Gericht untersagt Ausfuhr arabischer Handschriften und Bücher

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Tausende sichergestellte Bücher eines arabisch-islamischen Instituts der Uni Frankfurt müssen vorerst in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht lehnte im Eilverfahren die Klage eines früheren Direktors des Instituts ab, der den Großteil der 25 000 Bücher, 300 arabischen Handschriften und Mikrofilme in die Türkei bringen wollte. Der Mann habe erklärt, rund 20 000 der Bücher gehörten ihm.

erlin droht eine Niederlage - denn die Vorschriften sind eindeutig. Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Manche Gegenstände sind durch das Kulturschutzgesetz geschützt.                       Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Das Gericht befand in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss, bis zur endgültigen Klärung der Sach- und Rechtsfragen in dem Fall dürften die Bücher und Schriften nicht ins Ausland gebracht werden (Aktenzeichen: 5 L 5640/17.F).

Der ehemalige langjährige Direktor und Mitbegründer des Instituts für Geschichte der arabisch-islamischen Wissenschaften brachte den Angaben zufolge eine erste Ladung Bücher im Mai 2017 in seine Stiftung in Istanbul ein, eine zweite Lieferung stellte das Zollfahndungsamt Frankfurt sicher. Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ordnete an, dass die Sammlungsbestände bis auf weiteres in den Räumen des Instituts verbleiben müssten. Es handele sich um Gegenstände im Sinne des neuen Kulturgutschutzgesetz.

Das Gericht will nun im Hauptsacheverfahren unter anderem grundsätzlich klären, was zu «deutschem Kulturgut» zählt – ob also das Gesetz nur für originär deutsches Kulturgut gilt oder auch für internationales Kulturgut, das einem deutschen Institut im Inland gehört. dpa

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