SCHLESWIG. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat acht Eilanträge von Lehrern abgelehnt, die mit Blick auf die Corona-Pandemie vom Präsenzunterricht an ihrer Schulen befreit werden wollten. Das Gericht hatte in seinen Beschlüssen von Donnerstag festgestellt, dass ein Anspruch auf Befreiung nur dann besteht, wenn der Präsenzunterricht für die Betroffenen trotz der getroffenen Schutzmaßnahmen unzumutbar ist (Aktenzeichen 12 B 45/20 u.a.). Die bloße Zugehörigkeit zu einer der Personengruppen, bei denen allgemein häufiger schwere Krankheitsverläufe beobachtet würden, genüge nicht.
Die Hygienemaßnahmen der Schulen, an denen die erfolglosen Antragsteller unterrichten, sind dem Gericht zufolge ausreichend. Diese seien zudem teilweise um individuelle Schutzmaßnahmen für die betroffenen Lehrer ergänzt worden. Die Lehrer hätten keinen Anspruch darauf, an ihrer Schule eine «Nullrisiko-Situation» vorzufinden. Einen allumfassenden Gesundheitsschutz während der aktuellen Pandemielage könne es nicht geben und gebe es auch in zahlreichen anderen Tätigkeitsbereichen nicht.
Die Lehrer können Beschwerde beim OVG einlegen
Von den insgesamt zehn anhängigen Anträgen sei einer zurückgenommen worden, in einem Verfahren habe die zuständige 12. Kammer eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für geboten erachtet, teilte das Gericht weiter mit. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Zu den abgelehnten Klagen gehört auch die einer Lehrerin aus dem Kreis Segeberg, die wegen einer Lungenerkrankung zu einer Risikogruppe gehört und die nach einem Gerichtsbeschluss von Anfang August vorerst keinen Präsenzunterricht geben musste.
Bildungsministerin Karin Prien, sagte zu den Beschlüssen: «Wir sehen uns dadurch in unserer Rechtsauffassung bestätigt». Die Zusage, dass die antragstellenden Lehrkräfte bis zur rechtskräftigen Klärung dieser Frage keinen Präsenzunterricht halten müssen, gelte fort. «Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zeigen deutlich, dass es immer nur um eine konkrete und individuelle Gefährdungsbewertung geht. Dessen ungeachtet gehen wir jetzt weitere Schritte zum Schutz unserer Lehrkräfte.»
Karliczek: Lehrer aus Risikogruppen nicht unzumutbar belasten
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte die Bundesländer mit Blick auf den Rechtsstreit am Wochenende davor gewarnt, Lehrer aus Corona-Risikogruppen unzumutbaren Belastungen auszusetzen. „Wichtig für jeden Arbeitgeber ist, auf die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu achten“, mahnte Karliczek und betonte. «Wir brauchen die Kompetenz aller Lehrerinnen und Lehrer. Dabei müssen wir sicherstellen, dass die Arbeit für sie nicht zu einem persönlichen Risiko wird.»
Die GEW wirft Prien einen «hartherzigen Kurs» vor, der betroffene Lehrkräfte in den Präsenzunterricht zwinge. Allerdings wird die Linie offenbar auch in anderen Bundesländern verfolgt. So erklärte GEW-Bundesvorstand Ilka Hoffmann, die Gewerkschaft beobachte bei den betriebsärztlichen Begutachtungen insgesamt eine sehr restriktive Vorgehensweise. „Bei einer weniger strengen Handhabung würden einfach zu viele Lehrer fehlen.“ Sie sehe eine große Verunsicherung. „Der Arbeits- und Gesundheitsschutz kommt viel zu kurz. Das ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Gesundheit der Lehrkräfte ist den Behörden weitgehend egal.“ Dem Verwaltungsgereicht in Schleswig offenbar auch. News4teachers / mit Material der dpa
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GEW: Atteste von Lehrern, die Risikogruppen angehören, werden nicht anerkannt
