Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden – das Streikverbot für Beamte bleibt

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KARLSRUHE. Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte zumindest teilweise aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation nicht.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den NC im Fach Medizin. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)
Die Entscheidung ist gefallen.                                                 Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)

Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies heute vier gegen das Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern zurück. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit finde eine Schranke in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagte der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Einer dieser Grundsätze sei das Streikverbot. (Az. 2 BvR 1738/12 u.a.)

«Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft», sagte er.

Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verbunden. Namentlich seien dies die beamtenrechtliche Treuepflicht und das Alimentationsprinzip. Voßkuhle wies aber darauf hin, dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen.

Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die Lehrer wurden in ihren Verfassungsbeschwerden von der GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt. Von rund 800.000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte.

Der Zweite Senat hatte die Verfassungsbeschwerden im Januar in einer mündlichen Verhandlung erörtert. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis zwischen Staat und Beamten betont und davor gewarnt, zwischen hoheitlich und nicht hoheitlich tätigen Beamten zu unterscheiden. dpa

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Pälzer
5 Jahre zuvor

Was für ein Glück. „Streikrecht“ hätte uns Lehrern nur Schaden gebracht. Wer streiken will – in Berlin werden Lehrer gesucht.
https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/einstellungen/lehrkraefte/

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

… und man darf als Angestellter arbeiten, darf also auch streiken, ist das nicht wunderbar?

sofawolf
5 Jahre zuvor

Das ist schlecht und gut zugleich.

Einerseits finde ich es schlecht, dass verbeamtete Lehrer nicht streiken dürfen, weil sie dann die angestellten Lehrer (im Osten zuhauf) im Arbeitskampf nicht unterstützen dürfen. Das ist ein großer Nachteil. Womöglich hätten wir längst schon massive Entlastungen durchsetzen können, wenn alle Lehrer streiken dürften und sich auch beteiligen würden.

Andererseits finde ich es gerecht, dass verbeamtete Lehrer nicht streiken dürfen, weil man eben nicht alles haben kann. Der Staat hat ja seinen Beamten das Streikrecht “abgekauft”, indem er ihnen dafür diverse Vergünstigungen gewährt, weswegen auch so ziemlich alle gerne Beamte werden wollen. Man kann sich eben nicht die Rosingen herauspicken. Die Vorteile nimmt man gerne an; gegen die Nachteile zieht man zu Felde.