Datenschutzbeauftragter warnt Lehrer vor Videokonferenzdienst Zoom

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STUTTGART. Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat Schulen aufgefordert, im digitalen Unterricht auf den US-Videokonferenzdienst Zoom zu verzichten. Sollte Zoom dennoch zum Einsatz kommen, könnten in der Folge auch rechtliche Verwarnungen oder Untersagungen ausgesprochen werden, sagte Brink am Mittwoch in Stuttgart. Seine Behörde behalte sich auch vor, mit stichprobenartigen Prüfungen den Unterrichtsablauf zu kontrollieren.

Ist derzeit bei vielen Schulen im Einsatz: Der Videokonferenzdienst Zoom. Foto: Shutterstock

Laut Landesbeauftragtem für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) ist Zoom insbesondere als Desktop-Version durch eine Reihe schwerer Sicherheits- und Datenschutzlücken in die Kritik geraten. Zudem lasse die unnötige Erhebung und Verwertung von Nutzerdaten durch Zoom vermuten, dass diese auch zum Nachteil der Schüler verwendet würden, hieß es in einer Mitteilung vom Mittwoch. In der vergangenen Woche waren an einer Video-Schulstunde mit Zoom an einer Freiburger Schule pornografische Bilder eingespielt worden.

Auch WhatsApp ist nicht datenschutzkonform

Dem LfDI zufolge sollen Schulen und Lehrer während der Coronakrise die vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellte datenschutzfreundliche Lernplattform Moodle sowie das Videokonferenzsystem BigblueButton benutzen. Das LfDI rät außerdem, den Sofortnachrichtendienst Threema Work zu verwenden, die das Kultusministerium allen Lehrern kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Im Gegensatz zum populären US-Messenger WhatsApp sei dieser datenschutzkonform. dpa

Datenschützer kritisiert Lehrer harsch dafür, WhatsApp zu nutzen („unterbelichtet“!)

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