Urteil: Kleine Grundschule im Westerwald darf weiter unterrichten

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KOBLENZ. Verwaltungsrichter weisen die rheinland-pfälzische Schulaufsicht in die Schranken: Nach der Schule in Lieg haben sie nun auch die geplante Schließung der Schule in Kirchen gestoppt. Zu einer Schule in der Pfalz steht am Freitag noch eine Entscheidung an.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ebnete mit dem Urteil zur Arbeitszeit der niedersächsischen Gymnasiallehrer möglicherweise auch den Weg für Klagen anderer Lehrer. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)
Das Verwaltungsgericht hat geurteilt – gegen die Schulaufsicht. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)

Vier kleine Grundschulen sollten geschlossen werden – zwei von ihnen können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz weiter unterrichten. Die Richter stoppten nach einer Mitteilung vom Mittwoch die angeordnete Schließung der Michaelschule in Kirchen-Herkersdorf (Kreis Altenkirchen). Zuvor hatte das Verwaltungsgericht bereits entschieden, dass auch die Schule in Lieg (Kreis Cochem-Zell) nicht geschlossen werden darf. In einem dritten Fall, der Grundschule in Frankenstein (Kreis Kaiserslautern) entscheidet das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße voraussichtlich am kommenden Freitag über einen Eilantrag der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn gegen die Schulschließung.

Bei ihrer Verfügung zur Schließung der Schule in der Westerwaldgemeinde Kirchen habe die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) drei Umstände nicht hinreichend berücksichtigt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Dazu gehörte etwa «die positive demographische Entwicklung im Schulbezirk». Auch sei es für die Kinder aus Katzenbach unzumutbar, bis zu einem Fahrplanwechsel im Dezember mindestens 35 Minuten mit dem Bus zur nächsten Schule fahren zu müssen.

«Die Schulaufsicht wird selbstverständlich einen geregelten Schulbetrieb zum ersten Schultag sicherstellen», erklärte ADD-Präsident Thomas Linnertz nach der Entscheidung im Eilverfahren. Die ADD nehme die rechtlichen Hinweise sehr ernst. Eine mögliche Beschwerde gegen das Urteil soll nicht eingelegt werden. Es sei wichtiger, erklärte Linnertz, «für die Eltern und die Kinder vor Ort Klarheit und Rechtsfrieden zu schaffen als in langen Verfahren auf unserer Rechtsposition zu verharren».

Die vierte zur Schließung vorgesehene Grundschule ist in Reifferscheid (Kreis Ahrweiler). Bereits geschlossen wurde die Grundschule in Klotten an der Mosel. Auch zu diesem Schulstandort hatte der kommunale Schulträger das Verwaltungsgericht Koblenz angerufen, blieb damit aber ohne Erfolg.

Der CDU-Abgeordnete Michael Wäschenbach sprach nach der Entscheidung der Richter zur Schule in Kirchen von einer weiteren «Ohrfeige» für Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Landesregierung habe bei der Überprüfung kleiner Grundschulen «einen maximalen Schaden» angerichtet. Die Verunsicherung bleibe weiter bestehen, auch sei die Frage nach den Zukunftsperspektiven kleiner Grundschulen weiter offen.

Das Bildungsministerium hat im vergangenen Jahr die Überprüfung von 41 kleinen Grundschulen eingeleitet, die den Anforderungen des Schulgesetzes für eine Mindestgröße nicht gerecht werden. Künftig soll der Bau von Grundschulen in den Städten und Gemeinden sorgfältig an die demografische Entwicklung angepasst werden. Im künftigen Schulgesetz sollen Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und Städte zu einer Planung der Grundschulentwicklung verpflichtet werden. Die geplante Gesetzesänderung soll die Schulträger auch bei Grundschulen zu einer Planung von Bedarfsentwicklung und Angebot verpflichten. Bei weiterführenden Schulen ist dies bereits der Fall. dpa

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