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Dyskalkulie: Schüler mit Rechenschwäche erhalten Ausgleich – dank einer Lehrerin

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DRESDEN. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen Schülerinnen und Schüler mit einer Rechenschwäche in Sachsen erstmals verbindlich einen Nachteilsausgleich erhalten. Der Landtag verständigte sich dazu am Mittwochabend auf einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag, dem sich alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD anschlossen. Künftig wird Dyskalkulie im Freistaat als Teilleistungsschwäche anerkannt. Damit endet eine jahrelange rechtliche Grauzone – ausgelöst durch das beharrliche Engagement einer Grundschullehrerin.

Zahlensalat. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Nach den Beschlüssen des Parlaments soll der Nachteilsausgleich zunächst für die Klassenstufen 1 bis 3 gelten. Betroffene Kinder können unter anderem zusätzliche Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungen erhalten, differenzierte Aufgabenstellungen nutzen, mehr Raum für Nebenrechnungen bekommen oder von besonderen didaktisch-methodischen Hilfsmitteln profitieren. Die konkrete Ausgestaltung soll eine Arbeitsgruppe mit Sachverständigen erarbeiten.

Kultusminister Conrad Clemens (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit. „Jeder Schüler zählt. Ich freue mich über den gemeinsamen Antritt, Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Rechenschwäche gezielt zu unterstützen. Wir werden jetzt zügig die Voraussetzungen dafür schaffen“, sagte Clemens. Mit dem Beschluss erkennt Sachsen erstmals offiziell an, dass Rechenschwäche kein individuelles Versagen, sondern eine spezifische Lernbeeinträchtigung ist, die pädagogische Konsequenzen erfordert.

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Ausgangspunkt für die parlamentarische Initiative war eine Petition der Grundschullehrerin Elena Biryukova aus Delitzsch in Nordsachsen. Die Pädagogin hatte 2024 öffentlich gemacht, wie sehr Kinder mit Dyskalkulie im sächsischen Schulsystem bislang durchs Raster fielen. Als Lehrerin und Mutter habe sie immer wieder erlebt, dass Lernschwächen zwar diagnostiziert, aber im schulischen Alltag kaum berücksichtigt würden, berichtete sie dem MDR.

Biryukova schilderte, dass es für Lehrkräfte kaum strukturelle Unterstützung gebe. Während bei einer ADHS-Diagnose etwa die Klassenstärke formal reduziert werde, müssten Kinder mit Rechenschwäche „nebenbei“ gefördert werden, weil Dyskalkulie nicht als Teilleistungsschwäche anerkannt sei. Auch in ihrer eigenen Ausbildung zur Quereinsteigerin habe das Thema keinerlei Rolle gespielt. Lehrkräfte und Eltern würden mit der Problematik weitgehend allein gelassen, kritisierte sie.

Besonders problematisch sei die Diagnostik. Derzeit müssten Eltern und Lehrkräfte die Rechenschwäche selbst erkennen und sich eine Bestätigung durch den Schulpsychologischen Dienst organisieren – möglichst schon in der ersten Klasse. Fehle das Wissen oder das Problembewusstsein, rutschten viele Kinder durch. Ohne gezielte Förderung verfestige sich die Rechenschwäche, oft mit negativen Folgen für andere Fächer und die schulische Motivation insgesamt. Biryukova verwies zudem auf Fälle, in denen Kinder nach umstrittenen Intelligenztests an Förderschulen für geistige Entwicklung überwiesen worden seien, obwohl keine entsprechende Beeinträchtigung vorlag.

Gemeinsam mit Elternvertretern forderte sie in ihrer Petition eine Gleichstellung von Dyskalkulie mit der Lese-Rechtschreib-Schwäche. Konkret verlangte sie eine verbesserte Diagnostik, einen verbindlichen Nachteilsausgleich ab der ersten Klasse sowie die Finanzierung von gezielten Fördermaßnahmen. Private Dyskalkulie-Trainings kosteten nach ihren Angaben pro Schuljahr häufig mehrere tausend Euro – Beträge, die viele Familien nicht aufbringen könnten.

