Nach Entführung und Missbrauch einer Schülerin: Gymnasium im „Professionalitäts-Modus“

14

EDENKOBEN. Ein Mädchen wird auf dem Schulweg verschleppt und mutmaßlich sexuell missbraucht: Dieser Alptraum vieler Eltern und Kinder sorgt im rheinland-pfälzischen Edenkoben zurzeit für Entsetzen. Das Gymnasium der Zehnjährigen bekommt nun Unterstützung von der Schulaufsichtsbehörde ADD. «Das Pädagogische Landesinstitut ist in den konkreten Fall involviert», teilte ein ADD-Sprecher in Trier mit.

Die Polizei ermittelt (Symbolbild). Foto: Shutterstock

Die Schule werde vom zuständigen Beratungszentrum Schulpsychologie betreut. Laut ADD-Sprecher können Schulen in solchen Fällen auf ein bewährtes Fortbildungsangebot und konkrete Handreichungen zurückgreifen.

Ein 61-Jähriger soll im pfälzischen Edenkoben am Montag ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben (News4teachers berichtete). Nach einer Verfolgungsjagd mit hohem Tempo und mehreren Verkehrsunfällen nahmen Polizisten ihn fest. Der Mann, bei dem es sich der Polizei zufolge um einen bereits in Erscheinung getretenen Sexualstraftäter handeln soll, gestand demnach, «sich des Mädchens bemächtigt zu haben». Nähere Angaben soll er nicht gemacht haben. Der 61-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Nach den bisherigen Ermittlungen kannten sich der mutmaßliche Täter und das Opfer nicht, teilten die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Dienstagabend mit. Wie sich der 61 Jahre alte Beschuldigte des Mädchens bemächtigen konnte, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Nach «intensiven und umfangreichen Ermittlungen» sei ein leerstehendes Gebäude im Landkreis Bad Dürkheim lokalisiert worden, in das der Beschuldigte die Schülerin mutmaßlich gebracht habe, teilten die Ermittler mit. Entlang der Fluchtstrecke sei das Handy des 61-Jährigen an der Autobahn 65 gefunden worden, das er aus dem Fenster geworfen habe. Die Daten würden derzeit ausgewertet.

«Wir sind erleichtert und dankbar, dass die Schülerin aufgrund des umsichtigen und unmittelbaren Handelns aller Beteiligten schnellstmöglich wieder in Obhut genommen werden konnte»

Der Schulaufsichtsbehörde zufolge ist es in Rheinland-Pfalz üblich, dass Eltern von der Schule unverzüglich benachrichtigt werden, wenn ihre minderjährigen Kinder unentschuldigt fehlen. So sei dies auch am Montag geschehen, da keine Krankmeldung oder Ähnliches von dem Mädchen vorgelegen habe. Auf die Benachrichtigung der Schule hin habe der Vater des Mädchens umgehend die Polizei informiert. Zum konkreten Tathergang wolle und könne die ADD keine Auskunft geben.

«Wir sind erleichtert und dankbar, dass die Schülerin aufgrund des umsichtigen und unmittelbaren Handelns aller Beteiligten schnellstmöglich wieder in Obhut genommen werden konnte», teilte die ADD mit. Wichtig sei, dass über die Beratung des schulpsychologischen Dienstes ein passgenauer Umgang mit dem Geschehenen und ein Unterstützungsangebot für die Schulgemeinschaft ermöglicht werde. Die Kripo Landau richtete zu dem Fall eine Ermittlungsgruppe ein.

Auch der Schulleiter des Gymnasiums in Edenkoben, Philipp Jähne, zeigte sich sehr betroffen. Der Fall habe Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler sehr mitgenommen, sagte er dem Südwestrundfunk (SWR). Trotzdem hätten sie am Tag danach «in den Professionalitätsmodus schalten müssen», um die Schüler in dieser schwierigen Situation gut aufzufangen und zu begleiten. Gesprächspartner stünden Kindern auch weiter zur Verfügung. Außerdem seien zusammen mit der Polizei Elternabende zum Thema Prävention geplant.

Der Fall wird demnächst auch die Politik beschäftigen. Der Rechtsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 21. September mit dem Thema befassen. Wie oft es in Rheinland-Pfalz solche Fälle wie nun in Edenkoben gibt, ist unklar. Dazu könnten keine Aussagen getroffen werden, hieß es auf Nachfrage vom Landeskriminalamt. Gerüchte über Menschen, die Kinder auf dem Schulweg ansprechen, verunsichern hingegen immer wieder Eltern und Kinder.

