit Ihnen einig. An den GeS gibt es zu wenige Schüler. die eine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung von der GS mitbringen. Um den Drittelmix annähernd aufrecht zu erhalten, werden die Schüler mit bedingter Gymnasialempfehlung – also Realschule oder GY – als gymnasialempfohlen gezählt. Die Klassen in 5 und 6 setzen sich also aus max. 25% Gymnasialempfohlenen, 40% Realschul- und bedingt Realschulempfohlenen (HS oder RS) und 35% HS-Empfohlenen zusammen – ohne die Schüler mit Förderbedarf mit zu rechnen.
Von max 30 SuS je Klasse haben also bis zu 3 SuS anerkannten Förderbedarf. Dadurch reduziert sich die Zahl der Regelschüler auf 24. Davon sind 8 bis 9 SuS mit der Empfehlung HS, 9 bis 10 mit einer bedingten oder uneingeschränkten RS-Empfehlung und lediglich 6 SuS mit bedingter GY-Empfehlung. Aus dieser Gemengelage erreichen (langjähriges Mittel aus eigener Beobachtung einer sechs-zügigen GeS des Standorttyp 4 in NRW) ca. 30% eine Jahrganges (ca. 55 von 175 SuS den Qualifizierungsvermerk. Der größere Teil (ca. 37%) den MSA einschließlich FOR.; das sind in etwa 65 von 175 SuS. Der Rest erhält einen Hauptschulabschluss; ca 20 SuS einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA) und 35 (ca. 20%) den HSA (erweiterter Hauptschulabschluss).
Erläuterung:
Standorttyp der Stufe 4
Zwischen 25 und 40% der Schülerinnen und Schüler haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einen
Migrationshintergrund.
Zwischen 15 und 25% der Schülerinnen und Schüler bekommen Sozialgeld nach SGB II oder kommen aus Familien, die den gesetzlich geregelten Eigenanteil im Rahmen der
Lernmittelfreiheit nicht aufbringen können und zur Unterstützung Sozialhilfe nach SGB XII erhalten.
Für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler gilt, dass die elterliche Wohnung in einem Wohngebiet liegt,
o dessen Einwohnerinnen und Einwohner ein unterdurchschnittliches Einkommen aufweisen,
o in dem der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von SGB II Leistungen überdurchschnittlich ist,
o welches einen überdurchschnittlichen Ausländeranteil aufweist,
o welches einen überdurchschnittlichen Arbeitslosenanteil aufweist.
Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler stammt aus einem Wohnumfeld mit einem unterdurchschnittlichen Wohnwert.
Danke für die ausführliche Erläuterung.
Meine Aussage wird ohne die geistige Unterforderung noch extremer. Wer also mit dem E-Kurs intellektuell optimal ausgelastet ist, also dem Unterricht ohne Nachhilfe oder Langeweile folgen kann, hat also auf dem Niveau einer gymnasialen Oberstufe — die es auch auf der Gesamtschule ab Klasse 11 zumindest formal oder real gibt — reichlich zu ackern. Dabei ignoriere ich noch den fachlichen Rückstand im Vergleich zum gymnasialen Lehrplan, den es in den Vertiefungskursen der EF auszugleichen gilt.
Ich finde es traurig, wie die Politik “Asigegend” mit “Standorttyp 4” umschreibt, nur noch getoppt durch “Ghetto” aka “Standorttyp 5”, damit gleichzeitig von Hartz IV & co bzw. Migrationshintergrund auf dumm schließt, nur um in Vergleichsarbeiten das schlechte Abschneiden gerade der Schüler schön zu reden, mit denen die Politiker selbst nichts zu tun haben wollen.
Sozio-ökonomisches Umfeld des Schulstandortes bzw. des Einzugsbereiches der schule – nichts anderes beschreibt der Standorttyp. Es ist also die fehlende “Durchmischung” der Schülerschaft, die sich negativ auf das Bildungsniveau auswirkt.