Politische Unterstützung erhielt die Petition insbesondere vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Dessen bildungspolitischer Sprecher Lars Wurzler erklärte, mit dem Landtagsbeschluss werde „nach jahrzehntelanger Unsicherheit“ endlich verbindliche und rechtssichere Hilfe geschaffen. Die Anerkennung der Rechenschwäche dürfe jedoch kein symbolischer Akt bleiben. „Besonderes Augenmerk muss zudem auch auf höhere Klassenstufen gelegt werden“, forderte Wurzler.

„Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen“

Auch andere Fraktionen verbanden den Beschluss mit weitergehenden Erwartungen. Die Linken-Abgeordnete Luise Neuhaus-Wartenberg plädierte dafür, Lehrkräfte gezielt im Umgang mit Dyskalkulie zu schulen. „Selbstverständlich sollten auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen“, sagte sie. Eine gute Förderung in Kita sowie in den Klassen 1 und 2 könne der Entwicklung einer Teilleistungsschwäche am besten vorbeugen. Zudem müsse man wegkommen von der verbreiteten Unterstellung, betroffene Kinder seien faul oder würden durch Nachteilsausgleiche unzulässig bevorteilt.

Die CDU betonte in der Debatte vor allem den präventiven Ansatz. Bildungsexperte Holger Gasse erklärte, man habe den ursprünglichen Antrag im Rahmen eines intensiven Konsultationsverfahrens fachlich geschärft. Ziel sei es, Rechenschwierigkeiten nicht pauschal als Behinderung abzustempeln, sondern deren gezielte Überwindung in den Mittelpunkt zu stellen. „Wir wollen Defizite nicht nur verwalten, sondern durch frühes Erkennen und passgenaue Förderung beheben“, so Gasse. Auch die Grünen verwiesen auf die Bedeutung der frühkindlichen Bildung und des Übergangs von der Kita in die Grundschule.

Der Gruppenantrag ist das Ergebnis des sogenannten Konsultationsmechanismus im sächsischen Landtag. An diesem beteiligen sich alle Fraktionen außer der AfD. CDU und SPD regieren im Freistaat in einer Minderheitskonstellation und sind auf wechselnde Mehrheiten angewiesen. Über den Mechanismus können auch Oppositionsfraktionen eigene Projekte mehrheitsfähig machen.

Wie viele Kinder tatsächlich von einer angeborenen Rechenschwäche betroffen sind, ist unklar. Schätzungen reichen von zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung. Bei einer Quote von fünf Prozent wären das in Sachsen derzeit rund 20.000 Kinder und Jugendliche an Regelschulen. In anderen Bundesländern ist Dyskalkulie bereits seit Jahren als Teilleistungsschwäche anerkannt. Dort erhalten betroffene Schülerinnen und Schüler unter anderem mehr Zeit für Klassenarbeiten, zusätzliche Hilfsmittel oder eine veränderte Leistungsbewertung.

In Sachsen fehlten solche verbindlichen Regelungen bislang vollständig. Dass sich dies nun ändert, ist wesentlich auf den öffentlichen Druck zurückzuführen, den eine einzelne Lehrerin aufgebaut hat – und auf eine Debatte, die damit aus dem Klassenzimmer heraus den Weg in die Bildungspolitik gefunden hat. News4teachers / mit Material der dpa

„Kinder werden im Stich gelassen!” VBE beklagt Umgang mit Legasthenie, Dyskalkulie

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Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Inklusion und Förderung, anstelle auszusortieren? Weiter so! 😉

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

AOGS? Und jetzt??

Schlaubi
1 Monat zuvor

Na dann mal ran an den Speck! Ich finde, dass jede Schule ein entsprechendes Diagnose- und Förderkonzept bis gestern ausarbeiten muss.
Mein Lehrer meinte früher zu uns, dass in einigen Klassen ca. 120% der Anwesenden eine Dyskalkulie haben.

