Zwei Lehrer wehren sich mit Gewalt gegen aggressiven Schüler und werden dafür angeklagt – Freispruch. Richter: Notwehr!

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ÜBERLINGEN. Dürfen Lehrer sich mit Gewalt gegen einen aggressiven Schüler zur Wehr setzen? Wo beginnt die Notwehr im Schuldienst – und wo endet sie? Mit diesen Grundsatzfragen hatte sich jetzt das Amtsgericht im baden-württembergischen Überlingen zu beschäftigen, vor dem zwei Lehrer saßen, die einen tobenden Zwölfjährigen mit robustem Körpereinsatz gestoppt hatten. „Schwere gemeinschaftliche Körperverletzung“, so lautete die Anklage. Das Urteil: Freispruch. Selbst ein Faustschlag ins Gesicht des Jungen war danach in der Situation gerechtfertigt.

Nicht immer ist eine fristlose Kündigung rechtens. Foto: Florentine / pixelio.de
Immer wieder müssen sich Lehrer vor Gericht verantworten. Foto: Florentine / pixelio.de

Der Fall, über den der „Südkurier“ ausführlich berichtet, ereignete sich im März des vergangenen Jahres auf einem Schulausflug nahe dem Bodensee. Die beiden Lehrer waren laut Bericht mit sechs Schülern in einem Kleinbus unterwegs, als der Zwölfjährige – der fast 100 Kilogramm wiegen soll – anfing zu randalieren. Der Junge habe es verweigert, sich anzuschnallen, habe von hinten am Sicherheitsgurt eines anderen Schülers gezogen und gegen eine Wasserflasche getreten, aus der dieser trinken wollte, so heißt es. Nachdem der Kleinbus zum Stehen gekommen war, zogen die beiden Pädagogen den Schüler aus dem Wagen und „fixierten“ ihn, hielten ihn also am Oberkörper und an den Beinen fest. Das sei an ihrer Schule – offenbar eine Förderschule – durchaus üblich, um Gefahren von Schülern und Lehrern abzuwenden.

Allerdings konnte sich der Schüler aus der Umklammerung befreien. Er soll einen faustgroßen Stein gegriffen haben, um ihn auf einen der Lehrer zu werfen – als die beiden Pädagogen sich erneut auf ihn stürzten. Dabei kam es zu einem Handgemenge und zu einem Faustschlag ins Gesicht des Jungen. Zeugenaussagen belasteten die Lehrer dem „Südkurier“ zufolge schwer. Die beiden hätten mit einer Brutalität, „die ich noch nie gesehen habe, auf das Kind eingetreten“, gab beispielsweise ein Autofahrer vor Gericht zu Protokoll. „Das ging so weit, dass ich ehrlich Angst hatte, dass sie ihn totschlagen.“

Tränen vor Gericht

Obwohl noch zwei weitere Zeugen Ähnliches aussagten, folgte das Gericht der Darstellung nicht. Ein ärztliches Attest, das im Krankenhaus kurz nach dem Geschehen erstellt wurde, stellte laut Bericht lediglich leichte Verletzungen fest. Eine übermäßige Gewaltanwendung könne deshalb nicht festgestellt werden; die angeblichen Tritte habe es nicht gegeben. Das Handeln der Pädagogen sei vom Notwehrparagrafen gedeckt, stellte der Richter abschließend fest – Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen von jeweils 7000 Euro gefordert. Einer der Lehrer brach bei dem Urteil dem Bericht zufolge in Tränen aus.

Im Verlauf der Verhandlung hatten die beiden Lehrer Einblicke in die Situation des Jungen gegeben – der sei mit sehr viel Gewalt seitens seines Vaters aufgewachsen. Das Verhalten des Schülers sei unberechenbar, mal sehr freundlich, plötzlich aggressiv. Tatsächlich hatte der Zwölfjährige einem anderen Lehrer aus dem Kollegium schon mal einen Stein an den Kopf geworden, sodass dieser blutete. Der Pädagoge sagte vor Gericht entsprechend aus – und äußerte Verständnis für das Kind: „Es war ein Zeichen für die Not, in der er steckte.“

Mit dem Urteil hat das Gericht die Position von Lehrkräften in Extremsituationen gestärkt. Mehrere solcher Urteile hat es in jüngster Zeit gegeben:

  • Im Februar war ein Lehrer aus dem baden-württembergischen Balingen freigesprochen wurde, der vor Gericht gelandet war, weil er eine Schülerin rassistisch beleidigt haben soll. Der Vorwurf, der von Eltern erhoben wurde, war an den Haaren herbeigezogen, so stellte sich im Verlauf der Verhandlung heraus.
  • Vor einem halben Jahr musste sich ein Pädagoge einer Berliner Schule vor dem Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt verantworten. Er hatte einem Schüler ein störendes Handy weggenommen und über das Wochenende einbehalten – rechtmäßig, wie der Richter entschied. Es wies damit eine Klage des Schülers und seiner Eltern ab. Bizarr wirkt die Begründung der Erziehungsberechtigten für den Gang zum Gericht: Die Maßnahme habe ihren Sohn “in seiner Ehre verletzt und gedemütigt”.
  • Vor einem Jahr machte der Fall eines Musiklehrers bundesweit Schlagzeilen, der einer Klasse eine Stillarbeit aufgegeben hatte – und am Ende der Stunde nur Schüler aus dem Klassenraum ließ, die die Arbeit erledigt hatten. Um das kontrollieren zu können, hatte sich der Pädagoge mit seinem Stuhl quer vor die Klassentür gesetzt. Ein Schüler rief per Handy die Polizei. Der Lehrer wurde wegen Freiheitsberaubung zunächst verurteilt. Erst in zweiter Instanz gab’s einen Freispruch – und einen passenden Kommentar des Richters: „Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Der “Pinkel-Skandal” von München – oder: Warum Lehrer heutzutage allen Ernstes mit Klagen überzogen werden

 

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Danke!

