Website-Icon News4teachers

Wer sein Recht auf Inklusion wahrnimmt, muss für den Schulweg teuer bezahlen

DÜSSELDORF. Besucht ein Kind mit Handicap in NRW eine Regelschule, kommen auf Eltern oft hohe Kosten zu. Mehrere Tausend Euro müssen manche Familien pro Jahr für den Schulweg aufbringen. Dies berichtet die “Rheinische Post”. Das Schulministerium, das das Problem dadurch mitverursacht hat, indem es die Inklusion auf wenige Regelschulen begrenzt hat, zuckt mit den Schultern – und verweist auf die Zuständigkeit der Kommunen.

Eltern behinderter Kinder haben ohnehin schon viel zu tragen – in NRW auch noch hohe Kosten für den Schulweg, zumindest wenn sie ihr Recht auf einen Platz an der Regelschule wahrnehmen. Foto: Shutterstock

Eltern behinderter Kinder müssen in NRW die Fahrtkosten zur Schule zunehmend selbst tragen. “Wir hören von Problemen, insbesondere in ländlicheren Gebieten wie dem Bergischen Land, Ostwestfalen-Lippe oder dem Kreis Mettmann”, sagte Eva-Maria Thoms, Vorsitzende des Behinderten-Vereins “mittendrin”, der Düsseldorfer “Rheinischen Post”. Ursache sei, dass die Schulträger in vielen Kommunen nur die Fahrten zu Förderschulen organisierten und bezahlten.

Recht auf Besuch einer Regelschule, aber…

Wenn ein Kind mit Handicap aber eine Regelschule besuche, wo es mit anderen, nicht-behinderten Kindern zusammen unterrichtet wird, seien überwiegend die Eltern in der Pflicht. Die Kosten belaufen sich Betroffenen zufolge auf mehrere Tausend Euro im Jahr. Immer mehr Eltern wünschen sich aber gerade den Besuch einer Regelschule für ihr behindertes Kind. In Nordrhein-Westfalen haben Kinder (wie in den meisten Bundesländern) einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung durch das Schulgesetz. Der ist allerdings mit einem Ressourcenvorbehalt verbunden – heißt: die Schulplatzwahl wird beispielsweise davon abhängig gemacht, ob geeignete Schulräume vorhanden sind.

Anzeige

Dem NRW-Schulministerium, das die Inklusion ab Klasse 5 seit 2018 auf wenige Schwerpunktschulen konzentriert, ist das Problem bekannt. Der Schulträger, also meist die Kommune, und nicht die Landesregierung entscheide über Art und Umfang der Beförderung, hieß es dazu lapidar. Bei Förderschulen sei es eher möglich, Schülerspezialverkehre wirtschaftlich verträglich einzurichten, da durch die Konzentration von Schülern mit entsprechender Behinderung auf einen Schulort kostengünstigere Sammelbeförderungen angeboten werden könnten. Es gebe aber stets einen Fahrtkostenzuschuss von 13 Cent je Kilometer (der allerdings nicht ausreicht, um die Kosten zu decken).

Heißt dann wohl: Inklusion muss man sich leisten können. News4teachers / ots

Inklusion in der Schule ist ein Menschenrecht – doch ob es gewährt wird, regeln die Länder nach Gutsherrenart

 

Die mobile Version verlassen