Mein_Senf
1 Monat zuvor

In Hessen gibt es scheinbar ab Klasse 5 keine Dyskalkulie mehr; Nachteilsausgleiche sind nicht zugelassen. Es muss sich etwas ändern!

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Mein_Senf

Bei sauberer Diagnose bin ich bei Ihnen. So, wie LRS gehandhabt wird, kann ich nicht gelernt und aufgrund von Störung nicht gekonnt, nicht unterscheiden. Das Ausruhen vieler Schüler auf dem Attest verstärkt den Eindruck.

Heinz
1 Monat zuvor

Während bei einer ADHS-Diagnose etwa die Klassenstärke formal reduziert werde,….“

Wenn ich das lese, würde ich gerne das Bundesland wechseln. In NRW bedeutet eine ADHS Diagnose in den meisten Fällen nicht mal die Zuteilung eines Förderschwerpunktes. Nur die wenigsten haben den Förderschwerpunkt Emotional-sozial.
Aber auch, wenn dies anders wäre, würde dies in NRW eh nichts bringen, das man hier mit Inklusionsklassen umgeht, wie mit Klassen, wie es sie vor 15 Jahren gab. Eine Inklusionsklasse mit 5-7 zieldifferenten Kindern und insgesamt 28-30 Schülern ist in NRW nicht ungewöhnlich.
ADHS gibt es im Grunde in der jeder Klasse ca. 2-4 Schüler, das interessiert kaum noch jemanden, gehört zum Normalfall …. kein Wunder, dass NRW im Deutschlandvergleich immer eines der schlechtesten Bundesländer ist.

Alese20
1 Monat zuvor
Antwortet  Heinz

Leider kommt es in NRW auch vor, dass sich alle Gymnasien einer Stadt ganz von der Inklusion verabschiedet haben. Das ist gerade für schlaue Kids unfair.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Alese20

Zielgleiche Inklusion gibt es in NRW in allen Gymnasien.

Alese20
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ja, ich las auch, dass zielgleich noch ginge. Aber, wieviele barrierefrei Gymnasien kennen Sie? Wieviele Schule haben Aufzüge, Assistentensysteme für Sehbehinderte etc. Ich habe den Eindruck, dass man sich dahinter versteckt und dann gar keine Inklusion mehr betreibt.
Ich kenne zumindest eine Stadt, in der seid 2019 die Gymnasien inklusionsfreier Bereich sind (https://politik.watson.de/politik/deutschland/560297467-immer-mehr-gymnasien-in-nrw-steigen-aus-der-inklusion-aus).

Ich weiß leider nicht, wie dort dann mit Neurodivergenzen umgegangen wird. Zählt es als zielgleich, wenn man zwar theoretisch die Standards erfüllen könnte, aber man dazu besondere Bedingungen benötigt: ruhiger separater Raum für Pausen oder um zwischendurch mal Energie zu tanken oder die Möglichkeit, außerhalb des vollen Klassenraums die Aufgaben zu bearbeiten?

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Gegen die ist auch nichts einzuwenden

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Sehe ich auch so.

Die Behauptung von Alese20, dass es Inklusion an Gymnasien nicht gebe, ist aber falsch.

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Inklusion im Sprachgebrauch bezieht sich aber eher auf die zieldifferente Beschulung.

unfassbar
1 Monat zuvor

Dann hoffen wir mal, dass die Dyskalkulietests nicht so wachsweich werden wie die LRS-Tests, und dass eine Rechenschwäche und die Rechenstörung nicht zu einem Synonym werden. Bei der Leserechtschreibschwäche und der Leserechtschreibstörung ist es schon so. Außerdem soll es im Gegenzug eine Zeugnisbemerkung und eine echte Förderung geben, damit sich die Kinder nicht auf dem Nachteilsausgleich ausruhen.

Hans Hoffmann
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Aber genau so wird es kommen. Vor lauter Angst irgendwen zu benachteiligen, werden die Fallzahlen immer mehr werden. Allen, die es nicht eindeutig nicht haben, wird es bescheinigt werden – so wie bei Legasthenie/LRS.

