Neues Hochschulgesetz in NRW stößt auf Kritik

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DÜSSELDORF. Gleich in einer ihrer ersten Initiativen als Wissenschaftsministerin fällt Isabel Pfeiffer-Poensgen umstrittene Entscheidungen. Sie kippt das Verbot der Anwesenheitspflicht an NRW-Universitäten. Die Studierenden üben Kritik.

Isabel Pfeiffer-Poensgen krempelt einige Dinge gehörig um.                       Foto: Elke Wetzig / Wikimedia Commons

Mehr Pflichten für Studenten, mehr Freiheiten für die Universitäten und Maßnahmen gegen die hohen Studienabbrecherquoten – die schwarz-gelbe Landesregierung novelliert das nordrhein-westfälische Studiengesetz. Die Eckpunkte stellte gestern die parteilose Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen vor. Die nach Ansicht der Studierenden wohl umstrittenste Regelung betrifft die Anwesenheitspflicht in Seminaren. Die Gesetzesnovelle soll nach Angaben des Ministeriums bis zum Sommer 2019 durch den Landtag sein und könnte zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen:

ANWESENHEIT: Universitäten in NRW sollen künftig wieder die Anwesenheit von Studierenden in Seminaren verlangen können. Das von Rot-Grün eingeführte Verbot von Anwesenheitspflichten soll gekippt werden. Stattdessen sollen die Hochschulen künftig freie Hand haben, ob und in welchen Bereichen sie die Anwesenheit der Studenten verlangen. «Die Lehrenden und Lernenden vor Ort sollen über diese Fragen in den Hochschulgremien gemeinschaftlich selbst entscheiden», sagte Wissenschaftsministerin Pfeiffer-Poensgen. Wo Anwesenheits-Pflichten aber keinen Sinn machen, wie etwa bei Vorlesungen, sollen sie auch nicht angeordnet werden.

Bei der Vertretung der Studierenden in NRW stieß die Neuregelung auf Kritik. «Das ist alles schön verpackt, aber für Studierende nicht tragbar», sagte Katrin Lögering vom Landes-ASten-Treffen NRW. Das neue Gesetz gehe an der Lebensrealität der Studenten vorbei, von denen viele arbeiten müssten, um ihr Studium zu finanzieren. «Wir fühlen uns im Stich gelassen», sagte Lögering. Pfeiffer-Poensgen sei auf Gesprächsangebote nicht eingegangen. Sie entscheide «über den Kopf der Studierenden hinweg». Die Ministerin wies die Kritik zurück. Sie habe sogar mit einzelnen ASten telefoniert, mit Studierenden gesprochen und «sehr viele Mails» bekommen.

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WENIGER STUDIENABBRECHER: Mit verbindlichen Maßnahmen soll die Quote der Studienabbrecher gesenkt werden. So könnten laut Pfeiffer-Poensgen in Vorprüfungen vor der Immatrikulation, mit denen Bewerber den eigenen Wissensstand testen können (Self-Assessments), Pflicht werden. Bei nicht erfolgter Teilnahme sollen Hochschulen weiterhin die Immatrikulation verweigern dürfen.

Universitäten sollen mit den Studierenden verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen abschließen dürfen, allerdings «nicht im Sinne von Sanktionsmöglichkeiten». Vielmehr sollen die Studierenden Hilfe von der Uni bekommen, wenn sie vereinbarte Semesterziele nicht erreichen. Eine Experimentierklausel soll den Hochschulen ermöglichen, neue Wege zu einem größeren Studienerfolg zu erproben.

FACHHOCHSCHULEN: Eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge erarbeiten, wie die Promotion von Fachhochschulabsolventen erleichtert werden kann.

DIGITALISIERUNG: Neue Regeln zur Online-Lehre sollen erarbeitet werden. Hochschulen sollen ihre Ordnungen künftig nur noch online bekannt machen können. Auf das papierne Verkündungsblatt soll verzichtet werden.

ENTBÜROKRATISIERUNG: Das Ministerium will mehr Autonomie für das Hochschulmanagement. Der verbindliche Landeshochschulentwicklungsplan wird abgeschafft. Auch das Recht des Ministeriums, einen Teil des staatlichen Zuschusses zurückzubehalten, wird ersatzlos gestrichen. Künftig sollen Unis in ihren Grundordnungen selbst festlegen, ob Studienbeiräte eingeführt werden und ob diese ein Einspruchsrecht haben sollen. dpa

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3 Kommentare
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xxx
6 Jahre zuvor

Die Seminarräume haben nur eine endliche Größe. Wenn die Anwesenheitspflicht wieder eingeführt wird, wird der Andrang noch größer bzw. etliche Studenten können die Regelstudienzeit wegen fehlender Kapazitäten noch weniger einhalten als sonst schon.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wozu gibt es eigentlich Kapazitätsberechnungen ?? Von einer Uni in England weiß ich, dass man dort in einem bestimmten Fach nur so viele Studienanfänger zuließ wie der (große) Hörsaal im Gebäude für dieses Fach Plätze hatte. Das waren damals etwa 100. Der Vorteil: Die Dozenten sahen an den gefüllten Reihen gleich, wieviele dann schwänzten. Wer in Übungen oder Seminaren zweimal unentschuldigt fehlte, bekam einen drohenden Brief vom Dekan. Die Abbruchquote dort war gering.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Gut so!