BERLIN. Beschlossen ist es noch nicht, aber die Berliner Senatsverwaltung für Bildung beschäftigt sich aktuell mit der Maskenpflicht in Schulen. «Wir sind noch nicht zu einem abschließenden Ergebnis gekommen, aber es geht nach Rücksprache mit Wissenschaftlern in die Richtung, dass das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz außerhalb der Klassenräume in Fluren, im Treppenhaus, in den Pausen und in den Gemeinschaftsräumen gelten soll», zitiert die «Berliner Morgenpost» Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). In Baden-Württemberg wird es eine Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen geben.
Bisher war eine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule zu tragen, nicht vorgesehen. Es gebe solche Anregungen aber von Seiten einiger Schulleiter, sagte Dieter Haase aus dem Vorstand der Berliner GEW am Mittwoch auf Anfrage. «Das kann in den höheren Klassen, Sekundarstufe I und II, relativ einfach durchgesetzt werden. Es sollte aber den schulischen Möglichkeiten angepasst sein.» Grundsätzlich sieht Haase das Maskentragen in der Schule positiv und befürwortet auch, dass eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, es verpflichtend zu machen. Allerdings sei es keine gute Idee, sie verbindlich für alle Schule anzuordnen.
GEW fordert, die Entscheidung den Schulen zu überlassen
«In einer Förderschule würden die Kollegen mit dem Kopf schütteln, wenn eine Maskenpflicht eingeführt würde», sagte Haase. «Und auch in der Grundschule kann ich mir das relativ schlecht vorstellen. Man muss die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, aber es sollte eine Kann-Bestimmung sein.» Schulleitungen und Gesamtkonferenz müssten sich dann darüber verständigen, wo es geht und wo nicht.
Martin Klesmann, Sprecher der Bildungsverwaltung, sagte: «Es laufen noch Abstimmungen auch mit Verbänden.» Es seien auch noch rechtliche Fragen offen. Die Planungen liefen darauf hinaus, dass die Pflicht nicht im Unterricht gelten solle, auch nicht in AGs oder bei der Betreuung im Hort.
VBE: Maskenpflicht sollte auch in der Grundschule gelten
In Baden-Württemberg hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits vor zwei Wochen angekündigt, dass nach den Sommerferien an allen weiterführenden Schulen im Land eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt. Wer dann auf dem Schulgelände und in den Gebäuden unterwegs ist, muss eine Alltagsmaske tragen. Während des Unterrichts soll die Maskenpflicht aber nicht gelten.
Der VBE Baden-Württemberg sprach von einem «Schritt in die richtige Richtung». Allerdings solllte die Maskenpflicht auch für die Primarstufe gelten. «Überall da, wo wir Verbundschulen haben, wird andernfalls die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen und die andere Hälfte nicht, dies ist absurd», betonte der Landesvorsitzende Gerhard Brand. News4teachers / mit Material der dpa
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Kretschmann erwägt Maskenpflicht für ältere Schüler – um Lehrern entgegenzukommen
