Website-Icon News4teachers

Maskenpflicht im Unterricht bleibt – außer beim Singen im Chor

Auch nach Ende der Ferien müssen Hamburgs Schülerinnen und Schüler mit Corona-Schutzmaske zur Schule kommen. Zwar würden ab dem 21. März die bisher noch bestehenden Beschränkungen im Musik- und Theaterunterricht entfallen, teilte die Schulbehörde am Mittwoch mit. Masken-, Test- und Lüftungspflicht sowie der Betrieb der Lüftungsgeräte blieben aber vorerst bis zum 3. April bestehen – auch wegen des durch Reiserückkehrer erhöhten Infektionsrisikos.

Singen ohne Maske ist wieder erlaubt. Foto: Shutterstock

Schülerinnen und Schüler könnten aber nach Ende der Ferien wieder gemeinsam und ohne Mindestabstand musizieren und Theater spielen. Auch jahrgangsübergreifende Chöre und Schulorchester dürften wieder zusammen musizieren, hieß es. Wo es für das Musizieren erforderlich sei, könne auch die Maske abgenommen werden – das gelte ausdrücklich auch für das Singen.

Voraussetzung für die Lockerungen sei «die sorgfältige Beibehaltung der anderen Sicherheitsmaßnahmen», betonte Schulsenator Ties Rabe. «Alle Schülerinnen und Schüler müssen sich drei Mal in der Woche testen, alle 20 Minuten werden für fünf Minuten die Unterrichtsräume gelüftet und die mobilen Luftfiltergeräte sind in Betrieb.» dpa

Anzeige

Corona-Welle rollt weiter: „27 Krankmeldungen von Lehrer*innen. Heute. In EINER Schule“

 

Die mobile Version verlassen