Keine Prozesskostenhilfe für Rädelsführer schulischer Gewalt

0

LÜNEBURG/HANNOVER. Wer in der Schule andere Jugendliche zu Gewalttaten anstachelt, bekommt keine Prozesskostenhilfe, wenn er sich rechtlich gegen Ordnungsmaßnahmen der Schule wehren will. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden und damit eine gleich lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. (Az. 2 PA 490/18)

Konkret geht es um den Fall eines inzwischen 14-Jährigen, der von der Schule verwiesen wurde, weil er als Rädelsführer wiederholt andere Jugendliche in der Pause zur Gewalt gegen Mitschüler angestiftet hatte. Dadurch habe er die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet und den Schulbetrieb nachhaltig und schwer beeinträchtigt, heißt es in dem nun veröffentlichten Beschluss. Dass der Schüler die Übergriffe nicht selbst ausgeführt, sondern die Attacken zielgerecht organisiert habe, wirke sich sogar erschwerend aus.

Keine Prozesskostenhilfe für Gewaltanstifter, hat jetzt das OVG Lüneburg bestätigt. Bild: sokaeiko / pixelio.de

Hinzu komme, dass der 14-Jährige schon früher durch respektloses Auftreten gegenüber Lehrkräften sowie durch Bedrohungen, Beleidigungen und körperliche Übergriffe gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern aufgefallen war. Vorherige Ordnungsmaßnahmen der Schule wie befristete Ausschlüsse vom Unterricht oder die Überweisung in eine Parallelklasse hätten nicht zur Verhaltensänderungen des Jungen geführt.

Der vom zuständigen Gremium der Schule angeordnete Wechsel in eine weiter entfernt liegende Schule sei deshalb nicht zu beanstanden. Weil rechtliche Schritte des 14-Jährigen und seiner Erziehungsberechtigten kaum Aussicht auf Erfolg hätten, sei ihm Prozesskostenhilfe zu versagen, heißt es im OVG-Beschluss. (dpa)

Schüler verbreitet Gewaltvideos – Ausschluss vom Unterricht rechtens

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments