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Gesetzesänderung: Extremisten sollen nicht in der Kindertagespflege arbeiten dürfen

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Im Kita-Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns soll klar geregelt werden, dass Tagesmütter und -väter für die Ausübung ihrer Tätigkeit auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen müssen. Ein aktueller Fall, bei dem das offensichtlich nicht gegeben war, liefert den Anlass.

Das Gericht hat entschieden. Foto: Shutterstock

Der Landtag in Schwerin forderte die Landesregierung am Dienstag mit großer Mehrheit auf, mit der bevorstehenden Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes für Tagespflegepersonen ähnliche Vorgaben zu machen wie für Erzieher und Erzieherinnen in Kitas. Damit solle «eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit» gewährleistet werden, heißt es in der verabschiedeten Entschließung.

Der von der oppositionellen Grünen-Fraktion dazu bereits vorgelegte Gesetzentwurf fand keine Mehrheit. Doch sicherte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) zu, dass die von den Grünen angeregte Änderung umgesetzt wird. «Das ist ein guter Vorschlag, und der kommt ins Gesetz», sagte Oldenburg.

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Nach den Worten der Grünen-Abgeordneten Constanze Oehlrich ist die Klarstellung nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin erforderlich. Die Richter hatten entschieden, dass einer Tagesmutter, die Bezug zur rechten Szene hat, nicht aus diesem Grund die Berufserlaubnis verweigert werden darf. Es gebe keine gesetzliche Vorschrift, die von Kindertagespflegepersonen eine dem Grundgesetz förderliche Arbeit verlange, hieß es in der Urteilsbegründung. Geklagt hatte eine laut Verfassungsschutz in der rechten Szene aktive Frau, der die Erlaubnis zur Tagespflege durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim verweigert worden war.

Gemäß Kita-Gesetz ist eine Kindertagespflegeerlaubnis zu erteilen, wenn das Wohl des Kindes gewährleistet ist, die Tagespflegeperson pädagogisch und persönlich geeignet ist und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Träger von Kindertageseinrichtungen müssen zudem die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Dies wird im Gesetz von Kindertagespflegepersonen bislang nicht verlangt. News4teachers / mit Material der dpa

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