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Dyskalkulie: Schüler mit Rechenschwäche erhalten Ausgleich – dank einer Lehrerin

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DRESDEN. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen Schülerinnen und Schüler mit einer Rechenschwäche in Sachsen erstmals verbindlich einen Nachteilsausgleich erhalten. Der Landtag verständigte sich dazu am Mittwochabend auf einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag, dem sich alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD anschlossen. Künftig wird Dyskalkulie im Freistaat als Teilleistungsschwäche anerkannt. Damit endet eine jahrelange rechtliche Grauzone – ausgelöst durch das beharrliche Engagement einer Grundschullehrerin.

Zahlensalat. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Nach den Beschlüssen des Parlaments soll der Nachteilsausgleich zunächst für die Klassenstufen 1 bis 3 gelten. Betroffene Kinder können unter anderem zusätzliche Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungen erhalten, differenzierte Aufgabenstellungen nutzen, mehr Raum für Nebenrechnungen bekommen oder von besonderen didaktisch-methodischen Hilfsmitteln profitieren. Die konkrete Ausgestaltung soll eine Arbeitsgruppe mit Sachverständigen erarbeiten.

Kultusminister Conrad Clemens (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit. „Jeder Schüler zählt. Ich freue mich über den gemeinsamen Antritt, Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Rechenschwäche gezielt zu unterstützen. Wir werden jetzt zügig die Voraussetzungen dafür schaffen“, sagte Clemens. Mit dem Beschluss erkennt Sachsen erstmals offiziell an, dass Rechenschwäche kein individuelles Versagen, sondern eine spezifische Lernbeeinträchtigung ist, die pädagogische Konsequenzen erfordert.

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Ausgangspunkt für die parlamentarische Initiative war eine Petition der Grundschullehrerin Elena Biryukova aus Delitzsch in Nordsachsen. Die Pädagogin hatte 2024 öffentlich gemacht, wie sehr Kinder mit Dyskalkulie im sächsischen Schulsystem bislang durchs Raster fielen. Als Lehrerin und Mutter habe sie immer wieder erlebt, dass Lernschwächen zwar diagnostiziert, aber im schulischen Alltag kaum berücksichtigt würden, berichtete sie dem MDR.

Biryukova schilderte, dass es für Lehrkräfte kaum strukturelle Unterstützung gebe. Während bei einer ADHS-Diagnose etwa die Klassenstärke formal reduziert werde, müssten Kinder mit Rechenschwäche „nebenbei“ gefördert werden, weil Dyskalkulie nicht als Teilleistungsschwäche anerkannt sei. Auch in ihrer eigenen Ausbildung zur Quereinsteigerin habe das Thema keinerlei Rolle gespielt. Lehrkräfte und Eltern würden mit der Problematik weitgehend allein gelassen, kritisierte sie.

Besonders problematisch sei die Diagnostik. Derzeit müssten Eltern und Lehrkräfte die Rechenschwäche selbst erkennen und sich eine Bestätigung durch den Schulpsychologischen Dienst organisieren – möglichst schon in der ersten Klasse. Fehle das Wissen oder das Problembewusstsein, rutschten viele Kinder durch. Ohne gezielte Förderung verfestige sich die Rechenschwäche, oft mit negativen Folgen für andere Fächer und die schulische Motivation insgesamt. Biryukova verwies zudem auf Fälle, in denen Kinder nach umstrittenen Intelligenztests an Förderschulen für geistige Entwicklung überwiesen worden seien, obwohl keine entsprechende Beeinträchtigung vorlag.

Gemeinsam mit Elternvertretern forderte sie in ihrer Petition eine Gleichstellung von Dyskalkulie mit der Lese-Rechtschreib-Schwäche. Konkret verlangte sie eine verbesserte Diagnostik, einen verbindlichen Nachteilsausgleich ab der ersten Klasse sowie die Finanzierung von gezielten Fördermaßnahmen. Private Dyskalkulie-Trainings kosteten nach ihren Angaben pro Schuljahr häufig mehrere tausend Euro – Beträge, die viele Familien nicht aufbringen könnten.

Politische Unterstützung erhielt die Petition insbesondere vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Dessen bildungspolitischer Sprecher Lars Wurzler erklärte, mit dem Landtagsbeschluss werde „nach jahrzehntelanger Unsicherheit“ endlich verbindliche und rechtssichere Hilfe geschaffen. Die Anerkennung der Rechenschwäche dürfe jedoch kein symbolischer Akt bleiben. „Besonderes Augenmerk muss zudem auch auf höhere Klassenstufen gelegt werden“, forderte Wurzler.

„Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen“

Auch andere Fraktionen verbanden den Beschluss mit weitergehenden Erwartungen. Die Linken-Abgeordnete Luise Neuhaus-Wartenberg plädierte dafür, Lehrkräfte gezielt im Umgang mit Dyskalkulie zu schulen. „Selbstverständlich sollten auch Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Das wirksamste Mittel gegen Rechenschwäche besteht darin, früh einzugreifen“, sagte sie. Eine gute Förderung in Kita sowie in den Klassen 1 und 2 könne der Entwicklung einer Teilleistungsschwäche am besten vorbeugen. Zudem müsse man wegkommen von der verbreiteten Unterstellung, betroffene Kinder seien faul oder würden durch Nachteilsausgleiche unzulässig bevorteilt.

Die CDU betonte in der Debatte vor allem den präventiven Ansatz. Bildungsexperte Holger Gasse erklärte, man habe den ursprünglichen Antrag im Rahmen eines intensiven Konsultationsverfahrens fachlich geschärft. Ziel sei es, Rechenschwierigkeiten nicht pauschal als Behinderung abzustempeln, sondern deren gezielte Überwindung in den Mittelpunkt zu stellen. „Wir wollen Defizite nicht nur verwalten, sondern durch frühes Erkennen und passgenaue Förderung beheben“, so Gasse. Auch die Grünen verwiesen auf die Bedeutung der frühkindlichen Bildung und des Übergangs von der Kita in die Grundschule.

Der Gruppenantrag ist das Ergebnis des sogenannten Konsultationsmechanismus im sächsischen Landtag. An diesem beteiligen sich alle Fraktionen außer der AfD. CDU und SPD regieren im Freistaat in einer Minderheitskonstellation und sind auf wechselnde Mehrheiten angewiesen. Über den Mechanismus können auch Oppositionsfraktionen eigene Projekte mehrheitsfähig machen.

Wie viele Kinder tatsächlich von einer angeborenen Rechenschwäche betroffen sind, ist unklar. Schätzungen reichen von zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung. Bei einer Quote von fünf Prozent wären das in Sachsen derzeit rund 20.000 Kinder und Jugendliche an Regelschulen. In anderen Bundesländern ist Dyskalkulie bereits seit Jahren als Teilleistungsschwäche anerkannt. Dort erhalten betroffene Schülerinnen und Schüler unter anderem mehr Zeit für Klassenarbeiten, zusätzliche Hilfsmittel oder eine veränderte Leistungsbewertung.

In Sachsen fehlten solche verbindlichen Regelungen bislang vollständig. Dass sich dies nun ändert, ist wesentlich auf den öffentlichen Druck zurückzuführen, den eine einzelne Lehrerin aufgebaut hat – und auf eine Debatte, die damit aus dem Klassenzimmer heraus den Weg in die Bildungspolitik gefunden hat. News4teachers / mit Material der dpa

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