KOBLENZ. Die kleine Grundschule in Lieg im rheinland-pfälzischen Kreis Cochem-Zell darf vorerst doch nicht geschlossen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Dienstag nach einem entsprechenden Eilantrag der Verbandsgemeinde Cochem. Im Schuljahr 2017/18 hatten laut Gericht nur noch 14 Schüler die Zwergschule besucht.
Drei andere kleine Grundschulen in Rheinland-Pfalz sollen weiterhin geschlossen werden, weil sie die im Schulgesetz vorgeschriebene Mindestgröße unterschreiten. Dabei handelt es sich um Schulen in Kirchen-Herkersdorf (Kreis Altenkirchen), Reifferscheid (Kreis Ahrweiler) und Frankenstein (Kreis Kaiserslautern). Der Schritt hatte Proteste von Eltern und Lokalpolitikern hervorgerufen.
Bei der Grundschule in Lieg hielt das Gericht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier vor, eine Vereinbarung der Verbandsgemeinden Treis-Karden, Cochem, Kaisersesch und Kastellaun erst selbst genehmigt und dann nicht hinreichend berücksichtigt zu haben. Laut der Vereinbarung bleibe die kleine Schule für die Ortsgemeinden Lieg, Lahr, Lütz und Zilshausen erhalten. Die Verfügung der ADD für ihre Schließung sei daher derzeit rechtswidrig.
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten, also auch die ADD, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen. Über die zusätzlichen Eilanträge des Kreises Cochem-Zell und von Eltern gegen eine Schulschließung in Lieg hat das Verwaltungsgericht Koblenz noch nicht entschieden. dpa