Gericht: Kritik an Broschüre gegen Rechtspopulismus ist zulässig

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BERLIN. Die Kritik des Neuköllner Jugendstadtrats Falko Liecke (CDU) an einer Broschüre zum Umgang mit Rechtspopulismus ist rechtlich zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Liecke dürfe weiterhin öffentlich von der Nutzung der Broschüre «Ene mene muh – und raus bist Du!» der Amadeu Antonio Stiftung abraten. Seine Bewertung, die Broschüre schüre oder vermittle einseitig Vorurteile, sei vertretbar. Liecke dürfe auch die Empfehlung der Broschüre, bei einzelnen Eltern «genauer hinzuschauen», als «Bespitzelung» bezeichnen. Die Äußerungen des Stadtrates seien nicht unverhältnismäßig, so das Gericht.

Die mittlerweile pensionierte Lehrerin bekam ein hartes Urteil. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Das Urteil ist gefallen. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Die Amadeu Antonio Stiftung hatte auf Unterlassung geklagt. Die von ihr erstellte 60-seitige Broschüre richtet sich gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Die CDU hatte unter anderem ein Fallbeispiel kritisiert, in dem es um ein Mädchen mit Zöpfen, Röcken und Vorlieben für Handarbeit und Disziplin geht. Daraus leiteten die Autoren der Stiftung Hinweise auf rechtsextreme Eltern ab.

Liecke bemängelte eine «einseitige Fixierung auf rechtsradikale Elternhäuser» und fügte hinzu: «In Neukölln sehen wir eher ein Problem mit religiösem Extremismus, wenn Kinder beispielsweise zum Tragen des Kopftuches genötigt oder Zwangsehen schon im Kindesalter arrangiert werden.» Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. dpa

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