Eine Gesamtschule in Köln Hahnwald kann eben auch ganz anders arbeiten als eine in Duisburg Marxloh. Die von mir geschilderte Situation ist signifikant für eine GeS in einer ostwestfälischen Kreisstadt, die Sitz eines namhaften Medienunternehmens ist.
Vor dem Hintergrund der sozio-ökonomischen Bedingungen sind die üblichen Ländervergleiche Makulatur. Wenn überhaupt müssten die Ergebnisse von Regionen mit gleicher Wirtschaftskraft untersucht werden. Die Korrelation von Wirtschaftsleistung und schulischen Leistungen (Verteilung der Schulabschlüsse und Durchschnittsnoten der jeweiligen Abschlüsse) ist nicht von der Hand zu weisen und sagt mehr aus als die üblichen Rankings a la PISA. Wenn wir davon ausgehen, dass Blödheit oder Intelligenz in einem Geburtsjahrgang gleich verteilt sind, warum unterscheiden sich dann einige Schuleinzugsgebiete und Schulformen bezüglich der Abschlüsse signifikant von anderen? In Ballungsräumen sind ja nicht einmal die Schülerleistungen gleicher Schulformen unter einander vergleichbar.
Die ewige Diskussion um die Güte der gymnasialen Abschlüsse an GY, BK und GeS ist müßig. Warum bildet man keine Oberstufengymnasien, wie sie es in Hessen vormals gab, die von allen SuS, die die Berechtigung zum Besuch der GOSt haben, besucht werden und die als Abschluss die Fachhochschulreife und die allgemeine Hochschulreife vergeben können, abhängig von der Anzahl der LK und den erreichten Noten?
Ein Abitur mit dem Notendurchschnitt “Ausreichend” (also der minimal möglichen Punktzahl) qualifiziert genauso für ein Studium wie das Einser-Abi. Die Hochschulzugangsberechtigung ist eben auch bei Erreichen der Mindestpunktzahl für die Note 4,0 zu vergeben. Ist wie beim Führerschein, wer die Mindestpunktzahl erreicht, erhält den Führerschein.
Mit der Einführung der Oberstufengymnasien hätten die Grünen ihr Ziel der Abschaffung der Mittelstufengymnasien und der flächendeckenden Gesamtschule (Sek I) für Alle erreicht, was die gymnasiale Lobby und viele der Eltern unter den Bildungspolitikern, die die mangelnde Durchmischung für ihre eigenen Kinder beibehalten wollen, zu vermeiden versuchen.
Umsetzbar íst das in der Stadt sowieso, aber aus meiner naiven Sicht auch auf dem Land, weil die neuen Gymnasien mit ihren nur drei Schuljahren in kleinere Schulstandorte und die dann großen Gesamtschulen von den kleinen Standorten in die größeren ehemaligen Vollgymnasien umziehen könnten.
Oberstufengymnasien mit zwei Zweigen – einem der auf die Studierfähigkeit und einer der auf ein Duales Studium vorbereitet – das wäre etwas.
Am Ende des 10 Jahrganges wird entschieden, ob die Noten zur Vergabe des FOR-QQ ausreichen, der Betreffende kann dann in der Q1 anfangen und hat sein “Vollabi” – die Algemeine Hochschulreife – nach 12 Jahren. Andere wechseln nach der 10 eben in den dreijährigen Zug, der auf die AHR vorbereitet, und wieder andere in einen zweijährigen Zug, der zur FHR führt bzw. einem zusätzlichen Jahr zur AHR.
@xxx Die Oberstufengymnasien in Hessen gab es zu einer Zeit als die CDU den MinPrä und die Leitung des Schulministeriums zu verantworten hatte – weit vor der schwarz/grünen Koalition.
Oberstufengymnasien?? Obendrüber wurde dargelegt, dass die Ausrichtung der Klassenstufen 5 – 10 auf das Abitur für den Erfolg in der Oberstufe (im Hinblick auf wirkliche Studierfähigkeit) wesentlich ist. Dann sind Oberstufengymnasien ja wohl ein innerer Widerspruch, denn das hieße, die Lehrer der Mittelstufe arbeiten nicht auf das hin, was in der Oberstufe verlangt wird, und die Oberstufenlehrer wissen nicht, was vorher gelaufen ist.
