Website-Icon News4teachers

Was gilt nun? Verwirrung um Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht

Anzeige

MÜNCHEN. Verwirrung um den Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht – die GEW fragt Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler): Wo bleibt der angekündigte Praxisleitfaden? Einmal mehr würden Betroffene irritiert und Schulleitungen im Stich gelassen.

Schwangere haben zwar kein höheres Corona-Ansteckungsrisiko, müssen aber einen schwereren Verlauf befürchten. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Noch vor Schuljahresbeginn hatte Bayerns Kultusminister Piazolo angekündigt, dass das coronabedingte Betretungsverbot an Schulen für Schwangere in absehbarer Zeit fallen soll – was den Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht ermögichen würde, freiwillig jedenfalls (News4teachers berichtete).

“Nach Tagen des Schweigens und der Unklarheit verschickte das Kultusministerium am 20.09. ein Informationsschreiben an die Schulen”, so teilt die GEW nun mit. “Darin hieß es, dass Voraussetzung für einen Einsatz von Schwangeren ab dem 04.10. die Einhaltung des Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetzes sei. Unabdingbar notwendig seien deshalb gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen zum Mutterschutz. Sowohl der Arbeitsplatz, die Tätigkeiten als auch das persönliche Infektionsrisiko jeder Schwangeren müssen auf mögliche Gefährdungen überprüft werden. Da im schulischen Bereich Schulleitungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind, kommt ihnen diese Aufgabe zu. Zur Unterstützung wolle man in ‘Kürze’ einen Praxisleitfaden zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bereitstellen. Der fehlt bis heute.”

Anzeige

“Das Kultusministerium tut so, als wären gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen Standard im Schulbetrieb – das sind sie nicht”

Florian Kohl, Mitglied im Hauptpersonalrat und stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, hat dazu eine klare Meinung: „Heute ist der 30.09.2022. Von einem Praxisleitfaden bislang keine Spur. Ab morgen ist Wochenende, am Montag ist Feiertag. Ich frage mich: Selbst wenn der Praxisleitfaden heute um 16 Uhr kommt, was typisch wäre für das Kultusministerium – wie soll eine notwendige Gefährdungsbeurteilung bis zum 04.10. erstellt werden? Das Kultusministerium lässt damit wieder seine Schulleitungen im Stich.”

Ein persönliches Infektionsrisiko und die Zugehörigkeit zu einer möglichen Corona-Risikogruppe in Bezug auf die Schwangerschaft könnten Schulleitungen nicht abklären.

Kohl betont: “Dazu benötigt es arbeitsmedizinische Fachkenntnisse, gegebenenfalls eine Blutuntersuchung. Das Kultusministerium tut so, als wären gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilungen Standard im Schulbetrieb – das sind sie nicht! Wir befinden uns beim Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen wie in vielen anderen Bereichen in unserem Schulsystem immer noch im Mittelalter. Es fehlt entsprechend geschultes Personal vor Ort. Es gibt erst seit ein paar Jahren generell arbeitsmedizinische Beratung für Schulen durch das Arbeitsmedizinische Institut (AMIS). Diese Beratung sollten Schulleitungen jetzt unbedingt einfordern und sich nicht die Verantwortung auf die Schultern laden lassen. Und schwangere Lehrkräfte sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, in jedem Fall auf die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz bestehen und sich ebenfalls an AMIS wenden.“ News4teachers

Hintergrund

Was sollten Schwangere über COVID-19 wissen? Das Bundesgesundheitsministerium informiert:

“Schwangere haben nach bisherigen Erkenntnissen kein erhöhtes Ansteckungsrisiko – im Vergleich zu Nicht-Schwangeren allerdings häufiger einen schweren Infektionsverlauf.

Zu den Risikofaktoren für einen schwereren COVID-19-Verlauf zählen ein höheres Alter der Mutter, starkes Übergewicht, Vorerkrankungen wie Bluthochdruck oder Schwangerschaftsdiabetes. Schwangere sollten sich daher besonders stark an die Verhaltensregeln halten, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Papiertaschentuch sowie gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel die Corona-Schutzimpfung beziehungsweise die Booster-Impfung mit Comirnaty® von BioNTech/Pfizer.” Quelle: https://www.zusammengegencorona.de/faqs/spezifische-personengruppen/schwangere-und-stillende/

 

Lehrermangel: Piazolo will schwangere Lehrerinnen wieder in den Präsenzunterricht bringen

Anzeige
Die mobile Version verlassen