Schulministerium: Lehrkräfte sollen Privatkonto nicht für Schulzwecke verwenden

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DÜSSELDORF. Viele dürften das schon erlebt haben: Ein Schulausflug steht an – und wie werden die Gelder eingesammelt? Der Einfachheit halber oft über ein Lehrer- oder Elternkonto. Ist das so in Ordnung?

Wem gehört das Konto? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Lehrkräfte können nicht dazu verpflichtet werden, ihr privates Girokonto für schulische Zwecke einzusetzen – etwa, um Gelder für Klassenfahrten einzusammeln. Das hat das nordrhein-westfälische Schulministerium klargestellt. Auf eine Anfrage der SPD-Opposition zu entsprechenden Lehrerberichten, ob es denn in Ordnung sei, wenn entstehende Kontoführungsgebühren der Lehrkraft, den Eltern oder den Schülerinnen und Schülern aufgebürden würden, antwortete das Ministerium: «Die Landesregierung lehnt die Weitergabe von Kontoführungsgebühren an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern ab.»

Die Schulen selbst könnten zwar als nicht rechtsfähige Anstalten des jeweiligen Trägers keine Girokonten bei einer Sparkasse oder Bank einrichten, erklärte das Ministerium. Stattdessen könnten aber die Träger Schulgirokonten einrichten, die auch zur Verwaltung solcher treuhänderischen Gelder nutzbar seien. Die trügen dann auch die Kosten für die Einrichtung und Nutzung eines Schulgirokontos.

«Für den Fall, dass ein kommunaler Schulträger die Nutzung des Schulgirokontos für treuhänderische Gelder nach § 95 Absatz 3 Satz 3 Schulgesetz bislang nicht ermöglicht hat, sollen die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter mit dem Schulträger Kontakt aufnehmen, um eine entsprechende Zustimmung des Schulträgers zu erhalten. Es ist dem Ministerium für Schule und Bildung kein Fall bekannt, bei dem der jeweilige Schulträger sich einer entsprechenden Bitte entzogen hat», so hieß es.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Dilek Engin hatte in ihrer Anfrage bemängelt, oftmals werde von Lehrern erwartet, ihr Privatkonto einzusetzen, um Gelder für Ausflüge oder andere außerschulische Veranstaltungen einzutreiben – was sowohl mit Gebühren als auch mit rechtlichen Risiken verbunden sein könne. «In manchen Fällen übernehmen auch Eltern aus der Klasse die Funktion des Kassenwarts.» News4teachers / mit Material der dpa

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PaPo
11 Monate zuvor

Endlich. War ein regelmäßiger Streitpunkt bei uns, weil wir im Kollegium entsprechende Konten nicht führen wollten. Habe als Lehreratsmitglied die Kollegen bislang auch i.S.d. jetzt gefassten Klärung beraten, das über das (von einem Kollegen verwaltete) Schulkonto laufen zu lassen – alles richtig gemacht also. Und ein Mittel in der Hand gg. den Träger, der sich bislang verweigerte.

vhh
11 Monate zuvor

Einzahlung auf ein Treuhandkonto kann ja noch funktionieren, aber wer bekommt dann Vollmacht, die entsprechenden Rechnungen zu bezahlen? Alle LuL? Der Schulleiter freut sich. Gibt es dann Unterkonten für jede Klasse? Wenn nein, wer sorgt dafür, dass die Gelder der eigenen Klasse auch nur für diese Klasse verfügbar sind?
Mit dem Schulträger muss ich dann für jede Rechnung Rücksprache halten? Warum ich wohl ein Klassenkonto habe, das jedes Jahr 40,- Gebühren kostet, wie dumm. Zuschüsse z.B. bei Berlinfahrten werden übrigens nicht auf Privatkonten überwiesen, ohne externes Zusatzkonto geht es nicht.
Unsere dreiste Landesregierung sollte eigentlich ihren Bediensteten einfach die Kosten erstatten, die durch Ausübung ihrer Tätigkeit entstehen. Auf Deutsch: Dann packt in die Überstundenabrechnungen noch eine Spalte ‘Verwaltungskostenerstattung’, das dauert dann zwar, ist aber wenigstens simpel.

