DÜSSELDORF. Ein Gymnasium in Wuppertal hat muslimischen Schülern untersagt, in der Schule deutlich sichtbar ihre Gebetsteppiche auszurollen. In einem Schreiben forderte die Schulleitung die Lehrer dazu auf, Schüler zu melden, die «für andere sichtbar beten». Mehrere Lehrer und Schüler hätten sich durch das Verhalten der muslimischen Mitschüler bedrängt gefühlt, teilte die Bezirksregierung Düsseldorf am Donnerstag mit.
Wörtlich heißt es in dem Brief: “In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten – signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen”, heißt es wörtlich. “Dies ist nicht gestattet.” Die Lehrer werden gebeten, die Schüler “freundlich” auf das Verbot hinzuweisen, ihre Namen festzustellen und die Fälle der Schulleitung zu melden. “Eine einheitliche Vorgehensweise erleichtert dem Einzelnen die Durchsetzung.”
Die Bezirksregierung stellte sich hinter die Entscheidung der Schulleitung. «Das Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schulöffentlichkeit soll das friedliche Miteinander fördern und den Schulfrieden sichern», teilte die Behörde laut dem Nachrichtenportal “Der Westen” mit. Ein funktionierender Schulbetrieb und das Erfüllen des Bildungsauftrags seien wichtiger als die Freiheit zur Religionsausübung. Allerdings sei die Wortwahl des Schreibens “unglücklich”, da sie einen falschen Eindruck erwecken könne. Denn das Beten sei unbedenklich möglich, wenn es den Schulbetrieb nicht beeinträchtige. Die Schule wolle die Namen der betreffenden Schüler auch nur sammeln, um mit ihnen über Alternativ-Lösungen wie Gebetsräume zu sprechen. Die Bezirksregierung betonte, dass das Gymnasium ihr als Schule mit einem großen Engagement für die Integration von Schülern anderer Religionen oder Herkunftsländer bekannt sei.
Die Schulleitung des Gymnasiums äußerte sich auf Nachfrage nicht. Das NRW-Schulministerium verwies auf das Schulgesetz des Landes. Darin seien Schulen als Räume «religiöser wie weltanschaulicher Freiheit» definiert. Agentur für Bildungsjournalismus / mit Material der dpa