Wenn Deutschland diesen Weg ginge, könnte sein Unterrichtsniveau z.B. auf das von Norwegen absinken (meine Neffen und Nichten gehen dort zur Schule), das wäre traurig.
Richtig, denn Aufgabe der Sekundarstufe I ist es, die SuS zu befähigen, den mittleren Schulabschluss (MSA) zu erreichen. Dabei ist es egal, ob die Schüler eine HS, eine RS oder eine Schulform des “längeren gemeinsamen Lernens” – gemeint sind GeS, GemS, SekS und dergl. mehr – besuchen. Am Ende der SekI kann dann, um die Durchlässigkeit innerhalb des Schulsystemes der MSA mit der Berechtigung zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe (GOSt) vergeben werden. Diese Schüler benötigen ganz klar die Einführungsphase (EF im Jhg. 11).
Zur Umsetzung des G8-Beschlusses wäre es vor diesem Hintergrund besser gewesen, generell die zehnjährige Vollzeitschulpflicht bis zum Ende der SekI beizubehalten und für leistungsfähigere Schüler nach Klasse 10 die Oberstufe auf zwei Jahre (Qualifizierungsphase) zu beschränken. Aus diesem Grund kann in NRW ja der MSA auch verbunden mit dem FOR-QQ erteilt werden, was zu einer Versetzung nach Klasse 10 (außer an GY) in die Q1 führt.
Die Oberstufengymnasien wären also kein innerer Widerspruch sondern eine Möglichkeit, die Durchlässigkeit des Schulsystems zu erhöhen und zu einer dirkten Vergleichbarkeit der Abschlüsse innerhalb eines Bundeslandes zu kommen. Schulen der Sekundarstufe I können nur sehr bedingt auf die Erfordernisse der GOSt vorbereiten. Würden sie es nämlich tun, würde ein noch größerer Teil der Schülerschaft abgehängt. Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass der überwiegende Teil der Schülerschaft (mehr als 60%) am Ende der Primarstufe keine uneingeschränkte Gymnasialempfehlung erhält. Nichts desto trotz muss die tatache anerkannt werden, dass sich ein Teil dieser Schülerschaft bis zum 10. Schuljahr noch entwickelt und so nachträglich die formalen Voraussetzungen zum Besuch einer GOSt erlangt.
Es geht nicht nur ums Zählen von Schuljahren. Von Klasse 5 an ist der Schwerpunkt des Unterrichtens anders, wenn Studierfähigkeit oder gar Bildung in Humboldts Sinn das Ziel ist und nicht die praktische Anwendbarkeit im Beruf. So wird z.B. in Mathematik im Gymnasium die gesamte Mittelstufe über notwendigerweise weniger geübt, sondern mehr hinterfragt, verbalisiert, begründet und bewiesen als in der Realschule. Beide Unterrichtsweisen haben ihre Berechtigung, können aber kaum gleichzeitig vom selben Lehrer im selben Raum durchgeführt werden.
beweise habe ich am gymnasium bereits während meines referendariats als erfolglos so gut wie abgeschafft. pythagoras mache ich noch, wurzel 2 ist irrational nur bei sehr willigen Klassen, von denen es heutzutage kaum noch wrlche gibt.
Ist “Gymnasium” mehr als ein Name auf einem Briefkopf?
Nein. Nach den Schülerzahlen ist “Hauptschule” passender, weil der Hauptteil der Schüler auf das Gymnasium geht. Mit einem Humboldt’schen Bildungsbegriff oder einer Studierbefähigungsschule hat das nicht mehr viel gemeinsam.
Dann sollten wir aber schnell ein Programm zur Einwanderung von Koreanerinnen und Koreanern und Japanerinnen und Japanern nach Deutschland auflegen, denn ein paar Studierbefähigte brauchen wir denn doch.
Aber in unserer Ecke von D (SW) ist es nicht so schlimm, wie Sie’s beschreiben.