«Das verdächtige Ansprechen von Kindern und Jugendlichen stellt regelmäßig noch keinen Straftatbestand dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein», teilte das LKA mit. «Hierbei kann es sich um ein sexuelles Motiv, ebenso aber auch um eine unbedachte, unkluge Geste eines Erwachsenen handeln.»

Klare Absprachen mit dem Kind – etwa darüber, mit wem es weggehen darf, dass es mit fremden Menschen nicht sprechen muss oder wo es im Notfall Hilfe bekommt – können helfen. Die Polizei rät davon ab, per Facebook, Whatsapp oder Telefonkette Gerüchte zu verbreiten. «Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierte Dynamik», heißt es in einem Flyer. Stattdessen sollten sich besorgte Eltern an die Schule und die Polizei wenden. Bei einer verdächtigen Beobachtung sollte der Notruf gewählt werden. News4teachers / mit Material der dpa

Unfassbar! Polizei fasst mutmaßlichen Sexualstraftäter nach Einbrüchen in Kitas und Grundschulen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

14 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
SchnauzeVoll
10 Monate zuvor

„Der Mann, bei dem es sich der Polizei zufolge um einen bereits in Erscheinung getretenen Sexualstraftäter handeln soll […]“

Ich weiß wohl als Bürger, dass nach unserem Rechtsverständnis auch so ein Mensch eine (zweite) Chance verdient, komme aber als Vater zweier Töchter nicht umhin, an dieser Stelle dieses Verständnis in Frage zu stellen. Aus Opfersicht würde es wohl das Gerechtigkeitsempfinden steigern, wenn sexueller Kindesmissbrauch wie Mord bestraft würde. Denn diese abscheulichen Taten haben für die Opfer sehr ähnliche Effekte: das Leben ist zerstört. Auch die Motive der Täter decken sich: sie sind niederer Art (Triebbefriedigung), die Ausführung ist meist heimtückisch, das Opfer ist arglos.

Ich bin sicher nicht der einzige, der so oder so ähnlich denkt.

SekII-Lehrer
10 Monate zuvor
Antwortet  SchnauzeVoll

Wenn sexueller Missbrauch wie Mord bestraft würde, käme es deutlich häufiger vor, dass Missbrauchstäter ihre Opfer anschließend töten. Würde in Bezug auf das Strafmaß dann ja kaum einen Unterschied mehr machen und für die Ursprungstat gäbe es keinen Zeugen mehr.

SchnauzeVoll
10 Monate zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Relativ vielleicht. Absolut sicher nicht. Viele Taten sind Wiederholungstaten und deren Anzahl würde sich verringern. Außerdem ist die Abschreckung höher.

Klara
10 Monate zuvor
Antwortet  SchnauzeVoll

Ich möchte ergänzen:
Sexueller Missbrauch darf nicht (mehr) verjähren!!!
Zu oft können derart furchtbare und zerstörerische Erfahrungen erst nach der Verjährungsfrist erfasst und bearbeitet werden.

447
10 Monate zuvor
Antwortet  SchnauzeVoll

Ich bin auch ein Bürger.

Dass „solche Menschen“ eine „zweite“ Chance (in diesem Fall eher: vierte Chance) verdienen sehe ich nicht so – und muss das auch nicht.

Bestimmte Taten markieren den Übergang in die Bestienzone – wer gewisse Dinge tut (auch nur einmal oder versucht) ist eine tickende Zeitbombe.

Sexualpräferenzen sind verfestigt und NICHT therapierbar – das geben (wenn ein Reporter dazu überhaupt mal nachbohrt) sogar die entsprechenden Forscher im Bereich „Pädophilie“ zu.

Ganz einfache Lösung:
1. Zellentür auf, Täter rein, Zellentür zu.
2. Echte (!), lebenslange Haft.
3. Auf dem Minimum dessen, was als menschenwürdig gilt, kein Millimeter mehr.

Natürlich wird unsere Gesellschaft das nicht tun – zu viele Polittabus, es könnte die Menschen aich auf andere Gedanken bringen. Geht natürlich nicht.
Im Gegenteil, solche Täter werden sogar geschützt durch verdeckte Umzüge nach Haft, Polizeischutz usw.

