Schüler mit Diabetes: Lehrer sind nicht zur Betreuung verpflichtet

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BAIERBRUNN. Wenn zuckerkranke Kinder zur Schule angemeldet werden sollen, müssen ihre Eltern einiges regeln. Zwar können Kinder im Grundschulalter oft schon gut mit Messgerät und Insulinpumpe umgehen, dennoch brauchen sie Hilfe, erklärt die Zeitschrift «Diabetes Ratgeber» (Ausgabe 9/2018). Gleich bei der Anmeldung sollten Eltern deshalb die Schulleitung über die Erkrankung informieren und so bald wie möglich mit dem Klassenlehrer reden.

Was müssen Lehrer im Umgang mit diabeteskranken Kindern wissen?; Foto: Jill A. Brown /Flickr (CC BY 2.0)
Lehrer haften nicht für Therapiefehler. Foto: Jill A. Brown /Flickr (CC BY 2.0)

Im Idealfall übernehme der Lehrer die Betreuung, so heißt es in dem Bericht. Verpflichtet ist er dazu allerdings nicht. Geschult wird er durch eine Diabetesberaterin aus der behandelnden Klinik oder Praxis. Die Eltern sollten mit dem Lehrer konkrete Absprache zu Blutzuckerkontrolle, Insulingabe und Notfallhilfe treffen und diese auch schriftlich festhalten. Von der Haftung sind Lehrer über die gesetzliche Unfallversicherung dann auch im Falle eines Therapiefehlers befreit. Für einen Notfall sollten Mutter oder Vater außerdem immer telefonisch erreichbar sein.

Lehnt der Lehrer die Betreuung ab, können Eltern bei der Krankenkasse einen Pflegedienst beantragen. Dieser kommt ausschließlich zum Messen und Insulingeben in die Schule. Ist mehr Aufmerksamkeit nötig, gibt es auch persönliche Schulbegleiter. Deren Beantragung ist meist nicht einfach. Eltern sollten ihren Antrag parallel an ihre Krankenkasse und das Sozialamt richten mit der Bitte an beide, sich im Hinblick auf Paragraf 14 SGB IX zu einigen. Das ärztliche Rezept für den Pflegedienst und ein Begleitschreiben des Diabetologen sollten beigelegt werden. dpa

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