Ministerium überprüft Ehrendoktortitel von Bundestagsabgeordnetem

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GERA/ERFURT. In Sachen Plagiatsaffären um Politiker ist es stiller geworden. Dem Thüringer Bundestagsabgeordneten Albert Weiler allerdings droht nun Ärger wegen seines armenischen Ehrendoktortitels. Das Wissenschaftsministerium prüft derzeit, ob der Abgeordnete den Titel korrekt führt. Verzichten will Weiler auf seinen Titel nicht, um die Hochschule nicht zu beleidigen.

Das Erfurter Wissenschaftsministerium prüft den Ehrendoktortitel des Bundestagsabgeordneten Albert Weiler (CDU). Dazu sei die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz um ein Gutachten gebeten worden, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linke-Landtagsfraktion. Sollte Weilers Vorgehen gegen das Hochschulgesetz verstoßen und er den Titel weiter führen, würden rechtliche Schritte bis hin zur Strafanzeige erwogen.

Das die Nationale Universität für Architektur und Bauwesen Armenien dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Weiler einen Titel verliehen hat ist unstrittig. Unklar ist ab er diesen korrekt geführt hat. Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)
Das die Nationale Universität für Architektur und Bauwesen Armenien dem CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Weiler einen Titel verliehen hat ist unstrittig. Unklar ist ab er diesen korrekt geführt hat. Foto: Foto-AG Gymnasium Melle / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Nach eigenen Angaben hat der Ostthüringer Abgeordnete den Titel von der Nationalen Universität für Architektur und Bauwesen Armenien verliehen bekommen, weil er sich intensiv für die Armenier eingesetzt habe. Die Meldebehörde habe ihm nach einer Prüfung die Abkürzung «Dr. h.c.» in den Pass eingetragen.

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Weiler hatte den Titel zunächst auch anderweitig geführt. Aber nach geltendem Recht muss in solchen Fällen auch die jeweilige verleihende Hochschule angegeben werden. So ist es inzwischen auf Weilers Internetseite geschehen.

Der Linke-Landtagsabgeordnete Christian Schaft gibt sich damit nicht zufrieden, sondern hält auch den Eintrag im Pass für rechtswidrig. Denn nach geltenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften dürfe ein solcher ausländischer Titel nicht im Pass stehen, erklärte Schaft. Er sprach deswegen vom Verdacht der Urkundenfälschung.

Ganz auf den umstrittenen Ehrentitel zu verzichten, lehnte Weiler ab. Denn das käme einem Affront gegenüber der Hochschule in Armenien gleich, argumentierte der CDU-Politiker. Zudem habe ihm die deutsche Botschaft die Auskunft erteilt, dass der verliehene Titel dem «Dr. h.c.» entspreche. Für das Thüringer Wissenschaftsministerium ist das jedoch fraglich. Das Gesetz sehe vor, solch einen ausländischen Titel nur so zu verwenden, wie er tatsächlich in der Originalurkunde stehe. (dpa)

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