Bessere Note für Nacktfoto einer Schülerin – Lehrer akzeptiert Strafe

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SALZGITTER. Für Nacktfotos seiner 14-jährigen Schülerin soll ein Lehrer aus Salzgitter das Mädchen besser benotet und ein Elterngespräch abgesagt haben. Gegen die Bewährungsstrafe wehrt sich der Pädagoge nun nicht mehr. So verhindert er eine öffentliche Verhandlung mit allen Details.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ebnete mit dem Urteil zur Arbeitszeit der niedersächsischen Gymnasiallehrer möglicherweise auch den Weg für Klagen anderer Lehrer. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)
Der Lehrer vermied eine Gerichtsverhandlung. Foto: Balthasar Schmitt / Wikimedia Commons(CC-BY-SA-3.0)

Ein Nacktfoto für eine bessere Schulnote: Ein Lehrer aus Salzgitter hat seinen Einspruch gegen eine Bewährungsstrafe für dieses Angebot an eine 14-jährige Schülerin zurückgezogen. «Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig», teilte das Amtsgericht Salzgitter am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte im Herbst vergangenen Jahres eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten zur Bewährung wegen Bestechlichkeit erlassen und dem 37-Jährigen die Zahlung von 5000 Euro auferlegt.

Der Lehrer soll im Jahr 2013 in Chats mit der damals 14-Jährigen in Aussicht gestellt haben, eine Klassenarbeit besser zu benoten und ein angedrohtes Elterngespräch abzusagen. In beiden Fällen soll der damals 33 Jahre alte Mann über den Chat das geforderte Foto bekommen haben. Mit dem Rückzug seines Einspruchs akzeptiere der Mann das Strafmaß. «Zudem umgeht er eine öffentliche Verhandlung», sagte der Direktor des Amtsgerichts Salzgitter, Eckart Müller-Zitzke.

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Wie die Landesschulbehörde in Lüneburg mitteilte, wurde das Disziplinarverfahren gegen den Lehrer wieder aufgenommen und soll nun schnellstmöglich abgeschlossen werden. «Der Lehrer ist nach wie vor nicht im Schuldienst tätig», sagte eine Sprecherin.

Auf die Frage nach möglichen Konsequenzen verwies sie darauf, dass man sich grundsätzlich nicht im Detail zu laufenden Verfahren äußere. Die Schulbehörde hatte die Anzeige selbst gestellt, nachdem dort eine entsprechende Meldung eingegangen war.

Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Realschullehrer mit mehreren Schülerinnen Chatnachrichten geschrieben haben. Zwei Mädchen soll er dabei auch bessere Noten für Gefälligkeiten wie Küsschen angeboten haben. Da diese beiden Schülerinnen nicht auf die Angebote eingingen, waren diese Ermittlungen eingestellt worden. In diese Entscheidung floss auch mit ein, dass die Vorwürfe in dem Nacktfoto-Verfahren schwerer wogen. dpa

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