STUTTGART. Ob der muttersprachliche Unterricht in Baden-Württemberg weiter in der Zuständigkeit der Konsulate bleiben soll, ist nach dem Vorstoß von Landtagspräsidentin Muhterem Aras umstritten. Eine rechtliche Verpflichtung zur Unterstützung des Konsulatsunterrichts besteht nach Ansicht des Justizministeriums offenbar nicht.
Aus Sicht des baden-württembergischen Justizministeriums besteht für das Land keine Pflicht, den muttersprachlichen Unterricht in Regie der türkischen Konsulate zu fördern. Die juristische Prüfung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1977 zur Förderung von Migrantenkindern habe dies ergeben, heißt es in einem Schreiben aus dem Justizministerium, über das «Heilbronner Stimme» und «Mannheimer Morgen» (Freitag) berichten. Demnach gilt die Richtlinie nicht für die Türkei, weil sie weder Mitglied der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraums sei.
Hintergrund des Schreibens ist die Bitte von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU), die rechtliche Grundlage zu prüfen. Nach den jüngsten Konflikten mit der Türkei wurde darüber diskutiert, wie es mit dem Konsulatsunterricht im Südwesten weitergehen soll. Im Mai hatte sich Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) dafür ausgesprochen, den muttersprachlichen Unterricht unter die deutsche Schulaufsicht zu stellen.
Für den Landtagsabgeordneten Bernhard Lasotta (CDU) ist die rechtliche Einschätzung der Beweis, dass sich das Land aus dem türkischen muttersprachlichen Unterricht zurückziehen kann. «Wenn die Türkei politisch keinen anderen Weg einschlägt, sehe ich keinen Grund, den türkischen Konsulatsunterricht hier weiter anzubieten», sagte er den Zeitungen.
Für das Schuljahr 2016/2017 wurden laut Kultusministerium von den ausländischen Behörden 3106 Kurse mit 494 Lehrkräften angemeldet, an denen knapp 42 000 Schüler teilnahmen. Rund 850 Kurse wurden vom Land mit insgesamt 1,1 Millionen Euro bezuschusst. Den größten Anteil machte der türkische muttersprachliche Unterricht mit 508 Kursen aus. (dpa)