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Front gegen Merkel steht: Länder lehnen Regeln für Wechselunterricht geschlossen ab

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BERLIN. Die Ministerpräsidenten sind sich einig: Grundsätzlich sollen die Schulen in der Corona-Pandemie weiter offen bleiben. Über Sonderregeln zu Masken und Wechselunterricht soll weiterhin regional und auf Landesebene entschieden werden – je nach Infektionsgeschehen, aber ohne einheitlichen Maßstab. Der VBE nennt die Beschlussvorlage “enttäuschend”.

Steht allein da: Kanzlerin Angela Merkel. Foto: Shutterstock

Flächendeckende Schul- oder Kita-Schließungen stehen in der Corona-Pandemie in Deutschland auch weiterhin nicht auf der Tagesordnung. Die Bundesländer haben vor den abschließenden Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Krise ihre Position dazu noch einmal bekräftigt. Auch ein flächendeckender Wechselunterricht ist nicht geplant.

«Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet», heißt es in einer gemeinsamen Beschlussvorlage für die Videokonferenz an diesem Mittwoch mit der Kanzlerin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

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Die Länder haben sich darin auf verschiedene Maßnahmen und Empfehlungen geeinigt, um die Weiterverbreitung des Virus und Ansteckungen in Schulen einzudämmen. Die konkrete Umsetzung bleibt aber weiterhin jeweils den Bundesländern selbst vorbehalten, so wie das rechtlich auch vorgesehen ist. Bildung und Schulen liegen in ihrer Zuständigkeit. Die geltenden Corona-Regeln an den Schulen sind in den Ländern zum Teil auch bereits strenger als im gemeinsamen Papier vorgeschlagen.

MASKENPFLICHT: In Hotspotregionen mit «deutlich mehr» als 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen Schüler ab der 7. Klasse auch im Unterricht Maske tragen, schlagen die Länder vor. In Schulen ohne Corona-Fälle soll davon abgewichen werden können.

In der Realität gibt es je nach Bundesland schon längst schärfere Maskenvorschriften: In Bayern etwa müssen auch Grundschüler im Unterricht Maske tragen, in anderen Ländern gilt eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse auch im Unterricht.

WECHSELUNTERRICHT: Klassenteilung und abwechselndes Lernen zu Hause und in der Schule findet auch heute schon regional statt. Es gibt dazu etwa landeseigene Stufenpläne und auch örtliche Anordnungen für die Schulen durch die Behörden, abhängig vom Infektionsgeschehen.

Im Papier der Bundesländer wird dieses regionale Prinzip nun noch einmal bekräftigt. Weitergehende Maßnahmen, wie sogenannter Hybridunterricht, solle in «besonderen Infektionshotspots» schulspezifisch umgesetzt werden. Explizit genannt werden dabei die «älteren Jahrgänge». Einig sind sich die Länder, dass jüngere Schülerinnen und Schüler und Grundschüler als letzte auf Präsenzunterricht verzichten sollen.

QUARANTÄNEREGELN FÜR SCHÜLER: Hier schlagen die Länder ein einheitliches Vorgehen vor. Wird ein Schüler positiv auf Corona getestet, soll eine vom örtlichen Gesundheitsamt festgelegte Gruppe an Mitschülern sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden – die Tage am Wochenende zählen mit. Die Lehrer sollen wegen «des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts» nicht in diese «Clusterisolation» einbezogen werden.

Nach fünf Tagen Quarantäne sollen die betroffenen Schüler dann einen Schnelltest machen. Wer negativ ist, darf wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ist, und erst dann wieder in die Schule dürfen. Die Länder erwarten vom Bund, dass er ausreichende Testkapazitäten sichert.

LÄNGERE WEIHNACHTSFERIEN: Das Thema taucht im Beschlusspapier der Länder nicht auf. Aber auch hier haben mehrere Bundesländer, etwa Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, längst Tatsachen geschaffen und eine Ausdehnung ihrer Weihnachtsferien angekündigt. Sie sollen nun, so wie in den meisten anderen Bundesländern, nicht einen Tag vor Heiligabend, der dieses Jahr auf einen Donnerstag fällt, sondern am Wochenende davor beginnen.

MOBILE LÜFTER IM KLASSENZIMMER: Auch dazu sind dem Länderpapier zufolge keine Beschlüsse geplant. Das Umweltbundesamt bekräftigte erneut seine Einschätzung, dass solche Geräte nur eine Ergänzung sein könnten, wenn Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können.

Merkel hatte beim Gipfel in der vergangenen Woche die Länder gedrängt, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Schulen zu beachten. Das Robert-Koch-Institut sieht bereits ab einem Inzidenzwert von 50 für alle Schulen des betroffenen Gebiets eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (also auch in Grundschulen) sowie eine Verkleinerung der Lerngruppen vor, damit die Abstandsregel in den Klassenräumen eingehalten werden kann (News4teachers berichtet ausführlich über die Empfehlungen des RKI für den Schulbetrieb – hier geht es hin). Kein Bundesland beachtet bislang diese Empfehlungen. News4teachers / mit Material der dpa

Kritik vom VBE

„Was als Beschlussvorlage für das morgige Gespräch unter dem Fokus Schulbetrieb zusammengetragen wurde, ist enttäuschend”, sagt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. „Es bleibt bei unterschiedlichen Regelungen je Bundesland und nicht, wie es vernünftig wäre, Maßnahmen entsprechend klar kommunizierter Inzidenzwert zu ergreifen. So wird sich weiter um klare Aussagen herumgedrückt, ab welcher Inzidenz was konkret zu geschehen hat. Es bleiben riesige Interpretationsspielräume, denn nirgends wird definiert, was ‘deutlich mehr als 50 Neuinfektionen’ oder ‘besondere Infektionshotspots’ sind. Außerdem darf weiter jeweils von den (oft pro Schule mehreren zuständigen!) Gesundheitsämtern Quarantäneanordnungen definiert werden.“

Beckmann erneuerte seine Forderung, dass jeweils nur das Gesundheitsamt zuständig ist, in dessen Zuständigkeitsgebiet die Schule liegt. Außerdem brauche es nachvollziehbare Regelungen, denn: „Manchmal geht eine ganze Klasse in Quarantäne, andernorts nur die Sitznachbarn, wieder, wo anders niemand, weil ja gelüftet wurde. Das kann man niemandem erklären und führt zu Unmut.“

Wieso kann eine Lehrkraft weiter arbeiten – während ihre Schüler in Quarantäne müssen?

Besonders irritierend aus Sicht des VBE-Chefs: Die Lehrkräfte werden nicht in die Clusterisolation einbezogen. „Der Aspekt der Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Lehrkräfte spielt anscheinend nunmehr eine völlig untergeordnete Rolle. So kommt es zu absurden Situationen: Wenn eine Lehrkraft erkrankt, muss die erste Reihe in die Isolation. Erkrankt ein Schüler aus der 1. Reihe, muss die Lehrkraft aber nicht in Isolation. Das ist nicht nachvollziehbar – weder mit dem Blick auf den Infektionsschutz noch mit Blick auf die pädagogische Herausforderung als Lehrkraft zu erklären, weshalb man selbst weiter arbeiten gehen kann und die Kinder aber zu Hause bleiben müssen.“

Gegen Merkel: Beschluss-Entwurf der Ministerpräsidenten sieht praktisch keine Einschränkungen beim Präsenzunterricht vor

 

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