Tarifrunde: Sächsische Erzieher erwarten Ost-West-Angleichung

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DRESDEN.  Die Bundestarifkommission des dbb beamtenbund und tarifunion, Spitzengewerkschaft des Sächsischen Erzieherverbandes, haben in dieser Woche in Berlin die Forderungen zur Einkommensrunde 2018 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen beschlossen. Für die Betroffenen in Sachsen hat dabei die Beseitigung von Ost-West-Unterschieden in den Flächentarifverträgen eine hohe Priorität. Dies geht aus einer Pressemiteilung des Sächsischen Erzieherverbands (SEV) im Sächsischen Lehrerverband hervor.

Seit vielen Jahren hält die OECD Deutschland vor, vergleichsweise wenig in Bildung zu investieren. Dabei bleibt allerdings der über die duale Ausbildung erbrachte Anteil der Wirtschaft meist außer Acht. Foto: wfabry / flickr (CC BY 2.0)
Sechs Prozent mehr Gehalt – diese Forderung der Gewerkschaften liegt auf dem Tisch. Foto: wfabry / flickr (CC BY 2.0)

Die Ost-West-Angleichung der Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) von 75 Prozent auf 100 Prozent des Westniveaus ist fester Bestandteil des Forderungskatalogs der Gewerkschaften. „28 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist es den Beschäftigten im Osten nicht mehr zuzumuten, dass sie bei der Jahressonderzahlung benachteiligt werden“, konstatiert Michaela Merker, Referentin Sozial- und Erziehungsdienst beim Sächsischen Erzieherverband.

Der dbb fordert eine lineare Erhöhung der Einkommen von 6 Prozent, mindestens 200 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Auszubildende sollen eine Erhöhung von 100 Euro erhalten und nach erfolgreicher Ausbildung übernommen werden.

Nach dem Vorbild des hessischen Tarifvertrages zu einem kostenlosen Landesticket für den Nah- und Regionalverkehr beabsichtigen die Gewerkschaften dazu auch für weitere Beschäftigte im öffentlichen Dienst tarifliche Regelungen zu verhandeln.

Seit 2005 gibt es getrennte Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, für Bund und Kommunen einerseits und für die Länder andererseits. Nachdem im vergangenen Jahr bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder mit einer Einkommenserhöhung von insgesamt 4,35 % Prozent (Laufzeit 24 Monate) ein guter Abschluss erzielt wurde, darf der öffentliche Dienst von Bund und Kommunen laut SEV nicht nachstehen. Im Mittelpunkt der bundesweiten Tarifrunde wird die Erhöhung der Einkommen für die insgesamt 1,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen stehen. Neben den Erzieherinnen in den kommunalen KiTas  gibt es zahlreiche weitere Berufsgruppen, z.B. Angestellte in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen, in den Jobcentern oder Straßenwärter in den Straßenmeistereien, für die eine Einkommenserhöhung aller zwei Jahre von hoher Bedeutung ist.

Mit der Einkommenserhöhung soll nach Gewerkschaftsangaben auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht werden. Durch den allgemeinen Fachkräftemangel fehlten bereits jetzt in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes geeignete Bewerber, nicht zuletzt auch zunehmend in den sächsischen Kindertageseinrichtungen.  Auftakt der Tarifrunde ist am 26. Februar 2018 in Potsdam, danach sind bislang zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart.

 

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