Er habe ihn umbringen wollen, weil er wissen wollte, «wie es sich anfühlt, einen Menschen zu erstechen und zuzuschauen», wie er stirbt, teilte die Anklagebehörde zum Motiv mit. Der Gymnasiast habe gestanden. Das Opfer ist seit der Tat querschnittsgelähmt und an den Rollstuhl gefesselt.
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll sich der Schüler bereits am Vorabend zu der Tat entschlossen haben. Nach der achten Schulstunde habe er im Klassenzimmer das Messer aus der Schultasche gezogen, den Kopf des damals 14-jährigen Mitschülers mit dem Arm nach vorn gedrückt und von hinten auf ihn eingestochen – bis die Klinge des Messers abbrach. Danach versetzte er ihm drei Faustschläge ins Gesicht. Er wurde noch in der Schule festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Anklagebehörde hält den Gymnasiasten, der bis zur Messerattacke strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt war, für voll schuldfähig. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft und damit die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Der Prozesstermin steht noch nicht fest. Die zuständige Jugendstrafkammer wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln. dpa