RENDSBURG. Die Eltern eines Schülers in Schleswig-Holstein müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihrem Sohn 2016 einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts verboten haben. Das entschied nun das Amtsgericht Meldorf in einem neu aufgerollten Prozess.
Nach Ansicht der Richterin war der Besuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts eines Gymnasiums in Rendsburg für die konfessionslosen Eltern zumutbar, wie ein Sprecher sagte. Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» über die Entscheidung berichtet.
Der Vater des damals 13 Jahren alten Schülers hatte Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben. Das Amtsgericht musste sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) erneut mit dem Fall befassen. In einem ersten Verfahren hatte das Amtsgericht das Bußgeldverfahren aus formalrechtlichen Gründen eingestellt, die aber nach Ansicht des OLG nicht zutrafen.
Nach Ansicht der Richterin handelte es sich bei dem kurzen Besuch im Juni 2016 nicht um Religionsunterricht, sagte der Sprecher. Es habe währenddessen keine Indoktrination und keine Werbung für den Islam gegeben. Die Richterin berief sich demnach bei ihrer Entscheidung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. dpa
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