JoE
11 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Bei uns in NDS läuft das so: Es gibt ein Konto für die Schule und bei Bedarf lässt man sich ein Unterkonto für die Lerngruppe einrichten. Das geht schnell und problemlos per Mail an den Verantwortlichen. Ein- und Ausgänge kann man an einem PC in der Schule einsehen, Zahlungen werden wiederum per Mail veranlasst. Ich sehe keinen Grund, warum das in NRW nicht möglich sein sollte.

vhh
11 Monate zuvor
Antwortet  JoE

Möglich ist es sicherlich, Banken arbeiten überall gleich. Das erhabene SCHULKONTO ist allerdings noch nie für so profane Dinge verwendet worden, das lässt die Schulleitung auch recht deutlich durchblicken. Aber nach dieser Auskunft des Ministeriums lohnt es sich doch, intensiver nachzuhaken.

JoE
11 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Manchmal muss die SL zu ihrem Glück gezwungen werden. Ich fand es früher befremdlich, dass Lehrkräfte Geld auf ihrem privaten Konto eingesammelt haben (von den rechtlichen Fallstricken etwa im Falle einer Privatinsolvenz mal ganz abgesehen). Insofern ist es doch gut, wenn dieses Thema professioneller angegangen wird. Vielleicht bekommen wir dann ja auch in anderen Bereichen endlich den Standard hin, der normalerweise längst üblich ist, wie z.B. eine vom Arbeitgeber gestellte Büroausstattung.

RainerZufall
11 Monate zuvor

Also, ich konnte relativ problem- und kostenfrei ein Treuhandkonto für meine Klasse einrichten…

Blau
11 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Wo?

447
11 Monate zuvor
Antwortet  Blau

Bei der nächsten Bank – in meinem Fall Raiffeisenbank.
Haben die kostenlos und zügig gemacht.

Hysterican
11 Monate zuvor
Antwortet  Blau

Bei uns in Bielefeld (ja, ich weiß…das gibt’s doch gar nicht 😉 ) bietet die Sparkasse Klassenkonten gratis an … es gibt zwar immer wieder mal Stress, weil man keine Auszüge bekommt, wenn es keine Kontobewegungen gibt – und die Sparkasse laut eigener Sstzung verpflichtet ist, dann nach 3 Monaten einen aktuellen Auszug per Post zuzuschicken – was dann wiederum in Rechnung gestellt wird.
Zigfach angemerkt – aber ohne Korrektur und ohne Einsicht ins Problem.
Heißt, man muss für Kontobewegungen sorgen, z.B indem man einen Cent überweist und dann den Auszug abholt.

Aber an sich ist das eine sinnvolle Lösung.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Als Online-Konto nicht, da Sie da die Kontoauszüge ja selbst herunterladen. Müssen Sie nur quartalsweise auch tun. Somit war es komplett gebührenfrei, auch wenn es Halbjahre ohne Kontobewegungen gab.

Bevor Nachfragen bezüglich der Bank kommen, meines ist auch bis zu meinem Ruhestand im letzten Jahr bei der Spk BI geführt worden.

Pauker_In
11 Monate zuvor
Antwortet  Hysterican

Dieses Konto kostet dann zwar nichts, privat ist es trotzdem.

Rainer Zufall
11 Monate zuvor
Antwortet  Blau

Bei der Sparkasse bei uns

PaPo
11 Monate zuvor
Antwortet  RainerZufall

Meiner Erfahrung nach bieten das durchaus nicht alle Banken an… und es sollte nicht unsere Aufgabe als Lehrer sein.

mathea kühnel
11 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Außerdem ist das rechtlich fraglich

Besseranonym
11 Monate zuvor
Antwortet  mathea kühnel

?? Da wir das seit vielen vielen Jahren auch mit der SPK organisieren:
Was ist rechtlich fraglich ? ( nicht dass ich meine Pension gefährde 😉

RainerZufall
11 Monate zuvor
Antwortet  mathea kühnel

Wie alles. Ich verstehe das Problem, bin das Absichern in Schulen inzwischen aber arg überdrüssig und will meine Kids nicht unter Dingen leiden lassen, die vor 10 Jahren möglich waren.

Wer Garantien will, soll nen Toaster kaufen! (Sorry, aber ich bin hier am Ende der Fahnenstange angelangt)

RainerZufall
11 Monate zuvor
Antwortet  PaPo

Zustimmung, aber – wie so oft – ist das Verzichten der Kinder die Alternative.
Musste ich meinerzeit nicht erleben, will ich meinen Schüler*innen nicht ersparen.

Aber bestimmt wird das Schulamt Wege finden, alles noch langsamer und schwieriger zu gestalten, dass ich am Ende den Kindern wieder helfen muss ^^

Dejott
11 Monate zuvor

Wie doof muss man eigentlich sein,wenn man sein eigenes Konto zur Verfügung stellt.