Natürlich muss Gewalt seitens eines Lehrers die absolute Ausnahme bleiben, aber schon seit Langem gilt, dass Gewalt als letztes Mittel ist

a) wenn der Lehrer sich selbst nicht mehr anders vor Gewalt schützen kann
b) wenn der Lehrer andere (Schüler) nicht mehr anders vor Gewalt schützen kann.

Natürlich wird dann immer geklärt werden, ob es wirklich nicht mehr anders ging. Das sind wir den Betroffenen schuldig.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

… ist erlaubt, wenn … (wollte ich schreiben)

Cavalieri
6 Jahre zuvor

… und da wundern sich manche, wieso der Lehrernachwuchs nicht in ausreichender Zahl vorhanden ist. Je mehr solcher Meldungen, desto mehr werden sich Lehramtsstudierende überlegen, ob es nicht Alternativen gibt.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Hä, ich denke, es liegt nur am Geld?!?

(Ich weiß, das sagen gewöhnlicherweise nicht Sie.)

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Man muss darüber berichten. Das ist der einzige Weg, um auch die Verantwortungsträger (z.B. Politiker) dafür zu sensibilisieren.

Wie ich ja auch immer sage: Da steckt viel Kuschelpädagogik in Schulgesetzen und Verordnungen, die diesen Auswüchsen Vorschub leistet ! Das muss weg !

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Und die Antwort darauf ist dann welche?
Dass man in den Medien nicht darüber berichtet, welche Bedingungen AUCH an Schulen vorhanden sein können?

Meldungen, in denen gelobt wird, wie herausragend die Bedingungen an staatlichen Schulen sind, wären mir auch lieber.
Loben wir doch mal die Kommune, die den Schulen besonders wohlwollend gegenübersteht, Gebäude und Räume exzellent pflegen lässt, Inklusion durch akustische Dämmung und Barrierefreiheit sowie zusätzliche Räume und Materialien unterstützt.

Stellen wir das Bundesland heraus, dass seinen Lehrkräften die Arbeit durch multiprofessionelle Teams erleichtert, eine hohe Zahl an Sozialpädagogen und Schulpsychologen einsetzt, im System eine hohe Lehrerreserve für Fehlzeiten vorhält.
Gönnen wir uns einen Blick auf das Kultusministerium, dass im Austausch mit den Lehrräften deren Nöte erfasst und zum Anlass nimmt, Besserungen und Unterstützungen in die Schulen zu bringen, das die Bürokratie an Schulen selbst klein hält, dafür aber jedem Lehrer über einen Bildungsserver Unterstützung hinsichtlich Pädagogik, Psychologie und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse bietet sowie konkret ausgearbeitete Konzeptbausteine und Modellvorschläge als Anregung zur Verfügung stellt.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Richtig, Palim, das alles gehört dazu, was Sie da eben schrieben und ist enorm wichtig und kostet enorm viel Geld !

Ich „bin sofort bei Ihnen“, wenn Sie sagen (würden), das sei nun erst einmal dringender als alles andere (Sie wissen schon …). 😉

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Also ich meine, das gehört auch alles zu dem, wofür ich unter dem Begriff Entlastungen werbe (unsere Arbeitsbedingungen nämlich) !

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sie werben nicht, sie schreiben immer die gleichen 3 Sätze, um zu ihrem Lieblingsthema zu kommen, führen aber nie aus, was Sie als „Entlastung“ verstehen, erwarten oder fordern würden.

Ihre konkreten Vorschläge in den Beiträgen auf dieser Seite beschränken sich zurzeit auf SekretärInnenstunden, damit diese Elternanrufe entgegennehmen können, um pädagogische Maßnahmen von Lehrkräften zu bestätigen.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Doch, da Sie das ja immer lesen, sollten Sie es auch kennen. Ich nenne immer mindestesn 3 Faktoren, die 2 Vollzeitsekretärinnen sind neu hinzugekommen. 🙂

Leider nehme ich daher wieder eine Falschauslegung Ihrerseits aus Absicht oder Unvermögen wahr und frage mich, wozu ich das jetzt wieder ausführen soll, um dann erneut zu lesen, ich schriebe immer das Gleiche bzw. hätte nichts dazu geschrieben.

Dann kann ich es ja auch lassen. Benutzen Sie einfach die Suchfunktion (oben recht, wo man eine Lupe sieht).

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sogar, wenn man Ihnen mal zustimmt, finden Sie noch ein Haar in der Suppe, um wieder ein bisschen „rumzugiften“. 🙂

Erhöht das Ihren Adrenalinspiegel? Brauchen Sie das?