Walter Hasenbrot
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Hoffmann

Es gibt einen Unterschied zwischen den Nachteilsausgleichen bei LRS und Dsykalkulie.

Bei LRS ist es (in NRW) möglich, dass die Rechtschreibung als Nachteilsausgleich gar nicht gewertet wird. Laut Artikel ist die Nichtbenotung der Rechenleistung aber nicht im Gespräch, sondern unterstützende Maßnahmen wie z.B. eine Verlängerung der Arbeitszeit.

Das ist meiner Meinung nach auch richtig so. Rechnen ist eine zentrale Kulturtechnik, ohne die man in allen Naturwissenschaften (und auch im Alltag) nicht auskommt. Eine Ausklammerung der Benotung würde kein Bild der realen Leistungsfähigkeit eines Schülers oder einer Schülerin ergeben.

Hans Hoffmann
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Mir geht es noch nicht einmal darum, was wie warum gewertet wird, sondern darum, dass jeder, der nicht bei drei auf dem Baum ist, heutzutage irgendein Attest bekommt und die, die wirklich etwas haben und tatsächlich Unterstützung brauchen, in der Masse untergehen. Mir kann keiner erzählen, dass tatsächlich in jeder der fünf 5. Klassen bei uns zwischen 6 und 10 echte Legastheniker/LRSler sitzen – bei Klassengrößen von 28 bis 31 Schülern. Von AD(H)S gar nicht zu reden. Das steht doch in keinem Verhältnis. Und jeder von denen kriegt andere Vergünstigungen – sowohl einzeln als auch in Kombination: Zeitverlängerung in unterschiedlichem Umfang von 20 bis 50%, Vergrößerung der Aufgabenblätter, Vorlesen bzw. Erläutern der Aufgabenstellung, Abfrage nur am Platz, Sitzplatz vorne, Abfrage nur in den Stunden 1 bis 4 usw. usf. Wobei ich mich bei manchen dieser Vergünstigungen frage, was die mit Legasthenie/LRS zu tun haben.
Inzwischen wird sogar von “strategischem LRS” gesprochen und Eltern sagen mir ins Gesicht, dass sie die Vergünstigungen “halt mitnehmen”, sonst “wäre man ja blöd”. Bei Fragen nach therapeutischen Maßnahmen erntet man Entrüstung (“Das kostet ja was!”, “Für sowas haben wir keine Zeit!”) Ich als Lehrkraft fühle mich da belogen und ausgenutzt und ärgere mich, dass die, die es wirklich bräuchten, wie so oft, hinten runter fallen.

Cora
1 Monat zuvor
Antwortet  Hans Hoffmann

Wow, wo unterrichten Sie denn? Ich kann mir das kaum vorstellen, dass das so einfach laufen kann. In unserer Region in BW wird der Nachteilsausgleich von den Schulen nur gewährt, wenn die Schüler eine mehrstündige fachärztliche Testung (i.d.R. zwei Termine) mit entsprechender Diagnose und Ergebnisnachweis der untersuchten Teilleistungen vorlegen und nachweisen können, dass das Kind entsprechende individuelle Förderung (Lerntherapie/Logopädie) erhält bzw. diese veranlasst wurde. Der Nachteilsausgleich wird dann unter Hinzuziehen der entsprechenden Förderkraft individuell erarbeitet und festgesetzt. Das Ganze nicht nur zur Erstdiagnose, sondern auch jeweils bei Übertritt auf die weiterführende Schule und beim Erreichen der Mittelstufe und ggfs. vor Abschlussjahr. Fällt eine Sache weg (z.B. die spezielle Förderung oder bei Testung sind dank Training nur noch 2 statt mindestens 3 Teilleistungsgebiete außerhalb der Norm), fällt damit automatisch der Nachteilsausgleich weg. Der Aufwand ist also nicht zu unterschätzen, das tut sich keine Familie ohne Not an…

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ja, für den Lerneffekt des betroffenen Schülers macht eine solche Maßnahme vermutlich Sinn. Wichtig ist dabei aber auch, diesen Nachteilsausgleich jederzeit transparent zu machen (z.B. auf dem Zeugnis), damit sowohl der Schüler als auch jeder an der Leistung des Schülers interessierte die erbrachte Leistung einschätzen kann.

