Moschee-Besuch des Sohnes verweigert – 50 Euro Bußgeld für Eltern

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Die Eltern eines Schülers in Schleswig-Holstein müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihrem Sohn 2016 einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts verboten haben. Das entschied nun das Amtsgericht Meldorf in einem neu aufgerollten Prozess.

Der Besuch einer Moschee ist nicht mit Religionsunterricht gleichzusetzen.                 Foto: Marco Verch / flickr / CC BY 2.0

Nach Ansicht der Richterin war der Besuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts eines Gymnasiums in Rendsburg für die konfessionslosen Eltern zumutbar, wie ein Sprecher sagte. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» über die Entscheidung berichtet.

Der Vater des damals 13 Jahren alten Schülers hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben. Das Amtsgericht musste sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) erneut mit dem Fall befassen. In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht das Bußgeldverfahren aus formalrechtlichen Gründen eingestellt, die aber nach Ansicht des OLG nicht zutrafen.

Nach Ansicht der Richterin handelte es sich bei dem kurzen Besuch im Juni 2016 nicht um Religionsunterricht, sagte der Sprecher. Es habe währenddessen keine Indoktrination und keine Werbung für den Islam gegeben. Die Richterin berief sich demnach bei ihrer Entscheidung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. dpa

Schüler verweigert Moschee-Besuch: Gericht rollt Bußgeldverfahren gegen Eltern neu auf – nun muss doch noch zur Sache verhandelt werden

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Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor

De rien.