BONN. Das Bonner Landgericht hat am Donnerstag einen 43-jährigen Lehrer einer Bonner Schule wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Damit ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert hatte. „Es muss sich rumsprechen, dass es für Delikte, die so massiv sind, keine Freiheitsstrafe mit Bewährung mehr gibt”, hieß es in der Urteilsbegründung: „Wir meinen, das ist das richtige Signal.”
Der Studienrat hatte in 15 Fällen über ein Jahr lang im Internet mit acht- bis zwölfjährigen Mädchen Live-Chats geführt und sie zu sexuellen Handlungen überredet oder vor ihnen ausgeführt. Die Live-Chats hatte der Angeklagte aufgezeichnet und auf seinem Computer gespeichert; sie waren neben kinderpornografischen Dateien bei einer Hausdurchsuchung im März 2018 sichergestellt worden. Seitdem ist der Pädagoge vom Schuldienst suspendiert.
Ursprünglich waren 44 Fälle angeklagt gewesen, davon waren viele eingestellt worden, weil der rechtsmedizinische Gutachter, der sich auf Altersbestimmung spezialisiert hat, nicht sicher war, ob die Mädchen unter 14 Jahre alt waren. Die Konsequenzen für den Studienrat sind einschneidend: Mit dem Urteil verliert der 43-Jährige seinen Beamtenstatus und auch sämtliche Pensionsansprüche. (dpa)