Die Balkon
1 Monat zuvor

Was passieren wird ist, dass die Diagnose Rechenschwäche explodieren wird. Dann nutzt es nicht den Schwachen, sondern schadet dem Rest. Warum überlässt man so etwas nicht dem Kollegium?

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Die Balkon

Mit LRS, Dyskalkulie, Soziophobie demnächst zum Abitur.

Warte darauf, dass die ersten mit “Denkschwäche” die KI als zugelassenes Hilfmittel für Unterricht, Klausuren und Abitur bekommen…

Und wer hat dann Schuld, wenn die Absolventen nichts können? Klar!

Ich fordere Nachteilsausgleich auch für Universitäten, Unternehmen und Forschung!

GriasDi
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Gibt’s diese Nachteilsausgleiche auch in anderen Ländern?

Götz
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Und für Lehrkräfte!

Alese20
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

“Mit LRS, Dyskalkulie, Soziophobie demnächst zum Abitur.”

Natürlich ist das möglich und sogar geboten. LRS und Dyskalkulie sind Neurodivergenzen und haben nichts mit dem IQ, sondern mit der Verarbeitung von Informationen zu tun. Unter ihnen gibt es wie überall eine Streuung von unter- bis überdurchschnittlichem IQ.

Auch Soziophobie sind kein Hinderungsgrund unter den richtigen Umständen ein gutes Abitur zu machen.
Warum sollte man das verwehren? Weil es Mühe macht? Darf man nur Abitur machen, wenn man neurotypisch normal ist und sich ins System pressen lässt?

Ukulele
1 Monat zuvor
Antwortet  Alese20

Das Abitur sollten alle Menschen bekommen können, die dir hierfür nötige Leistung erbringen. Wie sie das tun, ist eigentlich gleich.

Ich will aber nicht im Krankenhaus von einem Arzt mit Dyskalkulie und LRS operiert werden – und ich hoffe sehr, dass zumindest bei den wirklichen wichtigen Studiengängen diese Art der Nachteilsausgleiche nicht angewandt wird, sonst bekommen wir demnächst Statiker die kein Zahlenverständnis haben und Chirurgen, die vielleicht wegen LRS eine Missverständliche Diagnose schreiben. Zu groß ist mir da die Gefahr von Verwechslungen, falscher Interpretation usw.

Alese20
1 Monat zuvor
Antwortet  Ukulele

Für wie wahrscheinlich halten Sie es denn, das jemand mit Dyskalkulie freiwillig Statiker wird? In der Regel haben diese Menschen andere Interessen und Talente und neigen bestimmt nicht zu Masochismus.

Beim Chirurgen sehe ich das unkritisch. Es gibt genug Assistentensysteme ( diktieren), die das übernehmen.

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Es gibt auch schon Referendare mit Nachteilsausgleich (LRS). Bisher noch kein Deutschlehrer dabei, aber kann noch kommen.

HarneEinrichson
1 Monat zuvor

Ich habe auch Kommilitonen mit LRS Nachteilsausgleich (Grundschullehramt)

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Der Unterschied zwischen LRS und Dyskalkulie ist, dass LRS nur einen Teilbereich der Deutschnote betrifft, Dyskalkulie aber den gesamten mathematischen Bereich umfasst….ich kann die Rechtschreibnote aussetzen, die Mathenote aber nicht….
Ich habe aktuell gerade zwei Kinder mit Dyskalkulie, die können im Zahlenbereich bis 20 gerade so rechnen (Klasse 3)….denen nützen Zeitverlängerung und Hilfsmittel leider gar nichts, weil sie aktuell nur Aufgaben aus Klasse 1 lösen können….und jetzt??

