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Punktabzug fürs Gendern? Landesschülerrat hält Gender-Verbot für “falsch und unnötig”

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Der Landesschülerrat (LSR) in Sachsen hat das vom Kultusministerium angeordnete Genderverbot als «falsch und unnötig» bezeichnet. «Wer geschlechtergerecht sprechen und schreiben will, soll das tun dürfen. Dass Schüler*innen für ein gutes Anliegen Punktabzug oder mehrere Noten schlechter bekommen können, ist der falsche Weg, mit dem Thema umzugehen», sagte LSR-Vorsitzende Lilly Härtig.

An Sachsens Schulen verboten: Sternchen, Doppelpunkt, Unterstrich. Illustration: News4teachers

Genau das drohe Schülerinnen und Schülern nun in Sachsen, so Härtig. Lehrkräfte könnten auf Gendern mit Punktabzug reagieren oder es als groben Verstoß gegen Sprachrichtigkeit beziehungsweise Form werten, und mit dieser Begründung dann schlechtere Noten erteilen.

«Dass die Entscheidung falsch ist, galt schon vor knapp zwei Jahren, als das Staatsministerium für Kultus erstmal dieses Verbot erlassen hat. Heute hat sich daran nichts geändert», sagte Härtig. Das Gendern sei mittlerweile ein bekannter Teil der deutschen Sprache. Wer auf eine verbreitete Art gendere – etwa mit Sternchen, Doppelpunkt oder Binnen-I – tue das nicht willkürlich. «Auch das Gendern folgt bestimmten, allgemein geübten Regeln. Es wäre ein Leichtes, diese zusätzlich zur amtlichen Schreibung als erlaubt anzuerkennen.»

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«Darüber hinaus fragen wir uns, ob das Kultusministerium keine wichtigeren Probleme an Sachsens Schulen sieht», betonte die LSR-Vorsitzende. Man könnte die Schülerinnen und Schüler einfach gendern lassen und sich mit Problemen wie Digitalisierung, Lehrkräftemangel, psychischen Belastungen oder dergleichen befassen. Beim Projekt «Bildungsland Sachsen 2030» habe das Ministerium genug Vorschläge bekommen, was man im Bildungssystem besser machen kann. Das sächsische Kultusministerium selbst hat dazu einen Blog-Beitrag veröffentlicht mit dem Titel: «Die Eigenverantwortung von Schulen stärken». Das Gendern gehört offenbar nicht dazu.

Das Kultusministerium hatte vor zwei Jahren in einem Schreiben an die Schulen verfügt, dass für offizielle Schreiben, Briefe an Eltern und Unterrichtsmaterialien das amtliche Regelwerk gelte und Sonderzeichen für eine geschlechtsneutrale Sprache tabu sind. Sie sollen etwa in Aufsätzen auch als Fehler markiert werden. Dagegen werden Paarformen wie Schülerinnen und Schüler und geschlechtsneutrale Formen wie Lehrkräfte oder Jugendliche empfohlen. Ziel sei eine für alle verständliche Sprache, hieß es. Das Ministerium beruft sich auf das Regelwerk des Rates der deutschen Rechtschreibung.

In einem Schreiben, das aus der vergangenen Woche datiert und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatte das Kultusministerium noch einmal nachgelegt – und verfügt, dass das Genderverbot vertraglich auch mit Kooperationspartnern etwa bei Projekten sichergestellt werden soll (News4teachers berichtete). Das würde streng genommen bedeuten, dass Schulen zum Beispiel nicht mehr mit der Organisation «Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage» zusammenarbeiten dürften, weil die in ihren Materialien gendert. In Sachsen gehören 121 Schulen dem Netzwerk an. News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

Der Kulturkampf ums Gendern ist in der Schule angekommen – Der Verein Deutsche Sprache kritisiert „Wildwuchs“

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