Digitalpakt: Vermittlungsausschuss berät am 30. Januar über Grundgesetzänderung

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BERLIN. Im Streit um eine Grundgesetzänderung für mehr Geld vom Bund für Deutschlands Schulen kommt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 30. Januar zusammen. Zunächst soll sich das Gremium konstituieren, wie der Bundesrat am Donnerstag in Berlin mitteilte. Dann befasst es sich mit der geplanten Änderung des Grundgesetzes zur Lockerung des Kooperationsverbotes im Bildungsbereich und zu Finanzhilfen des Bundes.

In vielen Schulen ist der Computer-Einsatz noch lange nicht Alltag. Foto: Shutterstock

Bund und Länder hatten eine Vereinbarung zum Digitalpakt Schule anders als geplant im Dezember nicht unterzeichnet. Der Digitalpakt Schule soll ermöglichen, dass der Bund fünf Milliarden Euro an die Länder für die Digitalisierung der Schulen überweist. Der Bund ist laut Grundgesetz für Bildung allerdings gar nicht zuständig. Bundesregierung und Bundestag hatten deshalb unter anderem für dieses Projekt das Grundgesetz ändern wollen. Die geplante Änderung hatte der Bundesrat aber einstimmig abgelehnt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Gesetze kommen nur im Zusammenwirken von Bundestag und Bundesrat zustande. Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung zu suchen. dpa

Der große Krach um den Digitalpakt für Schulen wäre unnötig gewesen – siehe “Gute-Kita-Gesetz”

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