Alese20
1 Monat zuvor

Die brauchen gesonderten Unterricht, in dem alles kleinschrittiger gelehrt wird. Ich kenne zumindest einen Fall ( ich weiß, annekdotisch und so), wo die Eltern eine speziell geschulte Nachhilfe nutzen. Das Kind schafft jes dadurch jetzt in der 9ten immerhin auf 2-3. In der Schule versteht es neue Themen erstmal garnicht, aber durch die Zwischenschritte in der Nachhilfe kommt dann dasVerständnis.

Wirklich schade, dass das immer von den Eltern abhängt, dass das möglich ist.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Alese20

Sehe ich ganz ähnlich….aber Frau Feller hat ja Förderunterricht (was leider auch PreSch und FörSch umfasst) einkassiert. Gefördert soll im Klassenverband, natürlich sehr differenziert…..Ich bin zwar eine sehr erfahrene Mathelehrerin, aber das überfordert mich bei weitem…..so hängt es tatsächlich von den Eltern ab, aber die können sich eine darauf zugeschnittene Matheförderung (also eine Lerntherapie) nicht leisten…..
Das tut mir auch unendlich leid…..

Cornelia
1 Monat zuvor
Antwortet  Alese20

Eines meiner Kinder bekam im 2. Schuljahr Zeitverlängerung bei den Mathematikarbeiten. Das hat ihm sehr viel geholfen. Seine sehr erfahrene ältere Lehrerin sagte: ” Wenn er mehr Zeit zur Verfügung hat, bekommt er alle Aufgaben raus.” Um das geht es doch auch: Dass der Schüler erkennt, ich brauche zwar länger als andere, aber ich schaffe es!

p.n.g.
1 Monat zuvor

Soeben gelesen:
Laut Studie: Ob Sie gut oder schlecht in Mathe sind, hängt vom Alter Ihrer Mutter ab
Diese Erkenntnisse kann man doch sicher nutzen, um die Zahl der Dyskalkulie-Diagnosen in Zukunft zu minimieren. Oder? (Ironie)

Elena Biryukova
1 Monat zuvor

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Beteiligten!

Es war ein langer Weg von fast 2 Jahren, und wir haben es geschafft!
Als ich die Petition gestartet hatte, war ich nicht mehr im Schuldienst tätig. Als vollbeschäftigte Lehrerin hat man einfach keine Zeit und Kräfte, sich mit Bildungspolitik auseinander zu setzen.
Nun habe ich täglich mit Dyskalkulie zu tun und kann es genau sagen, dass es nicht am Fleiß oder fehlender Begabung liegt, sondern an den differenten Sinneswahrnehmungen und damit verbundener Unaufmerksamkeit. Die Wissenschaftler sehen mit einer MRT sogar, ob es ein legasthenes/dyskalkules Gehirn ist oder nicht.

Ich hoffe, dass die Experten richtige Maßnahmen festlegen. Und bezüglich der Notenaussetzung finde ich die zeitweise begrenzte Notwendigkeit. Wenn ein Kind ständig Fünfen und Sechsen hat, motiviert das nicht, im Gegenteil. Wenn SuS dann von einer 5 auf eine 4, 3 oder sogar auf eine 2 sich verbessern, brauchen sie keinen Nachteilsausgleich mehr.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Es zeigt auch sehr schön, was man nicht während der regulären Dienstzeit leisten kann….

Cornelia
1 Monat zuvor
Antwortet  Elena Biryukova

Ich stimme Ihnen voll zu. Den zweitletzten Satz kann man nicht genug betonen.

