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Nach Bundestagsbeschluss: FDP setzt gegen Wüst ein zügiges Ende der Maskenpflicht an Schulen durch

DÜSSELDORF. Die Corona-Auflagen werden per Bundesgesetz erheblich reduziert. Das strahlt auch auf die Schulen aus. So zum Beispiel im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen: Die Maskenpflicht im Unterricht gilt nur noch rund zwei Wochen lang – gegen den ausdrücklichen Wunsch des Ministerpräsidenten. Die allgemeine Testpflicht gilt nur noch drei Wochen. Unterdessen wachsen die Infektionszahlen. Bei den zehn- bis 14-jährigen Schülern liegt die Inzidenz im Schnitt bei 2.034, bei den Fünf- bis Neunjährigen bei 1.817.

“Praktisch nicht umsetzbar”: CDU-Ministerpräsident Hendrik Wüst und FDP-Chef Christian Lindner vergangene Woche in Düsseldorf. Foto: Land NRW / Mark Hermenau

Die Maskenpflicht in den Schulen in Nordrhein-Westfalen endet zum 2. April. Das teilte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag mit. Ab dem 4. April – einem Montag – müssen Schülerinnen und Schüler damit keine Masken mehr in den Klassenräumen tragen. Das Land nutze die Übergangsregelung des Bundes. In NRW solle nach zwei Jahren Pandemie möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein, betonte die Ministerin. Die Corona-Infektionszahlen stiegen derweil auch am Freitag weiter.

Gebauer: Ein Mund-Nasen-Schutz darf ab dem 4. April freiwillig getragen werden. Das sei dann eine «individuelle Entscheidung»

Zuvor hatte der Bundestag am Freitag das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ein Auslaufen der meisten bundesweiten Corona-Auflagen schon an diesem Sonntag vorsieht. Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei weitere Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten. Gebauer zufolge kann ein Mund-Nasen-Schutz ab dem 4. April freiwillig getragen werden. Das sei dann eine «individuelle Entscheidung».

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NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich allerdings am Donnerstag (gerade selbst frisch bei einem Besuch in Israel infiziert) für das Beibehalten der Maskenpflicht an Schulen noch bis zu den Osterferien ausgesprochen – also bis zum 8. April als letztem Schultag vor den Ferien. Das wäre allerdings nicht leicht umzusetzen, denn: Den Ländern wird zwar im neuen Bundesgesetz auch nach dem 2. April ermöglicht, weitergehende Beschränkungen für regionale «Hotspots» vorzugeben.

Das geht aber nur, wenn das Landesparlament «die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» in einer «konkret zu benennenden Gebietskörperschaft» feststellt. Das kann eine Kommune, eine Region oder – laut Bundesgesundheitsministerium – auch ein ganzes Bundesland sein. Dann soll auch eine Maskenpflicht an Schulen möglich sein. Wüst hatte das Gesetz als «praktisch nicht umsetzbar» bezeichnet und dabei vor allem die «Hotspot»-Regelung moniert.

Auch die regelmäßigen Corona-Tests laufen bald für die rund 2,5 Millionen Schüler in NRW aus: Sie werden an den Schulen «im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben» noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt, also bis zum 8. April. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, kündigte Gebauer in einer Mail an die Schulen an. Sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gebe. Der Unterricht beginnt wieder am
25. April.

Ein Hin und Her bei der Maskenpflicht im Unterricht hatte es bereits im Herbst gegeben

In NRW war die Maskenpflicht für Schüler am Sitzplatz am 2. Dezember 2021 in der vierten Corona-Welle angesichts explodierender Ansteckungszahlen wieder eingeführt worden – nur fünf Wochen, nachdem sie abgeschafft worden war. Bei den Testverfahren überprüfen sich seit einer Umstellung Ende Februar Grundschüler derzeit noch drei Mal pro Woche zu Hause per Corona-Selbsttest. An weiterführenden Schulen werden drei Selbsttests pro Woche am Testort Schule gemacht. Eine Testpflicht besteht seit dem 28. Februar in NRW für Schüler und Schulpersonal nur noch, wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte zudem vor einer Woche beschlossen, dass die Corona-Einschränkungen an den Schulen spätestens bis Mai aufgehoben werden – Masken und Tests eingeschlossen. Das werde damit auch in NRW umgesetzt, erläuterte Gebauer. «Angesichts der zum Teil dramatischen Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und Jugendliche dürfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen nicht hintenanstehen.»

Bei der Zahl der Neuansteckungen offenbar auch nicht: Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die pandemiebedingt nicht am Präsenzunterricht in Nordrhein-Westfalen teilnehmen können, ist zuletzt nach einem rückläufigen Trend gestiegen. Wie aus der jüngsten Umfrage unter rund 5000 teilnehmenden Schulen am 9. März hervorgeht, gab es in der vergangenen Woche zu dem Stichtag 45.917 bestätigte Corona-Fälle unter Schülerinnen und Schülern, hieß es aus dem Schulministerium. Das sind knapp 10 000 Fälle mehr als bei der Umfrage vom 2. März, als 35 921 Fälle gezählt wurden. Bei den Lehrkräften war schon in der Vorwoche ein Anstieg verzeichnet worden. Die jüngste Umfrage ergab 6.491 Corona-Fälle nach 4.460 in der Woche zuvor.

Viele Verbände und die politische Opposition in NRW hatten im Vorfeld der heutigen Entscheidung zur Vorsicht gemahnt und angesichts der rasant steigender Infektionszahlen vor voreiligen Lockerungen gewarnt. Die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte auch in NRW weiter und lag am Freitag laut Robert Koch-Institut bei 1461,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. News4teachers / mit Material der dpa

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