GIESSEN. Das Jugendamt der Stadt Gießen muss einem misshandelten und verhaltensauffälligen Jungen den Besuch einer Privatschule zahlen. Das Kind habe darauf einen Anspruch, weil es von allen angefragten staatlichen Schulen abgelehnt worden sei, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mit. Zudem müsse ihm eine Schulbegleitung zur Unterstützung an die Seite gestellt werden. Das sei nach der Aktenlage «die einzig richtige Lösung» für den Schüler.

Um den Bildungsweg des von seinem Vater misshandelten Jungen und die Zahlung des Schulgeldes hatte es ein monatelanges «Hin und Her» gegeben, wie das Gericht weiter mitteilte. Das Kind gilt demnach zwar als «schwer beschulbar», kann aber eine Regelschule besuchen.
Die Richter verpflichteten das Jugendamt mit dem bereits am 19. November ergangenen Urteil zur Übernahme des Schulgeldes. Es habe «keine sachlich tragenden Argumente» für die Ablehnung vorgebracht. Wie viel der Besuch der Privatschule kostet, konnte eine Gerichtssprecherin nicht sagen. Zudem betonte sie, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 7 K 1468/18.GI).
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Klingt, als sei ein Privatlehrer deutlich billiger. Aber Geld darf keine Rolle spielen, nichwahr?
Einer Kommune kostet der Besuch einer Regelschule pro Schüler mit Sicherheit deutlich weniger als er Besuch einer Privatschule. Letztere kommt bei Jugendamtskindern oft auf 2000€ jeden Monat.
Die Schulbehörde wird wohl dem fatalen Rat der Lehrerschaft (Regelschule) gefolgt sein, und das Kind auf die Hilfsschule (euphemistisch für Förderschule sozial-emotionaler Schwerpunkt) verwiesen haben?! Nun sind sie diesen Schüler auch los, bezahlen (inkl. Schulbegleiter) wird jemand anderes. Nach diesem Model wird die Inklusion erst richtig teuer.
So wird es für den Staat und (hoffentlich) für die Eltern – sofern vorhanden – teuer. Auf die Weise, die Sie zart andeuten, würde es für mindestens eine Schulklasse und deren Lehrer extrem teuer werden. Da ist mir die erste Weise noch lieber.
Es muss staatlichen Schulen auch möglich gemacht werden, auch solche Schüler mit höherem erzieherischem Aufwand beschulen zu können. Das heißt die personelle Ausstattung muss in fachlicher Hinsicht, sls auch Anzahl der Lehrkräfte erhöht werden. Sollte dies nicht gelingen, wie in diesem Fall, ist eine Beschulung in einer Privatschule zu ermöglichen. Die Kosten, würde ich soweit möglich, nach dem Verursacherprinzip, dem Vater anlasten.
… wenn einer zu finden ist.
Beim Unterhalt leistet das Sozial- oder Jugendamt ja auch einen Vorschuss. Inwiefern der dann vom Erzeuger zurückgeholt werden kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt.