Drogen: Vier Anwärter fliegen von der Polizeihochschule

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ASCHERSLEBEN. Polizisten sollen für Ordnung und Sicherheit sorgen und Vorbilder sein. Drogen passen da keinesfalls ins Bild. Für Studenten der Polizeihochschule in Aschersleben hatten Verfehlungen klare Konsequenzen.

Der Weg zur Polizei führt in Sachsen-Anhalt künftig nicht mehr über die Schulnoten. Foto: blu-news.org / flickr (CC BY-SA 2.0)
Die vier Fachhochschüler wurden in die entgegengesetzte Richtung geschickt. Foto: blu-news.org / flickr (CC BY-SA 2.0)

In Sachsen-Anhalt sind vier angehende Polizisten wegen Drogendelikten entlassen worden. Bei ihnen seien illegale Drogen gefunden worden, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag in Magdeburg. Details zu Art und Menge der Drogen sowie zu den Beschuldigten nannte er nicht. Linke und AfD im Landtag forderten vom Ministerium Aufklärung.

Ein Sprecher der ermittlungsführenden Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord sagte lediglich, es werde gegen mehrere Studenten der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben ermittelt. Es habe Durchsuchungen gegeben. Weitere Angaben würden zu den laufenden Ermittlungen nicht gemacht.

Die Fachhochschule der Polizei sprach in einer Mitteilung außerdem von aktuell drei Disziplinarverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Drogen seien in keinem der Fälle direkt an der Hochschule gefunden worden.

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Die «Mitteldeutsche Zeitung» hatte am Donnerstag über die Vorwürfe und die ersten Konsequenzen berichtet. Aus dem Ministerium habe es geheißen, man missbillige die Verfehlungen aufs Schärfste. «Anwärter, bei denen aufgrund von Drogenbesitz oder Drogenkonsum die charakterliche Ungeeignetheit festgestellt wird, verlassen die Fachhochschule umgehend», wurde das Ministerium zitiert.

Die Fachhochschule teilte am Donnerstag mit, seit dem Jahr 2010 sei es zu insgesamt fünf Entlassungen im Zusammenhang mit Drogendelikten gekommen. Darüber hinaus habe es in dem Zeitraum drei weitere Entlassungen wegen Alkohol am Steuer gegeben. Insgesamt habe es seit 2010 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern gegeben.

Die Fachhochschule wies zudem auf das anspruchsvolle Eignungsauswahlverfahren hin. «Die Bewerber müssen nicht nur ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nachweisen. Vielmehr wird nach den Regelungen des Dienstrechts in das Beamtenverhältnis nur eingestellt, wer gerichtlich nicht bestraft ist und nach der Gesamtpersönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheint.» Bewerber würden auch auf Suchterkrankungen wie Drogenkonsum und Alkoholismus untersucht und dazu befragt. Es gebe Drogentests und Blut- sowie Urinuntersuchungen. Trotz der zuletzt deutlich erhöhten Einstellungszahlen seien die Qualitätsstandards nicht gesenkt worden. dpa

 

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bart wacker
5 Jahre zuvor

Es ist zu hoffen dass die Polizei bald keinen Nachwuchs mehr findet. Kaum jemand unter 30 ist noch für die Hanfprohibition. Diese Unterdrückung von Alt gegen Jung soll beendet werden.

Kai Stuhr
5 Jahre zuvor

„Suchterkrankungen wie Drogenkonsum und Alkoholismus“

Drogenkonsum ist also eine Suchterkrankung? Na gut, dass hier so sauber zwischen Konsumenten und Süchtigen differenziert wird.

Achja. Und Alkohol ist neuerdings keine Droge bzw. Rauschgift mehr?
Ach nein, es ist ja legal und deswegen viel harmloser als illegale Drogen. Deswegen ist es ja schließlich legal.
Oder etwa nicht?