BERLIN. Jens Spahn (CDU) ist nach Medienberichten bereit, seinen Widerstand gegen das Vorziehen der Corona-Impfung von Lehrern und Erziehern aufzugeben. Auf dem Gipfel der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) war ein Prüfauftrag, ob eine entprechende Priorisierung möglich ist, an den Bundesgesundheitsminister beschlossen worden. Spahn, der am Montag erst die neue Impfverordnung vorgestellt hatte, lenkt jetzt offenbar tatsächlich ein – Grundschullehrer und Erzieher sollen jetzt doch schon ab April geimpft werden.
Noch Anfang der Woche durften Lehrer und Erzieher nicht damit rechnen, vor Mai geimpft zu werden. Der Bundesgesundheitsminister hatte die Corona-Impfverordnung anpassen müssen, weil der Impfstoff von AstraZeneca für Über-65-Jährige in Deutschland nicht zugelassen wurde. Aber auch nach der am Montag in Kraft getretenen veränderten Richtline zählen Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte erst zu Gruppe drei – zusammen mit den Über-60-Jährigen. «Diese Entscheidung, so schwierig sie auch ist, werden wir die nächsten Wochen immer wieder treffen müssen», so warb Spahn noch am Montag um Verständnis für die Entscheidung. Für jeden Vorgezogenen gebe es jemanden vorerst ohne Impfung.
Bei den Schulen gehe es um die Frage: «Sind Schulen Drehscheiben für das Virus?» Wenn dies wegen des Aufeinandertreffens von Menschen aus vielen Haushalten der Fall sei, müssten eigentlich auch Eltern geimpft werden. «Das erfordert Impfdosen in einer Zahl, wie wir sie jetzt im Februar noch nicht haben.»
“Ich habe bestimmte eigene Vorstellungen gehabt über das Öffnen von Kindertagesstätten und auch Schulen”
Auf dem Gipfel nun sah sich die Kanzlerin mit dem Drängen der Ministerpräsidenten konfrontiert, die Kitas und Schulen – zumindest die Grundschulen – noch im Februar wieder zu öffnen. Merkel, die Kita- und Schulöffnungen eigentlich bis März herauszögern wollte, reagierte. Zum einen machte sie öffentlich die Ministerpräsidenten für das verantwortlich, was in den nächsten Wochen und Monaten in den Kitas und Schulen passiert. »Ich habe bestimmte eigene Vorstellungen gehabt über das Öffnen von Kindertagesstätten und auch Schulen, die eher auf eine Öffnung zum 1. März gingen«, so klang das dann auf der Pressekonferenz im Anschluss an das Videotreffen. Im Bildungsföderalismus könne sie sich als Bundeskanzlerin aber nicht so durchsetzen, als habe sie ein Vetorecht. Deshalb habe man beschlossen, dass die Länder dies in eigener Verantwortung machen sollten.
Zum anderen brachte Merkel das Thema Impfen von Erziehern und Lehrern auf die Tagesordnung. Im offiziellen Beschlussprotokoll des Gipfels liest sich das so: „Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK (der Gesundheitsministerkonferenz, d. Red.) zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen – in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft werden können.“
Spahn hat sich ausbedungen: Lehrer an weiterführenden Schulen bleiben zunächst außen vor
Dass dies bei der ja erst am Montag novellierten Richtlinie noch nicht erfolgt ist (einen „Prüfauftrag“ an Spahn hätte das Kanzleramt ja auch schon problemlos eine Woche früher stellen können), dürfte der Verhandlungstaktik geschuldet sein. Offensichtlich wollte die Kanzlerin ihr letztes Ass nicht vorzeitig ausspielen, um die Ministerpräsidenten in ihrem Streben nach einem möglichst frühen Normalbetrieb von Kitas und Schulen nicht noch zu bestärken. Und siehe da: Dem Prüfauftrag ist offenbar jetzt schnell entsprochen worden.
Dem Wunsch der Gipfel-Konferenz gemäß soll die Corona-Impfverordnung jetzt noch einmal verändert werden – und zwar so, berichtet der Evangelische Pressedienst epd, dass Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrer von Impfkategorie 3 auf Stufe 2 vorrücken. Zu dieser Priorisierungsgruppe gehören darüber hinaus Bürger im Alter von 70 Jahren oder älter, weitere Angehörige pflegerischer und medizinischer Berufe, bestimmte Polizei- und Ordnungskräfte sowie Soldaten. Das Problem wird sein, einige Personengruppen, die eben erst neu aufgenommen worden waren (zum Beispiel mehr chronisch Kranke), wieder hinauszukomplimentieren.
Spahn hat zwei Vorbehalte geäußert: Er unterstrich, dass sich ein Vorziehen der Impfung auf Lehrkräfte an Grundschulen und Erzieherinnen und Erzieher beschränken würde. Sie hätten mit Kindern in Altersgruppen zu tun, bei denen Abstands- und Hygieneregeln viel schwerer um- und durchzusetzen seien. Lehrer an weiterführenden Schulen bleiben also außen vor. Und er bestand darauf, dass zunächst die Immunisierung in der Priorisierungsgruppe 1 abgeschlossen werden müsse, wie die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” berichtet. Diese Gruppe umfasst unter anderem Personen, die 80 Jahre oder älter sind, sowie bestimmte ärztliche und pflegerische Berufsgruppen. Für Erzieher und Grundschullehrer bedeutet das: Sie können im Frühjahr – im April oder Mai – mit einer Impfung rechnen. News4teachers
