RENDSBURG. Sie hatten ihrem Sohn einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts untersagt – nun haben die Eltern im Streit darüber das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht eingeschaltet. «Die Sache ist nicht ganz einfach», sagte Gerichtssprecherin Frauke Holmer am Freitag. Zunächst müsse ein Richter entscheiden, ob eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Meldorf überhaupt zulässig ist, denn das gegen die Eltern verhängte in Höhe von 50 Euro unterschreite die Grenze von 250 Euro. Mit einer Entscheidung sei in den kommenden zwei Wochen zu rechnen.
Im Juli 2018 hatte das Amtsgericht Meldorf entschieden, dass die Eltern des Schülers 50 Euro Bußgeld zahlen müsse, weil sie ihrem Sohn im Juni 2016 einen Moscheebesuch im Rahmen des Schulunterrichts untersagten.
Nach Ansicht der Meldorfer Richterin war der Besuch im Rahmen des Erdkundeunterrichts eines Rendsburger Gymnasiums für die konfessionslosen Eltern zumutbar. Bei dem kurzen Besuch habe es sich nicht um Religionsunterricht gehandelt. Es habe währenddessen keine Indoktrination und keine Werbung für den Islam gegeben. Die Richterin berief sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Der Fall wurde von Rechtsextremen dafür genutzt, Empörung zu schüren. dpa
Wie verhält es sich denn wenn dieser Besuch im Rahmen des Religionsunterrichts erfolgen soll?