Wichtiges Urteil für die Praxis: Land haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Lehrer

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FRANKFURT AM MAIN. Das Land Hessen haftet dafür, wenn ein Lehrer auf seiner Schulhomepage gegen das Urheberrecht verstößt. Das hat am Dienstag das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Konkret war es darum gegangen, dass ein Lehrer einen Cartoon auf der Internet-Seite seiner Grundschule veröffentlicht hatte, ohne dafür die Erlaubnis des Cartoonisten zu besitzen.

Das Gericht hat in Sachen Urheberrecht geurteilt. Foto: Florentine / pixelio.de
Das Gericht hat in Sachen Urheberrecht geurteilt. Foto: Florentine / pixelio.de

Dagegen hatte sich der Urheber gewehrt und sowohl Schadenersatz gefordert als auch die Zusage des Landes, in Zukunft jegliche Veröffentlichung dieses Cartoons zu unterlassen. Das Land wiederum hatte argumentiert, dass der kommunale Schulträger zuständig sei und es daher nicht hafte. Bereits das Frankfurter Landgericht hatte die Landesregierung zu Schadenersatz in Höhe von 750 Euro und zur Unterlassung verpflichtet. Die Landesregierung war vor dem OLG in Berufung gegangen und unterlag nun erneut (Az: 11 U 153/16).

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Nach Auskunft von OLG-Sprecherin Gundula Fehns-Böer kann sich das Land nur noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Urteil wehren. Das Kultusministerium wollte am Dienstag nicht mitteilen, ob es diesen Weg geht. Man werde erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, erklärte Sprecher Philipp Bender. dpa

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2 Kommentare
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xxx
6 Jahre zuvor

viel wichtiger ist, dass das land die schuld nicht an den Lehrer abwälzen wollte.

sofawolf
6 Jahre zuvor

@ xxx, ja, ok, schön für den Lehrer, aber ist das nicht ein Freifahrtschein, dass Lehrer nun Urheberrechte verletzen können, wie sie wollen?! Es zahlt ja der Arbeitgeber!

Ich meine, dann kann ich ja auch … und muss mir keine Sorgen machen. 😉