BERLIN. Mehr als 100.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler sind seit dem russischen Überfall schon an Schulen in Deutschland aufgenommen worden – nun haben die Kultusminister der Länder gemeinsame Leitlinien für den Unterricht verabschiedet. Diese sollen zunächst bis zu den Sommerferien gelten, wie die Kultusministerkonferenz (KMK) am Mittwoch mitteilte. „Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder nehmen die damit für die Schulen (…) verbundenen Herausforderungen an“, so heißt es in dem Beschluss. Tatsächlich sind es allerdings wohl die Lehrkräfte, die sich mit Problemen herumschlagen müssen.
Denn: Eine konkrete Aussage darüber, wie viel zusätzliches Lehrpersonal – und: wie? – gewonnen werden soll, gibt es von Seiten der Kultusministerinnen und Kultusminister nicht. Trotzdem gilt auch für ukrainische Kinder und Jugendliche demnach die Schulpflicht. Einig sei man sich darin, dass das Erlernen der deutschen Sprache und die Integration in das deutsche Schulsystem Priorität hätten und dass der Online-Unterricht der ukrainischen Seite, nach ukrainischen Vorgaben oder mit ukrainischen Lehrwerken, grundsätzlich nur als flankierende Maßnahme zu betrachten sei, hieß es von der KMK.
Dem Wunsch der ukrainischen Regierung nach ukrainischen Lerninhalten als auch dem Erwerb der deutschen Sprache und der Integration in das deutsche Schulsystem Rechnung zu tragen, sei eine besondere Herausforderung. «Wir integrieren Kinder und Jugendliche zügig in ein schulisches Umfeld», sagte KMK-Präsidentin Karin Prien (CDU). Das gebe ihnen Sicherheit und etwas Normalität, während dieser Ausnahmesituation.
Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin sprach außerdem von hunderten ukrainischen Lehrkräften, die bereits in Schulen in Deutschland eingesetzt würden. Laut KMK geschieht das unbürokratisch, etwa mit Hilfe von Selbsterklärungen, die an Stelle eines Führungszeugnisses oder «fluchtbedingt fehlender Ausbildungsnachweise» vorgelegt werden könnten.
„Die zusätzliche Beschulung erzeugt schon jetzt einen Mehrbedarf von über 7.000 zusätzlichen Lehrkräften”
Kritik an dem Beschluss kommt vom VBE. „Selbstverständlich geben die im System befindlichen Lehrkräfte alles, um die geflüchteten Kinder und Jugendlichen ins bestehende, seit langem unterfinanzierte Schulsystem zu integrieren. Angesichts des Lehrkräftemangels, der die Schulen bereits vor Corona vor große Herausforderungen stellte und sich in den zurückliegenden zwei Jahren nochmals drastisch verschärft hat, warnen wir allerdings davor, die tatsächliche personelle Situation zu verklären“, sagt Bundesvorsitzender Udo Beckmann.
Weiter betont er: „Die zusätzliche Beschulung von bereits über 100.000 geflüchteten Kindern erzeugt schon jetzt, selbst bei konservativer Berechnung, einen Mehrbedarf von über 7.000 zusätzlichen Lehrkräften. Da dieser bei weitem nicht über die Einstellung ukrainischer Lehrkräfte gedeckt werden kann, erwarten wir, dass die KMK der Bevölkerung offen und transparent erklärt, mit welchen Einschränkungen in den kommenden Wochen und Monaten zu rechnen ist und welche zusätzlichen Maßnahmen zur weiteren Lehrkräftegewinnung geplant sind. Auch die bestehen Kapazitäten für die psychologische Unterstützung konnten schon bisher den Bedarf nicht abdecken. Von daher ist es mehr als zwingend erforderlich, auch hier zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen.“ News4teachers / mit Material der dpa
Die Erklärung der KMK “Geflüchtete aus der Ukraine sind in der Schule willkommen” im Wortlaut:
„Der seit über zwei Monaten währende Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nimmt immer brutalere Ausmaße an: Die Gräuel von Butscha und Mariupol sind Beispiele für einen im Nachkriegseuropa unvorstellbaren Bruch des Völkerrechts. Die damit verbundenen Fluchtbewegungen gebieten verantwortungsvolles und zügiges Handeln. Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder nehmen die damit für die Schulen und Hochschulen verbundenen Herausforderungen an, mit dem Ziel, den geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht auf Bildung und Integration zu verhelfen. Dabei besteht eine besondere Herausforderung darin, sowohl dem Wunsch der ukrainischen Regierung nach Ermöglichung des Erwerbs ukrainischer Lerninhalte als auch dem Erwerb der deutschen Sprache und der Integration in das deutsche Schulsystem Rechnung zu tragen. Die Ständige Wissenschaftliche Kommission (SWK) der KMK hat hierfür eine umfangreiche Expertise erstellt.
Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder verfolgen zunächst bis zu den Sommerferien folgende Leitlinien:
- Schulpflicht: Die jeweils auf Landesebene bestehenden Regelungen zur Schulpflicht gelten auch für ukrainische Geflüchtete.
- Integration/Spracherwerb: Die Kinder und Jugendlichen sollen in das deutsche Schulsystem integriert werden. Ein Teil der Geflüchteten wird derzeit in Willkommensklassen/Vorbereitungsgruppen o.Ä. – mit besonderer Schwerpunktsetzung auf den Spracherwerb – unterrichtet. Der Erwerb der Bildungssprache Deutsch wird durch systematische Angebote in Deutsch als Zweitsprache sowie die baldige Integration in den Fachunterricht ermöglicht. Die Schülerinnen und Schüler können zusätzlich auch ukrainische Online-Lernangebote wahrnehmen, sofern diese verfügbar sind.
- Beschäftigung ukrainischer Lehrkräfte: Die Länder haben sich bereits auf Eckpunkte zur Einstellung von ukrainischem pädagogischem Personal geeinigt. Durch ein beschleunigtes Verfahren sind schon jetzt zahlreiche ukrainische Kräfte in den Schulen tätig.
- Ukrainisches Lehrmaterial und Informationen über die Ukraine: Die Länder haben bereits ukrainisches Unterrichtsmaterial durch das FWU im großen Umfang gesichert. Zudem wurden in Zusammenarbeit mit Stiftungen Informationsmaterialien für deutsche Lehrkräfte erstellt, die das ukrainische Schulsystem sowie Kultur und Bräuche der Ukraine erklären. Neben den in den Ländern bereits existierenden Übersichten zu DaZ-Materialien wird auch länderübergreifend eine Übersicht erstellt und werden die Materialien den Schulen zugänglich gemacht.
- Psychologische und soziale Betreuung: Viele der Geflüchteten benötigen psychosoziale Unterstützung. Die vorhandenen Kapazitäten werden hierfür genutzt und ggf. erweitert. Wo es möglich ist, werden hierfür auch ukrainische Fachkräfte einbezogen.
Die KMK wird sich im Rahmen ihrer Sitzung im Juni erneut mit Fragen der Beschulung von geflüchteten ukrainischen Kindern und Jugendlichen befassen.”
KMK will mit „Lübecker Erklärung“ Zeichen im Ukraine-Konflikt setzen (kostet nichts)