447
11 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Sehr.
Denn wie schnell könnte sich da dienstliches und privates vermischen…

Dirk Z
11 Monate zuvor
Antwortet  447

Ich kannte mal jemanden in einem einem Sportverein, der Gesamtübungsleiter war und jeder Übungsleiter konnte seine finanziellen Aufwendungen geltend machen. Dafür gab es vom Land Zuschüsse. Jeder Übungsleiter musste ihm seine Aufwendungen (schriftlich) nennen und dann hat er denen die Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Da der Verein ihm kein Girokonto bereitgestellt hat, hat er sein privates Konto genutzt, auf dem die Zuschüsse vom Land eingezahlt wurden und er dann die Gelder an die Übungsleiter ausgezahlt hat.
Eines Tages war ein reisserischer Bericht in der lokalen Zeitung, wo der angezählt wurde, weil er angeblich Gelder veruntreut hat und die Übungsleiter kein Geld bekamen. Später als Wahrheit kam heraus, dass viele der Übungsleiter bei ihm keinen Erstattungsantrag warum auch immer gestellt hatten und als das Geld nicht kam hatten sie sich beim Vereinsvorstand beschwert…

Ulla
11 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Man stellt es nicht zur Verfügung, sondern es wird verlangt. Ich als Lehrerin bin von Eltern schon böse angegangen worden, weil ich es nicht wie Kollegin XY mache und deshalb alles so kompliziert wird.

Unfassbar
11 Monate zuvor
Antwortet  Ulla

Ich hoffe, Sie haben nicht nachgegeben.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  Dejott

Und wie unprofessionell eine Landesregierung, die die Nutzung von Privatkonten gestattet. In Hessen ist das seit 2017 verboten.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Aber wer eröffnet denn die Konten? Die Schule ist keine Rechtsperson – außer sie ist eine private Einrichtung, die eine Rechtsform z.B. als GmbH hat.

Bleibt noch der kommunale Schulträger, der sich in NRW höchstens für das offizielle Konto der Schule in der Verantwortung sieht und dieses als Buchungskonto anlegt. Den Zugriff darauf haben dann die Sekretariatskräfte – sofern die Schule über diese verfügt. Gibt es solche nicht, ist es die SL.

dauerlüfterin
11 Monate zuvor
Antwortet  dickebank

Danach können Sie googeln, es gibt eine Richtlinie und Ausführungsbestimmungen. Klassenkonten sind Unterkonten des Schulkontos. Der Dienststellenleiter erteilt den Auftrag zur Eröffnung eines solchen Unterkontos als Klassenkonto.Vollmacht haben die entsprechende Lehrkraft und die Dienstellenleitung.
Setzt natürlich voraus, dass auf Ministeriumsebene ein entsprechendes Einverständnis mit den kommunalen Spitzenverbänden als Vertreter der Schulträger herbeigeführt wurde.

dickebank
11 Monate zuvor
Antwortet  dauerlüfterin

Muss in NRW keiner googeln, da die hessische Lösung hier nicht vorgesehen ist.

Witzig ist das, wenn die BuT-Mittel für einen Berechtigten verwaltungsintern auf das Schulkonto gebucht werden, um dann anschließend auf ein “Privatkonto” einer Klassenleitung weitergeleitet zu werden. Es besteht lediglich die Verpflichtung diese Gelder getrennt vom Privatvermögen zu verwalten. Als Klassenleitung habe ich jahrzehntelang solche “Schwarzkonten” verwaltet. Über dieses Konto habe ich alle Geldbeträge, die in der Obliegenheit einer Klassenleitung eingesammelt werden mussten, abgewickelt. Ich habe grundsätzlich kein Bargeld angenommen. So konnte ich im Nachgang jede Zahlung mittels Kontoauszügen nachvollziehen und belegen., da ich bei Fehlern (Fehlbeträgen) privatrechtlich hätte haften müssen.

Spannend ist dabei nur, was passiert mit Guthaben am Ende der Schulzeit, wenn die SuS einer Klasse, die zu diesem Guthaben ja maßgeblich beigetragen haben, die Schule verlassen. Jedem – außer den Empfängern von Transferleistungen – einen Teilbetrag rücküberweisen? Ich habe dann kurz vor dem Abschluss zu Lasten des Kontos meist eine Runde Eis bezahlt und eventuelle Restguthaben im Einvernehmen mit der Mehrheit der Klasse an den Schulverein oder einen anderen abgestimmten Spendenzweck übertragen.