Zum Auslandsaufenthalt auf die Militärbasis – Gericht entscheidet über Reisekostenrückerstattung

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DÜSSELDORF. Eine „Familie mittlerer Art und Güte“ – aber nicht auf einem Luftwaffenstützpunkt, entschied ein Vater und stornierte den geplanten Auslandsaufenthalt seines Sohnes. Das wollte der Veranstalter nicht einfach hinnehmen.

Ist eine US-Militärbasis für einen Gastschüler aus Deutschland als Wohnort zumutbar? Mit dieser Frage muss sich an diesem Freitag (11.00 Uhr) das Landgericht Düsseldorf auseinandersetzen. Der Vater des Schülers hatte den geplanten Aufenthalt seines Sohnes storniert, nachdem er herausbekommen hatte, dass dessen Gastfamilie auf der US-Basis Fairschild im Bundesstaat Washington lebt. Nun streitet er sich mit dem Düsseldorfer Anbieter des Auslandsaufenthalts um 6600 Euro.

Eine Air Force Base kann für Jugendliche ein spannender Ort sein, aber sicher nicht jeder wünscht sich für seine Kinder einen Schüleraufenthalt dort. Foto: Matt Hecht / flickr (Public Domain)
Eine Air Force Base kann für Jugendliche ein spannender Ort sein, aber sicher nicht jeder wünscht sich für seine Kinder einen Schüleraufenthalt dort. Foto: Matt Hecht / flickr (Public Domain)

Vereinbart war, dass die Gastfamilie eine «Familie mittlerer Art und Güte» sein sollte. Das Gericht hatte bereits darauf hingewiesen, dass aus der Tatsache, dass die Gasteltern auf einer Militärbasis leben, nicht das Gegenteil geschlossen werden könne. Maßgeblich seien die konkreten Lebensumstände.

Das Elternpaar aus Ingolstadt hatte 13 300 Euro an einen Düsseldorfer Studienreiseveranstalter überwiesen und 7200 Euro zurückbekommen. Um den Rest wird nun gestritten. Die Luftwaffenbasis war 1994 durch den Absturz eines B-52-Langstreckenbombers und einen Amoklauf mit vier Toten in die Schlagzeilen geraten. Zudem soll dort das Grundwasser mit Umweltgiften belastet sein. (dpa)

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