Notmyname
1 Monat zuvor
Antwortet  Elena Biryukova

Vielen Dank für Ihren Einsatz! Als ich den Artikel gelesen habe, hatte ich Tränen in den Augen. Ich hoffe von Herzen, dass Sie und ihre Mitstreiter/innen es auch schaffen, die Nachteilsausgleiche mit in die weiterführenden Schulen zu nehmen. Ich hoffe, Hamburg folgt bald und würde gerne mehr über ihren Einsatz und die Petition wissen. Hochintelligente Kinder müssen hier ihre Schulen verlassen und es droht ein fehlender Abschluss, nur weil diese Neurodivergenz nicht anerkannt wird, obwohl sonst gute Noten im Zeugnis stehen. Dyskalkulie ist auch unterschiedlich ausgeprägt und bedeutet nicht, dass diese Kinder „nur Aufgaben der ersten Klasse lösen können“, wie ich oben in einem Kommentar gelesen habe. In vielen Fällen können diese Kinder Mathe einfach anders lernen. Wenn ich einige Kommentare lese, wird mir ganz schwindlig. Das ist reines Unwissen. Eine solche Diagnose bekommt man auch nicht einfach so gestellt. Es werden umfangreiche Tests von geschulten Experten gemacht. Das sind immer noch Vorurteile und ich hoffe, dass die Lehrenden sich besser informieren. Kinder mit Dyskalkulie können hochintelligent sein und wunderbare und bereichernde SuS. Die Neurodivergenzen sollten in allen Bundesländern in Deutschland gleich und gerecht behandelt werden. Passende und begleitende Handreichungen bedeuten für Lehrer und Lehrerinnen auch nicht mehr Arbeit, sondern sind gute Werkzeuge, um diese Kinder zum Abitur zu bringen und das Leben für alle Beteiligten zu erleichtern. Kinder mit Dyskalkulie sollten nicht länger benachteiligt oder abgeschult und Lehrende mit solchen Fällen nicht allein gelassen werden.

Anne
1 Monat zuvor

Wenn es künftig nicht mehr nur im Lesen und Schreiben einen Nachteilsausgleich gibt, sondern auch noch im Rechnen, werden sämtliche Kernaufgaben der Schule zunehmend in Frage gestellt und mit naturgegebenen Schwächen der Kinder begründet.
Das ist eine bequeme Antwort auf die Frage, warum immer mehr Jugendliche ins Leben gehen, ohne in der Schule Lesen, Schreiben oder Rechnen gelernt zu haben. Wurden sie teilweise unbegabter und lernschwächer geboren als frühere Schülergenerationen oder haben falsche Pädagogik und Bildungspolitik für die Ausbreitung von Schwächen in den Kulturtechniken gesorgt?
Auf jeden Fall werden die Lese-, Schreib- und Rechenschwächen durch die Attestierung von Legathenie und Dyskalkulie den Schülern in die Schuhe geschoben. Diese Diagnose hört sich für die betroffenen Kinder und deren Eltern im ersten Moment vielleicht erleichternd an, zumal sie versüßt wird mit einem appetitlichen Ausgleich während der Schulzeit.
Bei näherer Betrachtung ist die Diagnose jedoch eine folgenschwere Behauptung grundsätzlicher Lern- und Leistungsschwächen, für die es im späteren Leben nicht so leicht einen Ausgleich gibt. Hier schlagen die Nachteile von nicht lesen, schreiben und/oder rechnen zu können voll zu Buche.

potschemutschka
1 Monat zuvor

Kindern mit Dyskalkulie muss auf jeden Fall geholfen werden und ich begrüße diesen Nachteilsausgleich für betroffene Schüler. Allerdings wundert mich die Zunahme der Zahl von Kindern mit Rechenschwäche in den letzten Jahren und schon länger habe ich den Verdacht, dass diese wachsende Zahl im Zusammenhang mit der frühkindlichen Entwicklung steht. Immer mehr Kinder haben immer weniger Möglichkeiten ihr anschaulich-praktisches Denken (Umgang mit realen Gegenständen) altersgerecht zu entwickeln.
Diese empfohlenen Dyskalkulie-Übungen aus folgendem link waren früher in vielen Familien “Alltag” und auch im Kindergarten wurden diese Übungen praktiziert:
50 erprobte Dyskalkulie Übungen für zuhause ganz kostenlos
In der Schule mit Dyskalkulie-Übungen anzufangen ist gut, aber früher damit zu beginnen, wäre mMn. noch viel besser!

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