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Lehrer mit AfD-Parteibuch geraten unter Druck: „Unser Staat muss dafür sorgen, dass Rechtsextreme keine Kinder unterrichten“

Biedermann und Einpeitscher: Der AfD-Funktionär und frühere Lehrer Björn Höcke. Foto: Alexander Dalbert / Wikimedia Commons

Biedermann und Einpeitscher: Der AfD-Funktionär und frühere Lehrer Björn Höcke. Foto: Alexander Dalbert / Wikimedia Commons

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BERLIN. Dass der Verfassungsschutz den „Flügel“ um den Thüringer Landespolitiker (und Geschichtslehrer) Björn Höcke vom „Verdachtsfall“ zum „Beobachtungsfall“ heraufgestuft hat, könnte für Lehrer mit AfD-Parteibuch bundesweit Konsequenzen haben: Jeder parteinahe Staatsbedienstete, der sich mit radikalen Äußerungen hervorgetan hat, muss ab sofort mit Sanktionen rechnen. Die Spanne reicht vom Verweis bis hin zur Entfernung aus den Dienst. Die Innenministerien der Länder bereiten offenbar gezielte Schritte vor.

„Bei Björn Höcke ist die Lage eigentlich klar“: Der Thüringer AfD-Fraktionschef wird Schwierigkeiten haben, in den Schuldienst zurückzukehren. Foto: Alexander Dalbert / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Das Städtische Gymnasium Riesa (Motto: „Leistung, Vielfalt, Lebensfreude“) benötigte dringend einen Lehrer für die Fächer Geschichte sowie Gesellschaft, Rechtserziehung und Wirtschaft. Im Februar bekam es vom Schulamt einen Kandidaten zugewiesen: den Dresdner AfD-Stadtrat Gordon E.. Die Abordnung hat zu hitzigen Diskussionen unter der Elternschaft geführt, ob ausgerechnet ein AfD-Politiker als Geschichtslehrer tragbar ist. Laut AfD Sachsen fühlen sich etwa 70 bis 80 Prozent der AfD-Mitglieder im Freistaat dem sogenannten „Flügel“ zugehörig.

“Rechtsextremistische Bestrebung”

Zum „Flügel“ hat der Verfassungsschutz nun – nachdem er ihn im vergangenen Jahr zum  „Verdachtsfall“ erhob – einen klaren Befund: „Die Positionen sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte haben sich verdichtet. Der ‚Flügel‘ ist als rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen“, so erklärte der Präsident des Bundesamtes, Thomas Haldenwang. Die AfD-Bewegung gilt deshalb jetzt als „Beobachtungsfall“; sie wird damit zum Ziel nachrichtendienstlicher Operationen. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden.

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Nach Ansicht der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken müssen Bedienstete im öffentlichen Dienst, die sich zum „Flügel“ bekennen, ab sofort mit Konsequenzen rechnen. „Es ist höchste Zeit, dass unser Staat dafür sorgt, dass Angehörige rechtsextremer Vereinigungen wie der AfD und ihrem ‚Flügel‘ in diesem Land keine Kinder unterrichten, keine Straftäter ermitteln, nicht für unsere Sicherheit sorgen und nicht in Verwaltungen oder Gerichten über das Schicksal von Menschen entscheiden“, sagte Esken dem “Handelsblatt”.

“Dieser Mann darf nie wieder als Lehrer arbeiten”

Die Diskussion um die Frage, wie radikal insbesondere Lehrer sein dürfen, gibt es schon länger – sie entzündete sich immer wieder an der Person des Thüringer AfD-Spitzenkandidaten Björn Höcke. „Dieser Mann darf nie wieder als Lehrer arbeiten“, forderte beispielsweise der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius bereits im vergangenen September (News4teachers berichtete). Ein wehrhaft-demokratischer Staat müsse ein rechtsstaatliches Verfahren einleiten, um Höcke den Beamtenstatus abzuerkennen, forderte der SPD-Politiker. Wer das Gedankengut des “Flügels” teile, widerspreche dem Bild, das das Grundgesetz von Richtern, Staatsanwälten, Lehrern, Polizisten und Finanzbeamten habe. „Wer sich offen zum Flügel bekennt, dem sollte der Beamtenstatus aberkannt werden“, unterstrich Pistorius. „Solche Leute haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“

Höcke, Geschichts- und Sportlehrer von Beruf (aber derzeit für sein Abgeordnetenmandat vom Beamtenstatus freigestellt) hat immer wieder Kritik am Holocaust-Gedenken der Deutschen – und insbesondere der Schulen in Deutschland – geübt und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert. In den Schulen werde die deutsche Geschichte „mies und lächerlich“ gemacht. Das Holocaust-Mahnmal in Berlin nannte er ein „Denkmal der Schande“. Darüber hinaus verglich er die Bundesregierung mit dem Regime der DDR (siehe auch Info-Element unten).

Betroffene Beamte haben nun “ein Problem”

Jetzt, nachdem der Verfassungsschutz vorgelegt hat, machen die Sicherheitsbehörden offenbar ernst. Georg Maier (SPD), Innenminister von Thüringen und Vorsitzender der Innenministerkonferenz, erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ aktuell, dass man bei Beamten, welche sich offen zum „Flügel“ bekennen, „disziplinarische Maßnahmen beziehungsweise rechtliche Schritte“ prüfen wolle. Problematisch seien bereits Menschen, welche „verbal zündeln“ – „nicht nur gewaltbereite Extremisten“. Maier bezeichnete Anhänger der Strömung um Höcke als „geistige Brandstifter“, welche „gezielt Feindbilder“ verbreiten würden.

