In letzter Minute: Rot-Schwarz will Kita-Gesetz zur Beitragsfreiheit nachbessern

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Wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung des neuen Kita-Gesetzes, das die Abschaffung der Gebühren für Eltern vorsieht, muss der Entwurf noch nachgebessert werden. Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU legten nun ein Papier mit präzisierten Formulierungen zur Beitragsfreiheit vor. Zuvor hatte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtags in einer Stellungnahme erhebliche Unklarheiten im Gesetzentwurf bemängelt.

Das Kita-Gesetz ist noch nicht ganz ausgereift.                                                    Foto: ubacher49 / flickr / CC BY 2.0

Das neue Kita-Gesetz sieht vor, dass Eltern in Niedersachsen ab dem 1. August keine Gebühren für den Kindergartenbesuch ihrer Töchter und Söhne zahlen müssen. Für den Wegfall der Elternbeiträge sollen die Kommunen vom Land Kompensationen erhalten. Der GBD hatte kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Frage ungeklärt lässt, wie es mit dem Anspruch der Eltern auf Beitragsfreiheit aussieht, wenn ein freier Träger doch Gebühren erhebt. Denn dies kann der Gesetzgeber einem freien Träger nicht verbieten. So wäre es nach dem bisherigen Gesetzentwurf denkbar gewesen, dass Eltern von den Kommunen die Erstattung der Gebühren fordern.

Der nachgebesserte Entwurf von SPD und CDU knüpft nun die finanzielle Unterstützung des Landes für die Kita an die Bedingung, dass der Träger von den Eltern keine Beiträge erhebt. Die oppositionellen Grünen kritisierten das Vorgehen. «Ich bin entsetzt, dass bei dem Gesetzesentwurf so unsauber gearbeitet wurde», sagte die bildungspolitische Sprecherin Julia Willie Hamburg. Die große Koalition solle besser mit ihrem Vorhaben innehalten und Kommunen und Kita-Trägern mehr Zeit geben, sich auf die Reformen einzustellen. dpa

Landtag beschließt beitragsfreie Kita – begleitet von Demonstration und Kritik

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