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Robert-Koch-Institut meldet weiteren mit Corona verstorbenen Lehrer/Erzieher

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BERLIN. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) ist am Wochenende ein weiterer Lehrer oder Erzieher gemeldet worden, der im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion gestorben ist. Das geht aus einem Vergleich der Lageberichte vom 22. und vom 24. Januar hervor. Im Januar sind es nun insgesamt sechs Todesfälle in der Berufsgruppe.

Mittlerweile 23 Erzieher/Lehrer sind im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben. Foto: Shutterstock

Laut aktuellem Lagebericht (vom Montag, 25. Januar) gibt es bislang insgesamt 23 Beschäftigte aus Kitas, Kindertagespflege, Schulen und Heimen, die eine Infektion mit dem Coronavirus nicht überlebt haben – 544 kamen seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus. Vor knapp zwei Monaten noch (am Dienstag, den 1. Dezember) wies die Statistik erst zwölf Verstorbene in diesem Bereich aus – 355 hatten bis dahin in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Waren es im Dezember dann fünf verstorbene Lehrer/Erzieher, die dem RKI gemeldet wurden, sind es im Januar – obwohl der Monat noch nicht vorbei ist und der Präsenzunterricht bereits im Dezember eingeschränkt wurde – bereits sechs.

Bei Corona-Infektionen wird nur selten der Beruf des Patienten erfasst und übermittelt

Die Zahlen dürften ohnehin nur die Spitze des Eisbergs zeigen. „Da Angaben zu Betreuung, Unterbringung und Tätigkeit bei vielen Fällen fehlen, ist die Anzahl der Fälle mit einer Betreuung, Unterbringung oder Tätigkeit in den einzelnen Einrichtungen als Mindestangabe zu verstehen“, so heißt es beim RKI. Offenbar wird bei Corona-Infektionen der Beruf des Patienten nur selten erfasst und übermittelt, wie der Virologe Professor Hendrick Streeck in einem Interview mit der “Rheinischen Post” kritisiert. Würde das systematisch geschehen, ließe sich das Infektionsgeschehen deutlich leichter überblicken, moniert er. Nach Daten der Krankenkasse AOK sind Erzieherinnen und Erzieher die Berufsgruppe, deren Angehörige relativ am häufigsten von Corona-Diagnosen betroffen sind – noch vor Angehörigen der Gesundheitsberufe (News4teachers berichtete ausführlich über den Befund – hier geht es zu dem Beitrag).

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Auch gibt es keine Belege dafür, dass sich die Betroffenen tatsächlich im Dienst angesteckt haben. „Für die übermittelten Covid-19-Fälle aus allen genannten Einrichtungen ist (..) unbekannt, wie hoch der Anteil derer ist, die sich auch in dieser Einrichtung angesteckt haben“, schreibt das RKI. Inwieweit die Einschränkungen im Schulbetrieb ab Dezember Einfluss haben, ist ebenfalls unklar. Die mittlere Dauer von Symptombeginn bis zum Tod wird vom RKI mit 18 Tagen angeben. Die Inkubationszeit bis zum Auftreten der Symoptome kann bis zu zwei Wochen dauern.

Im Dezember hatte das RKI Schulen noch ausdrücklich als Orte mit nennenswertem Ausbruchsgeschehen genannt

Das Robert-Koch-Institut nennt Schulen allerdings jetzt nicht mehr ausdrücklich als Orte mit einem nennenswerten Ausbruchsgeschehen – das war vor dem Jahreswechsel noch der Fall. Wörtlich heißt es im Lagebericht vom 28. Dezember: „In den meisten Kreisen handelt es sich zumeist um ein diffuses Geschehen, mit zahlreichen Häufungen in Haushalten, aber auch in Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen und Alten- und Pflegeheimen.“ In Schulen können sich während der Weihnachtsferien keine Ausbrüche ereignet haben. Mittlerweile ist in einigen Bundesländern der Präsenzunterricht wieder angelaufen, allerdings beschränkt auf einzelne Jahrgänge (Abschlussklassen) oder Schulformen (Förderschulen) oder freiwillig (wie in Hessen oder Bremen). Kitas sind in etwa der Hälfte der Bundesländer geöffnet.

Das Robert-Koch-Institut mahnt – und das betrifft auch Kitas und Schulen: „Um Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich so weit wie möglich zu vermeiden, ist eine Intensivierung der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen nötig. Hier können junge Erwachsene und Jugendliche und Personen mit vielen sozialen Kontakten durch Einhaltung der empfohlenen Maßnahmen (AHA + Lüften Regeln) in ganz besonderer Weise dazu beitragen, Übertragungen zu verhindern. Dazu zählen Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten, das Einhalten von Husten- und Niesregeln, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung/Alltagsmaske in bestimmten Situationen (AHA-Regeln). Dies gilt auch bei Menschenansammlungen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird. Beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist zusätzlich eine gute Belüftung wichtig, um eine mögliche Anreicherung von infektiösen Aerosolen zu reduzieren.“ News4teachers

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