MAINZ. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am Dienstag die Einführung einer neuen Corona-Warnampel beschlossen, die den schulischen Alltag beeinflussen wird – ein bisschen jedenfalls. Mehr als Maskenpflicht in Schulen ist darin nicht mehr vorgesehen, selbst wenn die Intensivstationen volllaufen würden.

So besteht bei der Warnstufe 1 lediglich eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien, wie Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) nach einer Kabinettssitzung in Mainz mitteilte. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen.
Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag gilt bei einem Infektionsfall an einer Schule die Quarantäne nur noch für die unmittelbar Betroffenen. Alle anderen müssen an fünf Schultagen in Folge einen Corona-Schnelltest vornehmen und Maske tragen. Das jeweilige Gesundheitsamt könne im Einzelfall aber auch strengere Maßnahmen anordnen, erklärte Hubig.
Die drei neuen Warnstufen richten sich nicht mehr allein nach der Inzidenz der Neuinfektionen mit dem Virus Sars-CoV-2. Zusätzlich wird in der am Sonntag in Kraft tretenden Corona-Landesverordnung die Hospitalisierungsinzidenz berücksichtigt, also die Zahl der Neuaufnahmen von Covid-Patienten innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner. Als dritter Faktor für die Bemessung der Warnstufen kommt noch der prozentuale Anteil von Menschen mit Covid-19 auf den Intensivstationen der Krankenhäuser hinzu. Für alle drei Faktoren wurden konkrete Werte für die drei Warnstufen festgesetzt. dpa
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