Reine Gefälligkeit? Ärzteschaft empfiehlt Aufklärung von Prüfungsabbrüchen an der Uni

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STUTTGART. Muss ein Arzt, der Studenten womöglich lax Prüfungsunfähigkeit attestiert hat, berufsrechtlich auf den Prüfstand? Die Ärzteschaft fordert das, aber die betroffene Universität will nicht mitziehen.

Handelte es sich um Gefälligkeitsatteste?                                                                Foto: Marco Verch / flickr / CC BY 2.0

Die Häufung von Attesten mit ähnlichen Diagnosen für Prüfungsabbrecher an der Universität Hohenheim muss aus Sicht der Ärzteschaft aufgearbeitet werden. Die Universität müsse die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg anrufen, damit sich deren Rechtskommission des Falls annehmen kann, sagte Markus Klett, Vorsitzender der Stuttgarter Ärzteschaft. Die Uni ließ wissen, bei ihr stehe im Zentrum die Abwicklung der Prüfung im Fach Finanzwissenschaften im Mai. Der Wunsch der Ärzte habe sie überdies noch nicht erreicht, sagte Sprecher Florian Klebs.

48 Studenten des Bachelor-Studiums der Wirtschaftswissenschaften hatten im Mai eine Prüfung in Finanzwissenschaften abgebrochen und dafür nachträglich Atteste eines einzigen Arztes mit ähnlichen Diagnosen vorgelegt. Die Uni erkannte die Krankmeldungen in den allermeisten Fällen nicht an. Für Klett müssten die zugrundeliegenden Zweifel der Universität auch von ärztlicher Seite überprüft werden. «Wer A sagt, muss auch B sagen.»

Die Vielzahl der Atteste sowie die gleichlautenden Gründe für die vermeintliche Prüfungsunfähigkeit durch einen einzigen Arzt befremde ihn, doch gelte zunächst die Unschuldsvermutung, sagte Klett. Die Kommission kann Sanktionen erlassen: Sie reichen von einer Rüge über Geldstrafen bis zum Verlust der Approbation. Stelle sich heraus, dass es sich um Gefälligkeitsatteste handele, schade das dem ganzen Berufsstand. Klett: «Das erweckt dann den Anschein, das ist üblich.» Der Arzt, der die Atteste ausstellte, wollte keine Fragen beantworten.

Die Universität will nun Briefe an 33 Prüfungsabbrecher schicken mit dem Tenor, dass deren Atteste nicht für glaubwürdig gehalten werden. Sie haben einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Dafür müssen sie Belege und Details über die von ihnen als Abbruchgrund vorgegebenen Erkrankungen beibringen. Unter den 33 Studenten sind drei, die zum dritten Mal den Test absolvieren wollten. In vier Fällen prüft die Uni noch: vier Studenten im dritten Versuch könnten womöglich exmatrikuliert werden, wenn es ihnen nicht noch über einen Widerspruch gelingt, ihre Spontanerkrankung zu belegen.

103 weitere Studenten, die bei anderen Klausuren Atteste von demselben Arzt vorlegten, haben noch die Möglichkeit zur Stellungnahme. dpa

Plötzlich krank! 37 Studenten brechen Prüfung ab – Uni zweifelt Atteste an

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omg
5 Jahre zuvor

Rechtskommission der Ärztekammer? Das ist doch jetzt ein Witz, oder???????
Ein Arzt kann eine Lehrkraft über Jhre krankschreiben, es passiert diesen Ärzten gar nichts.