Wie politisch dürfen Studentenvertreter sein? Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Bauer plant Gesetzeskorrektur und entfacht damit Streit

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STUTTGART. Wie weit geht das «politische Mandat» von Studentenvertretern? Das Land plant genau dazu eine Präzisierung im Gesetz. Studenten laufen dagegen Sturm – mit Ausnahme des konservativen RCDS.

Eine von Grün-Schwarz geplante Änderung des Landeshochschulgesetzes sorgt für Wirbel. Die «Südwest Presse» berichtete am Freitag, die Landesregierung wolle der im Jahr 2012 eingeführten Verfassten Studierendenschaft das politische Mandat und somit das Mitspracherecht bei politischen Themen entziehen. Es geht um diesen Passus, der im Gesetz gestrichen werden soll, wie das Wissenschaftsministerium bestätigte: «Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr.»

Ressortchefin Theresia Bauer (Grüne) wies aber am Freitag die Darstellung zurück, dass damit politische Handlungsfelder der Studenten beschnitten würden. «Wir streichen einen missverständlichen Begriff, keine Kompetenz.» Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits 1979 eine allgemeinpolitische Bestätigung der Verfassten Studierendenschaft für unzulässig erachtet. Äußern dürfe sie sich zu hochschulpolitischen Belangen und zur politischen Bildung. Das sei bislang so gewesen und werde auch künftig so sein. In der Praxis sei das «politische Mandat» mitunter im Sinne eines allgemeinpolitischen Mandats fehlgedeutet worden. Deshalb werde das Gesetz nun präzisiert.

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Wissenschaftsministerin Bauer folgt nicht den Empfehlungen der Expertenkommission. (Foto: Kabinett Kretschmann/ CC BY-SA 2.0)
Wissenschaftsministerin Bauer (Grüne). (Foto: Kabinett Kretschmann/ CC BY-SA 2.0)

Diese Änderung hatten Grüne und CDU bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Studentenvertreter liefen am Freitag dagegen Sturm. Die Streichung der Passage widerspreche auch der Aussage von Ministerin Bauer von 2012, argumentiert zum Beispiel der Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg. Damals hatte Bauer gesagt: «Die Studierendenvertreter haben nun ein politisches Mandat, um wirksam für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange aller Studierenden eintreten zu können.»

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Baden-Württemberg begrüßte hingegen die geplante Gesetzeskorrektur. «Es kommt immer wieder vor, dass Studentenvertretungen ihre Stellung missbrauchen und mit den Pflichtbeiträgen ihrer Studenten radikale und extremistische Gruppierungen unterstützen», teilte Landeschef Matej Peulić mit. So habe der Studierendenrat der Uni Freiburg erst jüngst Fahrten zu den G20-Krawallen nach Hamburg finanziell bezuschusst. Bereits 2015 habe der Heidelberger Studierendenrat Fahrten zu Protesten zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) finanziert. dpa

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