Bund will Milliarden für die Sanierung der Schulgebäude ausgeben – aber: Rechnungshof kritisiert die Pläne

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BERLIN. Der Bund darf Kommunen bisher nicht direkt finanziell helfen. Per Grundgesetzänderung sollen künftig zumindest Bundes-Milliarden in marode Schulen fließen können. Das stößt – trotz eines enormen Investitionsstaus – allerdings nicht überall auf Begeisterung.

Der Bundesrechnungshof hat grundsätzliche Bedenken gegen Investitionen des Bundes in die von den Kommunen getragenen Schulgebäude. Foto: Axel Kirch / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Der Bundesrechnungshof hat grundsätzliche Bedenken gegen Investitionen des Bundes in die von den Kommunen getragenen Schulgebäude. Foto: Axel Kirch / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die geplante Grundgesetzänderung zur Sanierung maroder Schulen mit Bundesmitteln kritisiert. Mit der Förderung von Kommunalinvestitionen in der Schulinfrastruktur erstreckten sich die Finanzhilfen erstmals auf einen Bereich, in denen der Bund über keinerlei Gesetzgebungs- und Aufgabenkompetenz verfüge. Das Auseinanderfallen von Finanzverantwortung und Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Mittel erhöhe die Gefahr unwirtschaftlichen Handelns, heißt es in der Stellungnahme der Rechnungsprüfer für eine Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages am Montag in Berlin.

Kritik kommt auch vom Landkreistag, der Städtetag begrüßt die Pläne.

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Bund und Länder hatten sich im Herbst 2016 auf eine umfassende Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen geeinigt, die auch mehrere Änderungen des Grundgesetzes erfordert. Unter anderem soll der Bund deutlich mehr in die Schulinfrastruktur der Kommunen investieren können. Dafür haben aber die Länder die Gesetzgebungs- und Aufgabenkompetenz. Mit dem Nachtragsetat 2016 wurde das entsprechende kommunale Investitionsprogramm des Bundes um weitere 3,5 Milliarden auf 7 Milliarden Euro aufgestockt.

Nach Darstellung des Rechnungshofes will der Bund je nach Fall bis zu 90 Prozent der Investitionskosten übernehmen. Der Bundesrechnungshof plädiert für einen höheren Mitfinanzierungsanteil der Länder – zum Beispiel von 25 Prozent am Gesamtvolumen. Dies würde das Eigeninteresse an einem zielorientierten und wirtschaftlichen Mitteleinsatz steigern und könnte der Gefahr entgegenwirken, «dass die Länder die Finanzhilfen als Ersatz für bereits vorgesehene Investitionen in die Schulinfrastruktur und damit letztlich zur allgemeinen Haushaltsentlastung nutzen».

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Aus Sicht des Städtetages erlauben die gesetzlichen Änderungen es künftig dem Bund, Investitionen in kommunale Bildungseinrichtungen zu fördern. «Dies ist deswegen so wichtig und hilfreich, weil diese finanzschwachen Kommunen gegenüber Kommunen mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher finanzieller Leistungsfähigkeit besondere Bedarfe haben.» Bei der Umsetzung der Vorschläge handele es sich nicht um die vom Städtetag geforderte Aufhebung des «Kooperationsverbotes». Bedauerlicherweise sollten weiter keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen möglich sein.

Der Landkreistag lehnt die Pläne ab und fordert stattdessen ein stärkere Beteiligung der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen. Diese Steuereinnahmen sollten nicht wie bisher nach der Wirtschaftskraft, sondern nach der Einwohnerzahl verteilt werden. Andernfalls sollten die vom Bund für die Schulsanierung vorgesehenen Mittel wie Zuschüsse zur Wohnraumförderung fließen – statt für diese einmalige Investitionshilfe eigens die Verfassung zu ändern: «Man sollte kein Scheunentor öffnen, wenn ein Schlupfloch ausreicht.» dpa

 

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dickebank
7 Jahre zuvor

Der Landkreistag lehnt die Pläne ab und fordert stattdessen ein stärkere Beteiligung der Kommunen am Umsatzsteueraufkommen

Und genau diese Forderung will der Bundesfinanzminister den Kommunen ja abkaufen.