HANNOVER. Das erste Bundesland in Deutschland – Niedersachsen – orientiert sich beim Schulbetrieb in der Corona-Pandemie an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das heißt konkret: In Corona-Risikogebieten gilt eine Maskenpflicht auch im Unterricht der weiterführenden Schulen. Ab einem Inzidenzwert von 100 werden auch kleinere Lerngruppen möglich. Bislang hatten es alle Bundesländer trotz rasant steigender Infektionszahlen abgelehnt, die Abstandsregel im Unterricht wieder einzuführen. Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte begrüßt die Neuregelung – fordert aber darüber hinaus die Anschaffung von Luftfilteranlagen für Klassenräume.
Ab Morgen müssen Schüler an weiterführenden und berufsbildenden Schulen in Corona-Risikogebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 eine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht tragen. Zudem definiert das Land über die neue Corona-Verordnung klare Voraussetzungen für einen Wechsel von Schulen in den Unterricht im Wechselmodell: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 100 kann eben diese Schule zu „geteilten Klassen“, in der Regel für 14 Tage, übergehen. Mit einer gewichtigen Einschränkung allerdings: Das gilt nur für Schulen, an denen zuvor vom Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme erlassen wurde, an der also für Schüler und/oder Lehrer Quarantäne angeordnet wurde.
Schüler, die nicht im Präsenzunterricht sind, werden zu Hause unterrichtet
Schüler, die sich nicht in der Schule befinden, werden im verpflichtend zu Hause unterrichtet, so heißt es in der Vorgabe. Die betrifft aktuell zum Beispiel die Landeshauptstadt Hannover, wo der Inzidenzwert am Wochenende auf 102 stieg.
Mit den neuen Regelungen sollen der Infektionsschutz in den niedersächsischen Schulen sowie die Transparenz für Maßnahmen vor Ort erhöht werden, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) erklärte. „Mit der neuen Corona-Verordnung legt Niedersachsen als erstes Land einen abgestuften Reaktions-Katalog für den Schulbereich vor. Das Ziel ist, den Präsenzbetrieb zu schützen und so lange wie vertretbar aufrechtzuerhalten. Das ist wichtig für die Kinder und für die Eltern. Zudem gilt es, klare Orientierung in unsicheren Zeiten zu geben. Daher legen wir fest, wann es an der Zeit ist, die Klassengröße zu halbieren und damit die Präsenz im Klassenzimmer zu reduzieren. Das gibt den Gesundheitsämtern, aber auch den Schulleitungen und Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern Klarheit, ab wann welche Schritte erfolgen. Oberste Maxime bleibt weiterhin, dass der Gesundheitsschutz für die Kinder sowie aller in Schule Beschäftigter gewahrt bleibt. Hierfür evaluieren wir das Infektionsgeschehen stets neu“, so Tonne.
Für Kitas gilt: Das Gesundheitsamt kann in einer Kindertageseinrichtung einen eingeschränkten Betrieb anordnen, wenn in Bezug auf das Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem die Kindertageseinrichtung liegt, die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt. Im eingeschränkten Betrieb gilt dann wieder das Prinzip der strengen Gruppentrennung und offene Gruppenkonzepte sind untersagt.
RKI-Empfehlungen für Schulen werden nicht vollständig umgesetzt
Mit der Regelung für die Schulen orientiert sich Niedersachsen als erstes Bundesland an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts – setzt sie allerdings nicht vollständig um. Das RKI empfiehlt ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb – hier geht es hin).
„Die Entwicklung der letzten Tage hat nicht nur steigende Corona-Fallzahlen im ganzen Land gebracht, sondern auch zu bedenklich mehr Corona-Fälle an unseren Schulen geführt. Es ist naiv zu glauben, dass Corona vor Schulen einen Bogen machte. Deshalb muss wie im täglichen Leben die Anwendung der AHA-Regel sicher gestellt sein“, sagt Torsten Neumann, Verband Niedersächsischer Lehrkräfte (VNL/VDR). Auch wenn für die Lehrerschaft die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts sehr wichtig sei, müssten mit Blick auf das Infektionsgeschehen auch mögliche weitere Szenarien ins Auge gefasst und entsprechend geregelt werden – für einen Übergang zum Wechselbetrieb sei das in Niedersachsen nun geschehen.
Für Schulschließungen fehle jedoch eine solche eindeutige Regelung. „Wir fordern auch für diesen Fall eine eindeutige Regelung. Bereits ab einem Inzidenzwert von mehr als 150 ist ein kritischer Punkt erreicht, der das Aufrechthalten des Präsenzunterrichts nicht mehr rechtfertigt“, meint Neumann.
Lehrerverband: Stoßlüften im Unterricht alle 20 Minuten ist bei Kälte nicht praktikabel
Kritik übt er auch am Lüftungskonzept für die Schüler. Die von der KMK geforderte 20-5-20-Regel beim Lüften der Schulräume sei gerade in den kälteren Monaten fern jeder Realität. Alle „Fachleute“, die dieses Modell propagierten, hätten vermutlich das viel gepriesene Stoßlüften alle 20 Minuten über einen Schulhalbtag hinweg noch nicht selbst am eigenen Leibe erlebt. „Geht man von einem Schulhalbtag von 8 bis 13 Uhr aus, dann muss mehr als 10-mal der Raum durch 5-minütiges Stoßlüften von gefährlichen infektiösen Aerosolen befreit werden. Alle können sich die Auswirkungen bei niedrigen Temperaturen, womöglich unter dem Gefrierpunkt, selbst vorstellen. Und nicht in allen Schulgebäuden ist das Stoßlüften möglich“, erklärt Neumann. Der VNL/VDR fordert daher die zügige Anschaffung und den Einsatz sowohl von CO2-Ampeln als auch von Profi-Raumluftfilteranlagen.
Neumann: „Wir dürfen mit der Gesundheit unserer Schüler und Lehrkräfte nicht unverantwortlich umgehen. Unsere Schulen dürfen nicht zu Corona-Hotspots werden.“ News4teachers
KMK nimmt Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Schulen zur Kenntnis – beachtet sie aber nicht

