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Tarifeinigung: Erhöhung der Bezüge soll zeitnah erfolgen – Beamte müssen warten

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BERLIN. Die Tarifbeschäftigten der Länder können seit April mit steigenden Einkommen rechnen – zumindest auf dem Papier. In vielen Fällen fließt das Geld bereits, in anderen kommt es mit Verzögerung, aber verlässlich und rückwirkend. Ganz anders stellt sich die Lage für die Beamtinnen und Beamten dar, darunter hunderttausende Lehrkräfte: Für sie ist eine Übertragung der Tarifeinigung (selbst dort, wo sie angekündigt wurde) zunächst nur eine politische Absichtserklärung. Gesetzliche Verfahren, verfassungsrechtliche Vorgaben und technische Probleme bremsen die Umsetzung.

Geduld gefragt. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Seit dem 1. April 2026 steigen die Entgelte für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Grundlage ist die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Wie „Öffentlicher Dienst News“ unter Berufung auf eine Umfrage unter den Finanz- und Innenministerien berichtet, erfolgt die Auszahlung jedoch nicht einheitlich: Während einige Länder wie Baden-Württemberg, Bayern oder Schleswig-Holstein die erhöhten Bezüge bereits im April auszahlen, erfolgt die Anpassung in anderen Ländern – darunter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Sachsen – erst im Mai, dann aber rückwirkend.

Rechtlich ist die Situation für Tarifbeschäftigte vergleichsweise eindeutig. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags (TV-L) besteht ein unmittelbarer Anspruch auf die vereinbarten Entgelterhöhungen. Verzögerungen ergeben sich hier vor allem aus administrativen oder technischen Gründen, etwa bei der Umsetzung in den Abrechnungssystemen. In einzelnen Fällen zahlen Länder die Erhöhungen zudem „unter Vorbehalt“, solange die formalen Änderungstarifverträge noch nicht abschließend unterzeichnet sind. Dennoch gilt: Alle Angestellten im Geltungsbereich des TV-L erhalten die vereinbarten Erhöhungen verbindlich.

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Neue Besoldungsgesetze müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen, was komplexe Berechnungen erforderlich macht

Anders stellt sich die Lage für die Beamtinnen und Beamten dar. Für sie gelten Tarifabschlüsse nicht unmittelbar. Ihre Besoldung wird durch Gesetze geregelt, die jeweils von den Bundesländern verabschiedet werden müssen. Dieser Unterschied führt regelmäßig zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übertragung von Tarifergebnissen.

Nach Angaben der Finanzzeitung „ad-hoc-news“ betrifft dies aktuell rund zwei Millionen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger der Länder. Obwohl die Tarifeinigung bereits im Februar erzielt wurde, steht die Umsetzung in vielen Ländern noch aus. Die vereinbarte erste Erhöhungsstufe von 2,8 Prozent zum 1. April 2026 bleibt damit für viele Beamt*innen vorerst ohne unmittelbare Wirkung.

Ein wesentlicher Grund liegt in der verfassungsrechtlichen Dimension der Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2025 entschieden, dass das Land Berlin seine Beamten in der Vergangenheit verfassungswidrig zu niedrig bezahlt hatte – ein maßgebliches Urteil auch für die anderen Bundesländer. Maßstab ist die sogenannte „amtsangemessene Alimentation“. Demnach muss die Mindestbesoldung einen deutlichen Abstand zur sogenannten Prekaritätsschwelle halten. Neue Besoldungsgesetze müssen diese Vorgaben (einschließlich des Abstandsgebots zu höheren Besoldungsstufen) berücksichtigen, was komplexe Berechnungen erforderlich macht.

Diese rechtlichen Anforderungen verzögern die Gesetzgebungsverfahren erheblich. In Berlin etwa rechnet die Finanzverwaltung laut „ad-hoc-news“ nicht vor dem Sommer mit einem Gesetzentwurf. Hinzu kommt ein erheblicher Bearbeitungsaufwand: Mehr als 100.000 Widersprüche gegen frühere Besoldungen müssen geprüft werden, was sich über Jahre hinziehen könnte.

Veraltete oder aktuell umgestellte IT-Systeme sind vielfach nicht in der Lage, die neuen Berechnungsmodelle abzubilden

Parallel dazu berichten mehrere Landesverwaltungen von erheblichen technischen Problemen. Veraltete oder aktuell umgestellte IT-Systeme sind vielfach nicht in der Lage, die neuen Berechnungsmodelle abzubilden. Auf Bundesebene führte etwa eine Softwareumstellung beim Bundeseisenbahnvermögen zu Fehlern in Testläufen, wodurch geplante Abschlagszahlungen verschoben werden mussten. Auch in den Ländern müssen Besoldungsstellen teilweise manuell nachrechnen – ein erheblicher Aufwand angesichts hunderttausender Fälle.

Die Folge ist eine strukturelle Verzögerung, die erfahrungsgemäß zwischen drei und neun Monaten liegt. Zwar erfolgt die Auszahlung in der Regel rückwirkend, sodass formal kein finanzieller Verlust entsteht. Faktisch bedeutet dies jedoch für die Betroffenen einen temporären Kaufkraftverlust – insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

Einige Länder gehen dabei unterschiedliche Wege. Bayern hat angekündigt, die Besoldungsanpassung grundsätzlich um sechs Monate gegenüber den Tarifbeschäftigten zu verschieben, um den Haushalt zu entlasten. Der Bayerische Beamtenbund kritisiert dieses Vorgehen scharf. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz signalisieren hingegen, die Tarifergebnisse möglichst zeitgleich übertragen zu wollen. Sachsen-Anhalt hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch nach Angaben von „Öffentlicher Dienst News“ in zentralen Punkten vom Tarifabschluss abweicht, etwa beim Mindesterhöhungsbetrag.

Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 sieht für die Beschäftigten der Länder eine Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028 vor. Zum 1. April 2026 steigen die Entgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Weitere Erhöhungen folgen zum 1. März 2027 um zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 um ein Prozent. Zusätzlich werden Zulagen angepasst und Ausbildungsvergütungen erhöht. Gewerkschaften wie Verdi und GEW bewerten das Ergebnis als Anschluss an die Entwicklung bei Bund und Kommunen, weisen jedoch darauf hin, dass zentrale Forderungen – etwa höhere Mindestbeträge oder strukturelle Verbesserungen für bestimmte Beschäftigtengruppen – nicht vollständig durchgesetzt werden konnten.

Von den rund 837.000 Lehrkräften in Deutschland sind etwa zwei Drittel verbeamtet, ein Drittel tarifbeschäftigt. News4teachers

Nach Tarifabschluss: Vollständige und zeitnahe Übertragung auf Beamte? Finanzminister winden sich – ein Bundesland reagiert positiv

 

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3 Kommentare
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Realistin
3 Stunden zuvor

zügig bitte die 1000 Spritausgleichsprämie für alle Pendler.
Schule ist leider noch mit Hybridmodus, Homeoffice etc.
30 % Homeschooling sind das Ziel.
4-Tage Woche schon jetzt für viele eine Offenbarung.

LehrerBW
2 Stunden zuvor

“Demnach muss die Mindestbesoldung einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung wahren – konkret mindestens 20 Prozent.”

Das stimmt nicht.
Wie kommt der Autor des Artikels zu dieser Aussage?

Die Mindestbesoldung richtet sich nach dem Medianäquivalenzeinkommen und nicht nach der Grundsicherung.

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