Das Thüringer Innenministerium will das offenbar in einem „Mitarbeiterbrief“ an alle Landesbediensteten klarstellen. Tenor: Die Beamten hätten einen Eid auf das Grundgesetz geschworen. Sollten sie einer „verfassungsfeindlichen Organisation“ angehören, hätten sie nun „ein Problem“.

Auch in anderen Bundesländern werden augenscheinlich Schritte gegen Rechtsaußen vorbereitet. Das baden-württembergische Innenministerium mahnte Beamte laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“, „bereits den Schein“ zu vermeiden, etwas mit einer Gruppe zu tun zu haben, die dem Rechtsstaat „diametral entgegengesetzt“ sei. Auf den AfD-„Flügel“ treffe dies zu, er verletze „alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, insbesondere die Menschenwürdegarantie“. In Rheinland-Pfalz erklärte das Innenministerium, dass Beamte „jederzeit die Gewähr“ leisten müssten, „sich durch ihr gesamtes Verhalten“ zum Grundgesetz zu bekennen. Auf die Frage der FAZ, ob eine Aktivität beim „Flügel“ Zweifel an dieser Gewähr begründe, antwortete das Ministerium: „Ja”.

Interner Vermerk liegt News4teachers vor

Das Bundesinnenministerium hatte bereits im Frühjahr vergangenen Jahres in einem internen Vermerk, der News4teachers vorliegt, mögliche Konsequenzen für Lehrer und andere öffentlich Bedienstete prüfen lassen. Ergebnis: „Der Katalog möglicher Disziplinarmaßnahmen ist vielfältig: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und die Entfernung aus dem Dienst“, so heißt es in dem Papier. Festgehalten wird allerdings auch: „Die Mitgliedschaft in einer Partei oder die Zughörigkeit in einer ihrer Gruppierungen/ Organisationen führt für sich betrachtet nicht zu beamtenrechtlichen Konsequenzen. Vielmehr müssen zu der Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit Handlungen bzw. Aktivitäten hinzukommen, die den Verdacht rechtfertigen, dass die jeweilige Beamtin oder der Beamte ein Dienstvergehen begangen haben.“

Das bedeutet: Bevor Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden, ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Das gilt beim „Flügel“ aber sowieso. Der ist nämlich nur eine lose Vereinigung von bundesweit geschätzt 6.000 AfD-Mitgliedern, die selbst keine eigene Mitgliederstruktur hat. Es gibt also gar keine formelle Mitgliedschaft, die sanktioniert werden könnte – jeder in der AfD, der im öffentlichen Dienst arbeitet und sich mit radikalen Äußerungen hervorgetan hat, muss ab sofort mit Konsequenzen rechnen. Das gilt gerade dann, wenn sich der “Flügel” – wie in den letzten Tagen kolportiert wird – womöglich selbst auflöst, um in der AfD aufzugehen. “Dann muss die gesamte AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden”, fordert CSU-Generalsekretär Markus Blume bereits.

„Bei Björn Höcke ist die Lage eigentlich klar“, meint Innenminister Maier einem „Spiegel“-Bericht zufolge und fordert die „Kollegen in Hessen” auf, „jetzt aktiv zu werden“. Hessens Innenministerium weist zwar darauf hin, dass Höcke durch sein Abgeordnetenmandat in Thüringen geschützt sei – betont aber: „vorerst“. News4teachers

Was der Verfassungsschutz zu Höcke und Co meint

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt zum AfD-“Flügel” fest:

“Das durch den ‘Flügel’ propagierte Politikkonzept ist primär auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, insbesondere Muslimen, und politisch Andersdenkenden gerichtet. Es verletzt alle Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die Menschenwürdegarantie sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip. Die Relativierung des historischen Nationalsozialismus ist zudem prägend für die Aussagen der ‘Flügel’-Vertreter.

Gibt gerne den Einpeitscher: AfD-Funktionär Björn Höcke. Foto: Metropolico.org / flickr (CC BY-SA 2.0)

Der Fortbestand eines organisch-einheitlichen Volkes wird vom ‘Flügel’ als höchster Wert angesehen. Der einzelne Deutsche wird nur als Träger des Deutschtums wertgeschätzt. ‘Kulturfremde’ Nicht-Deutsche gelten als nicht integrierbar. Ihnen soll eine Bleibeperspektive konsequent verwehrt werden. Ziel des ‘Flügels’ ist ein ethnisch homogenes Volk, welches keiner ‘Vermischung’ ausgesetzt sein soll.

Dies wird durch flüchtlings- und muslimfeindliche Positionen untermauert. Die Staatsbürgerschaft von muslimischen Deutschen wird in Frage gestellt. Ihnen drohen bei konsequenter Umsetzung der ‘Flügel’-Positionen Massenabschiebungen. Mittels einer aggressiven Wortwahl wird die von Migranten ausgehende Kriminalität krass überzeichnet. Befürworter einer liberalen Migrationspolitik werden zudem massiv entwürdigend beschimpft. Ihre politische Haltung wird etwa mit einer Geisteskrankheit gleichgesetzt.

‘Flügel’-Vertreter wenden sich auch gegen das Demokratie- und das Rechtstaatsprinzip. Demokratische Entscheidungen werden nur akzeptiert, wenn diese zu einer Regierungsübernahme durch die AfD führen. Im Falle des Scheiterns der AfD gelte: ‘Danach kommt nur noch: Helm auf.’

Einzelne Mitglieder des ‘Flügels’ weisen nach Informationen des BfV zudem Bezüge zu bereits als extremistisch eingestuften Organisationen auf.”

Quelle: www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/zur-sache/zs-2019-002-fachinformation-zu-teilorganisationen-der-partei-alternative-fuer-deutschland-afd

Der  Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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