Also wird es weiter Opfer geben.

A oder B, schwarz oder weiß – bei solchen spezifischen Verhaltensmustern leiden entweder Täter oder (weitere) Opfer.

Ich rechne da ganz simpel: Weniger Täter – weniger Opfer.

Riesenzwerg
10 Monate zuvor
Antwortet  SchnauzeVoll

Ob das nun gut oder/und richtig bzw. sinnvoll ist, mag ich nicht zu sagen.

Was mich aber extrem auf die Palme bringt – die Täter werden therapiert (mit oder ohne Erfolg), es ist jemand für sie da.

Die Opfer – nun, die werden alleine gelassen. Müssen sich selbst Therapieplätze suchen. Und bei der Krankenkasse betteln, dass die Kosten übernommen werden.

Ob sie ihren Arbeitsplatz behalten können – fraglich.
Ob sie einem Arbeitsplatz gewachsen sein werden – fraglich.

Da läuft immer noch sehr viel verkehrt im immer noch männerdominierten Rechtssystem.

10 Sek ist doch kein sexueller Übergriff – oder doch?!

Alx
10 Monate zuvor

„Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierte Dynamik“

Außer jetzt in dem konkreten Fall, wo Bilder des Täters und seines Autos geteilt wurden und dies von der Polizei unterbunden wurde
obwohl der Täter zuvor ständig vor irgendwelchen Schulen gesichtet und der Polizei gemeldet wurde und damit mehrfach gegen seine Auflagen verstoßen hat.

Wir sollten dringend unsere Prioritäten checken und überlegen ob das Persönlichkeitsrecht Pädophiler weiterhin über dem Recht der Schüler auf körperliche und seelische Unversehrtheit stehen darf.

Das Tragische ist hierbei, dass alle wussten was passieren wird, gewarnt haben und einzig der Täter geschützt wurde.

TaMu
10 Monate zuvor
Antwortet  Alx

Auf jeden Fall!

Alla
10 Monate zuvor
Antwortet  Alx

Danke für diese wichtige Info! Ich hatte mich schon gewundert, warum der Täter so schnell ausfindig gemacht werden konnte!
Was passiert eigentlich mit Tätern, die erwiesenermaßen gegen ihre Auflagen verstoßen? Hat der Rechtsstaat da keine Handhabe? Sollte der Täter dann nicht schnell wieder zurück in den Knast?

447
10 Monate zuvor
Antwortet  Alla

Nicht bei „uns“. Die Infos sind da draussen. Keine angenehme Recherche, aber kann man rausfinden.

Alx
10 Monate zuvor
Antwortet  Alla

Er hätte auch eine elektronische Fußfessel tragen sollen, aber er wollte nicht und deshalb hat er auch keine bekommen. Das ist kein Scherz, sondern wirklich wahr.

TaMu
10 Monate zuvor

Ich würde mir Vorwürfe machen, wenn ich eine Warnung über die genannten sozialen Medien ignorieren würde und dann käme ein Kind auf diese Weise zu Schaden.
Wenn solche Menschen so lange weitermachen dürfen, bis wirklich etwas passiert, dann erlaube ich mir persönlich die Freiheit, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig zu warnen.
Ich würde allerdings keine Fotos von Personen herum schicken oder komplette Autokennzeichen, aber doch Personen- und Autobeschreibung.
Ich würde mir auch von den Schulen wünschen, dass sie mit Eltern und Kindern darüber sprechen, wenn eine verdächtige Person auf den Schulhöfen und Schulwegen unterwegs wäre und Kinder ansprechen würde.

Pälzer
10 Monate zuvor

Laut Bericht in SWR ist der „mutmaßliche“ Missbrauchstäter vorbestrafter Sexualstraftäter und Eltern warnten seit Juli vor ihm. Eine Sicherheitsverwahrung wurde aber abgelehnt.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/neue-details-zu-entfuehrter-schuelerin-sexualstraftaeter-haette-elektronische-fussfesseln-tragen-muessen-100.html

Nasenbär
10 Monate zuvor

Das macht mich sehr traurig und gleichzeit unendlich wütend! Das arme Kind, die armen Eltern! Hoffentlich bekommen sie wenigstens eine kompetente Hilfe, wenn man sich schon vorher keine zielführenden Gedanken macht, um Kinder zu schützen. Einfach nur entsetzlich 🙁